Bis zu 400 Euro Wohngeld pro Monat – So berechnet man den Zuschuss

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Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete gezahlt (oder als Lastenzuschuss für die laufenden Kosten bei Wohneigentum). 2025 ist diese Leistung um 15 Prozent höher als im Jahr zuvor.

Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wann Sie Anspruch auf diesen Wohnzuschuss haben, was Sie dafür unternehmen müssen, und wie viel Geld Sie im Durchschnitt bekommen.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Einen Anspruch haben Sie, wenn Sie genug Einkommen beziehen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, dieses aber nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu stemmen. Sie müssen also deutlich unter dem Durchschnittseinkommen liegen, aber ebenso über dem beim Bürgergeld gesetzten Existenzminimum.

Bürgergeld können Sie hingegen nur erhalten, wenn Sie auch Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, und der Bezug von Bürgergeld schließt den Bezug von Wohngeld aus.

Wohngeld und andere Sozialleistungen

Wohngeld soll gerade verhindern, dass Sie in die Bedürftigkeit des Bürgergeldes fallen. Beim Bürgergeld sind die Wohnkosten bereits enthalten. Auch andere Sozialleistungen, die die Kosten der Unterkunft berücksichtigen, können nicht gleichzeitig mit Wohngeld bezogen werden.

Das gilt aber nicht bei Rente oder Arbeitslosengeld. Das sind keine Sozialleistungen, sondern Leistungen der Sozialversicherung. Beim Wohngeld werden sie wie gewöhnliches Einkommen einbezogen, und wenn dieses eine gesetzte Grenze nicht übersteigt, dann haben Sie ein Recht auf Wohngeld.

Wohngeld im Studium und Ausbildung

Im Studium und während einer Ausbildung setzt der Anspruch auf Wohngeld voraus, dass Sie keinen Anspruch auf BAföG haben und zugleich unter der Einkommensgrenze bleiben.  Dies müssen Sie mit einer Ablehnung des BAföG-Bescheids nachweisen.

Betroffen sind zum Beispiel

  • Studierende über 30 Jahre
  • Studierende nach Studienwechsel
  • Langzeitstudierende
  • Studierende im Urlaubssemester
  • Teilzeit-Studierende
  • Studierende an nicht anerkannten Instituten
  • Studierende mit Stipendien
  • Studierende mit fehlenden Leistungsnachweisen

Wie erhalten Sie Wohngeld?

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie es bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragen, entweder online oder in Papierform. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Behörde.

Im Antrag müssen Sie unter anderem Ihr Einkommen, die Zahl der Mitglieder Ihres Haushalts und Ihre Wohnkosten angeben, und nach mehreren Wochen Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, ob und wie viel Wohngeld Ihnen zusteht.

Notwendig sind Daten zu Bruttokaltmiete, Wohnort, Einkommen und möglichen Abzügen, die Zahl der Haushaltsmitglieder, und ob sich unter diesen Pflegebedürftige oder Schwerbehinderte befinden, ob Sie alleinerziehend sind, Unterhaltsverpflichtungen haben, oder ob vorhandene Kinder Unterhalt vom Ex-Partner erhalten.

Das sind eine Menge Fragen, doch dabei bekommen Sie Unterstützung. Die Wohngeldstelle berät Sie rund um das Wohngeld und hilft Ihnen, wenn Sie Probleme haben, den Antrag auszufüllen.

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Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe der Leistung ist nicht statisch. Sie richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder des Haushalts, der Höhe der Miete und nach dem Einkommen, das zur Verfügung steht. Überdies wird es alle zwei Jahre angepasst, in Rücksicht auf die Entwicklung der Preise und Mieten.

Deshalb liegt es im Schnitt 2025 pro Haushalt mit rund 400,00 Euro pro Monat um rund 30,00 Euro höher als 2024. Das sind 15 Prozent mehr als im letzten Jahr.

Wie wird die Miethöhe eingestuft?

Die anrechenbare Miete ist gedeckt und die Höchstgrenze ist von Region zu Region unterschiedlich, je nachdem, wie hoch vor Ort die Durchschnittsmieten sind. Dabei werden sieben Mietstufen als Grundlage genommen.

Der Lastenzuschuss

Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, das Sie selbst bewohnen, dann können Sie als Pendant zum Mietzuschuss ebenfalls eine Leistung erhalten. Diese nennt sich Lastenzuschuss. Statt Sie bei der Miete zu entlasten, hilft dieses Geld Ihnen, Kreditzinsen oder Instandhaltungskosten bezahlen zu können.

Wohngeld auch im Pflegeheim

Achtung: Auf Wohngeld können Sie auch einen Anspruch haben, wenn Sie in einem Senioren- oder Pflegeheim leben. Denn die Pflegekasse übernimmt keine Wohnkosten, und wenn Sie (wie andere Mieter) diese nicht leisten können, dann springt die Wohngeldstelle ein.

Höchstgrenzen sind gestiegen

Im Vergleich zu 2024 sind in diesem Jahr sowohl die Höhen der anrechenbaren Mieten gestiegen als auch die Einkommensgrenzen, die zu Wohngeld berechtigen. Das bedeutet für viele Familien, die zuvor knapp über der Wohnwelt-Grenze lagen, dass Sie in diesem Jahr erstmals einen Anspruch auf diese Leistung haben.

Wie lange bekommen Sie Wohngeld?

Das Wohngeld wird grundsätzlich für 18 Monate bewilligt, unter der Voraussetzung, dass das Einkommen vermutlich gleich bleibt. Dabei werden einmalige Geldleistungen rückwirkend für ein Jahr bei der Berechnung einbezogen.

Bei längerer Bearbeitung durch die Wohngeldstelle erhalten Sie die Leistung rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Achtung: Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse, besonders auch finanziell, ändern, während Sie Wohngeld beziehen, dann müssen Sie das melden.  Sie müssen selbst aktiv werden und umgehend der Wohngeldstelle mitteilen, wenn zum Beispiel jemand in den Haushalt ein- oder auszieht, die Miete mehr als 15 Prozent sinkt oder das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent steigt.

Wer kann Wohngeld oder Lastenzuschuss beantragen?

  • Haupt- oder Untermieter
  • Bewohner von Genossenschaftswohnungen (Stiften etc.)
  • Menschen mit Dauerwohnrecht
  • Eigentümer mit selbst genutztem Wohnraum
  • Heimbewohner
  • Erbbauberechtigte

Welche Mietstufe gilt bei Ihnen?

Um zu sehen, in welcher Mietstufe Ihr Wohnort liegt, können Sie beim Bundesministerium für Bauen, Wohnen und Stadtwesen einen Überblick erhalten.  Dafür gibt es einen speziellen Wohngeldrechner.

Die endgültige Höhe Ihres Wohngeldes berechnet erst die Wohngeldstelle. Mit dem Wohngeldrechner gewinnen Sie aber eine Orientierung, in welchem Rahmen sich bei Ihnen mögliche Leistungen bewegen.