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Übereifrige Sachbearbeiter: Betteln kürzt Hartz IV

Ein übereifriger Sachbearbeiter des Sozialamtes Göttingen beobachtete einen Hartz IV-Betroffenen beim Betteln in der Göttingen Innenstadt. Daraufhin kürzte dieser den Sozialhilfe-Satz.

Betteln kürzt Hartz IV. Einem Sozialleistungsempfänger wurde der Hartz IV -Regelsatz gekürzt, weil ein Sozialamts-Sachbearbeiter übereifrig reagierte

Ein übereifriger Sachbearbeiter des Sozialamtes Göttingen beobachtete einen Hartz IV-Betroffenen beim Betteln in der Göttinger Innenstadt. Nach eigenen Angaben habe der Sachbearbeiter den Mann mehrfach beim Betteln beobachtet. In einem Schreiben kündigte der Mitarbeiter der Abteilung Fachbereich Sozialdienst an, dem Betroffenen 120 Euro als Einkommen auf den Hartz IV Satz anzurechnen. Den Betrag habe sich der Sachbearbeiter zuvor "hochgerechnet", nachdem er den Betroffenen mehrfach beim Betteln beobachtet hatte. Sind die Sachbearbeiter in Göttingen nun gleichzeitig auch Detektive, die arme Menschen ausspähen?

Deutliche Kritik äußerte der Paritätische Wohlfahrtsverband Göttingen: "So weit unten waren wir noch nie", sagte Manfred Grönig gegenüber dem Radio Sender "NDR1". Das Schreiben des Fachbereichs Sozialdienst sei "demütigend" für den Betroffenen. Außerdem wird dem Mann unverfroren ein "regelmäßiges Einkommen" unterstellt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Göttingen prüft nun, ob die Anrechnung rechtlich gesehen "rechtens" ist. (28.03.2009)


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