Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Jobsuche Hartz IV Forum Hartz IV Newsletter Fragen & Antworten Hartz IV Anti Hartz IV Termine Hartz IV Links Hartz IV Download Bewerbungshilfe Hartz IV & Kind GEZ Befreiung bei Hartz IV ALG II Probleme Hartz IV Musterwidersprüche Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Presse zu Hartz IV Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen
Startseite Hartz IV News

Hartz IV News


Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Suchen Günstigen Strom suchen Henrico Frank, Kurt Beck und das Leben danach Hartz IV Chat Bedarfsgemeinschaft Hartz IV Übersicht Hartz IV Beratungsstellen Was bekommt man bei Hartz IV / Regelleistung Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns RSS News einbinden Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Sitemap Heizkosten Check Impressum Kontakt

Hartz IV Schüler müssen Monatskarte bezahlen

Die Bundesrichter urteilten, dass Kinder, die in Hartz IV Familien leben, die Kosten für eine Monatsfahrkarte selbst vom kargen ALG II Regelsatz begleichen müssen

Unerhörtes Urteil vom Bundessozialgericht: Schüler, die in sog. Hartz IV Familien leben, müssen die Monats-Fahrkarten selbst bezahlen

Zwei Urteile von Sozialgerichten hat heute das Bundessozialgericht in Kassel aufgehoben. Die Bundesrichter urteilten, dass Kinder, die in Hartz IV Familien leben, die Kosten für eine Monatsfahrkarte selbst vom kargen ALG II Regelsatz begleichen müssen (Bundessozialgericht, Az: B 14 AS 44/08 R).

Im verhandelten Fall besucht eine Schülerin eine Berufsschule, die etwa 20 KM vom Wohnort entfernt liegt. Im ALG II Regelsatz sind lediglich 16,88 EUR für Fahrtkosten zur Schule/Ausbildung vorgesehen. Die Fahrtkosten sind jedoch um ein Vielfaches höher, als der Pauschbetrag für die Fahrtkosten. Der Vater beantragte daraufhin einen Zuschuss bei der Arge, der jedoch abgelehnt wurde. Auch ein Darlehen gestattete die zuständige Behörde nicht. Das Bundessozialgericht lehnte ein Darlehen sowie einen Zuschuss ab. Die Richter urteilten: Die Klägerin müsse leer ausgehen, auch für ein Darlehen gebe es angesichts der pauschalierten Hartz-IV-Leistungen keine gesetzliche Grundlage.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland kritisierte das gefällte Urteil heftig. Das Bundessozialgericht würde sich als "Erfüllungsgehilfe eines feudalen Bildungssystems zu betätigen". Mit solchen Entscheidungen würde es Schülern erschwert werden, zu weiterführenden Schulen zu gehen. Gerade im ländlichen Bereich müssten weite Entfernungen zurück gelegt werden, um die geeignete Schule oder Ausbildung zu erreichen. (29.10.2009)

Angela Merkel: Hartz IV Gutscheine statt Bargeld Drohen Renten Nullrunden?