Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Übereifrige Sachbearbeiter: Betteln kürzt Hartz IV

Ein übereifriger Sachbearbeiter des Sozialamtes Göttingen beobachtete einen Hartz IV-Betroffenen beim Betteln in der Göttingen Innenstadt. Daraufhin kürzte dieser den Sozialhilfe-Satz.

Betteln kürzt Hartz IV. Einem Sozialleistungsempfänger wurde der Hartz IV -Regelsatz gekürzt, weil ein Sozialamts-Sachbearbeiter übereifrig reagierte

Ein übereifriger Sachbearbeiter des Sozialamtes Göttingen beobachtete einen Hartz IV-Betroffenen beim Betteln in der Göttinger Innenstadt. Nach eigenen Angaben habe der Sachbearbeiter den Mann mehrfach beim Betteln beobachtet. In einem Schreiben kündigte der Mitarbeiter der Abteilung Fachbereich Sozialdienst an, dem Betroffenen 120 Euro als Einkommen auf den Hartz IV Satz anzurechnen. Den Betrag habe sich der Sachbearbeiter zuvor "hochgerechnet", nachdem er den Betroffenen mehrfach beim Betteln beobachtet hatte. Sind die Sachbearbeiter in Göttingen nun gleichzeitig auch Detektive, die arme Menschen ausspähen?

Deutliche Kritik äußerte der Paritätische Wohlfahrtsverband Göttingen: "So weit unten waren wir noch nie", sagte Manfred Grönig gegenüber dem Radio Sender "NDR1". Das Schreiben des Fachbereichs Sozialdienst sei "demütigend" für den Betroffenen. Außerdem wird dem Mann unverfroren ein "regelmäßiges Einkommen" unterstellt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Göttingen prüft nun, ob die Anrechnung rechtlich gesehen "rechtens" ist. (28.03.2009)


Und Ihre Meinung zu diesem Thema? Besuchen Sie uns im ALG II Forum!

55.000 Menschen bei Demos in Berlin und Frankfurt Hartz IV: Kritische Fragen zur Qualität der Argen