Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Urteile Hartz IV

Urteile Hartz IV


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Ohne gesetzliche Grundlage keine Hartz IV Sanktion

Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ohne gesetzliche Grundlage willkürlich!

Arbeitsagenturen (ARGEN) dürfen die Pflichten von Hartz-IV Empfänger/innen nicht einseitig festlegen und bei Verstößen die Leistungen kürzen. Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt gab einer 24jährigen Frau aus Offenbach recht. Das geht aus einem Urteil (AZ: L 7 AS 288/06 ER), dass am Mittwoch veröffentlicht wurde, hervor. Das Gericht urteilte eindeutig: "Für Leistungskürzungen ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich."

Im konkreten Fall hatten die ARGE versucht, mit der erwerbslosen Frau eine sog. Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Solche Eingliederungsvereinbarung legen detaliert die Rechte und Pflichten von Arbeitslosengeld II Empfängern fest. Der Hilfeempfänger hat zahlreiche, bis auf den Tag genau bestimmte Pflichten, die er/sie erfüllen muss. Die Frau hatte sich allerdings geweigert des Vertrag zu unterschreiben. Daraufhin legte die Arbeitsagentur die Pflichten der Hartz 4 Empfängerin einseitig fest. Als sie den gesetzten Pflichten nicht nachkam, wurde ihr das gesamte Arbeitslosengeld II gestrichen. Dagegen klagte nun die Frau und bekam vom hessische Landessozialgericht recht. Die Richter wiesen daraufhin, dass Sanktionen nur zulässig seien, wenn gegen eine Eingliederungsvereinbarung verstoßen werde. Diese sollten allerdings nicht einseitig von den Arbeitsagenturen gestaltet sein. (21.02.07)

Hartz IV Urteil: Eheähnliche Gemeinschaft verneint Hartz IV Urteil: Nicht eheähnlich- Kein Hausbesuch