Hartz IV: Gibt es einen Anspruch bei Long COVID?

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Die Corona-Pandemie ist noch lange nicht besiegt. Die hochansteckende, wenn auch glimpflichere Omikron-Variante wütet, aber auch die Delta-Variante ist noch immer eine ernstzunehmende Gefahr. Betroffene von Hartz IV sind nicht nur durch die pandemiebedingten Preissteigerungen massiv unter Druck geraten, sondern auch nachweislich einem höheren Risiko ausgesetzt, schwerere Infektionsverläufe zu erleiden. Wer eine Infektion übersteht, leidet langfristig an den so genannten Long Covid-Folgen. Doch was bedeuten die für einen Anspruch auf Hartz IV?

Hartz IV: Die langen Folgen einer Corona-Infektion

Wer sich mit Corona infiziert und die Erkrankung übersteht, leidet in der Regel langfristig an Symptomen wie körperlichen Beschwerden und psychischen Beeinträchtigungen. Insbesondere Betroffene von Hartz IV geraten hierdurch außerdem in noch größere finanzielle Probleme, denn ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Betroffenen erwerbsfähig sind.

Das bedeutet, dass sie zumindest in absehbarer Zeit gesundheitlich in der Lage sein müssen, wieder eine Tätigkeit aufzunehmen. Dies muss in der Regel innerhalb von 6 Monaten realistisch möglich sein und darf nicht durch physische oder psychische Beeinträchtigungen verhindert werden.

Stellt der Medizinische Dienst jedoch fest, dass eine Erkrankung auch nach Ablauf von 6 Monaten noch die Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, erlischt der Anspruch auf Hartz IV.

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Long Covid und Hartz IV: Erwerbsminderungsrente als Ausweg?

Wird die langfristige Arbeitsunfähigkeit festgestellt, wird der Betroffene von seinem Jobcenter aufgefordert, anstelle von Hartz IV Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Allerdings besteht auf diese nur dann ein Anspruch, wenn Betroffene zuvor mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, und in den 5 Jahren vor dem Antrag Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung waren.

Ist das der Fall, erhalten Betroffene mit einer Erkrankung oder Behinderung, die auf absehbare Zeit unter den üblichen Arbeitsbedingungen nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, die Erwerbsminderungsrente.

Der maximale Regelsatz liegt im Westen bei 579,39 Euro und im Osten bei 533,82 Euro. Können Betroffene noch 3-6 Stunden täglich arbeiten, können sie einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beim Jobcenter stellen, welche dann auf den Hartz IV-Regelsatz angerechnet wird.

Es ist klar, dass insbesondere langfristig von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen in Armut und Hartz IV keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben. Diese Betroffenen sind dann auf Sozialhilfe angewiesen.

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