BSG: Privatisierung von Gesundheitsleistungen

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BSG-Urteil stützt Privatisierung von Gesundheitsleistungen
Bundessozialgericht sieht die Praxisgebühr als rechtens an

"Die Volkssolidarität bedauert das Urteil des Bundessozialgerichts, dass die Erhebung der Praxisgebühr nicht verfassungswidrig sei", erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität Dr. Bernd Niederland am Donnerstag zu einem entsprechenden Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az.: B 3 KR 3/08 R). "Damit wird die Tendenz zur Privatisierung von Gesundheitsleistungen weiter gestärkt."

Die Volkssolidarität lehne die Praxisgebühr auch weiterhin ab, betonte Niederland, weil sie zu den Instrumenten gehöre, mit denen die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgehöhlt werde. "Praxisgebühr, Zuzahlungen, der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent sowie künftig Zusatzbeiträge verlagern den Kostendruck immer mehr einseitig auf die Versicherten." Gleichzeitig werde die Arbeitgeberseite zunehmend aus der Mitverantwortung für die gesetzliche Krankenversicherung entlassen.

Niederland warnte davor, den im Sozialgesetzbuch V verankerten Rechtsanspruch der Versicherten auf gesundheitliche Leistungen anzutasten. "Die bestehenden sozialen Ungleichheiten in der gesundheitlichen Versorgung dürfen nicht weiter vertieft werden. Die Praxisgebühr hat weder die Probleme auf der Einnahmeseite der GKV gelöst noch hat sie die Anzahl der Arztbesuche wesentlich reduziert. Allerdings verzichten vor allem sozial benachteiligte Patienten eher auf einen Arztbesuch – oft mit entsprechend nachteiligen Folgen für den Gesundheitszustand der betroffenen und späteren Folgekosten. Dieser Entwicklung sollte nicht noch weiter Vorschub geleistet werden." (Volkssolidarität, 25.06.2009)

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