Neue Hartz IV Regelsätze verfassungskonform?

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Verfassungsbeschwerde noch offen

04.03.2013

Im Juli letzten Jahres hatte das Bundessozialgericht in Kassel die neuerlicher Festlegung der Hartz IV Regelsätze als „verfassungsgemäß“ beurteilt und eine entsprechende Klage abgewiesen. Nach Meinung der Richter sei die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem SGB II für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht verfassungswidrig zu niedrig bemessen worden (AZ: B 14 AS 153/11 R).

Gegen dieses skandalöse Urteil des Bundessozialgerichts wurde weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auch diese scheiterte. Allerdings ist damit noch lange nicht endgültig beschieden, ob die Regelleistungen verfassungskonform sind oder nicht. Denn noch immer liegt zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin. Die 55. Kammer hatte ein Verfahren gegen das Jobcenter Berlin-Neukölln ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung angerufen. Die Verfassungsrichter sollen prüfen, ob die Herleitung des Regelbedarfs gegen die bundesdeutsche Verfassung verstößt (AZ: 55 AS 9238/12).

Die Berechnungsmethoden seien nach Auffassung des Gerichts nicht nachvollziehbar und auch zu gering bemessen. So sei der Eckregelsatz um 36 Euro zu niedrig, im Falle der klagenden dreiköpfigen Familien sei der Regelbedarf um 100 Euro zu niedrig.

Bislang haben die Verfassungsrichter über die Beschwerde nicht entschieden. Auch ist unklar, wann dies geschehen wird. Von Bedeutung bleibt allerdings, dass in Sachen Verfassungsmäßigkeit bei den Hartz IV Regelleistungen noch lange nicht das letzte Wort gesprochen ist. Wir berichten weiter. (sb)

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