Endlich: Das Konto für Alle wurde beschlossen

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Bundestag beschließt einstimmig das „Konto für Alle“ (Basiskonto)

01.03.2016

Der Bundestag hat gestern das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen“ in der Ausschussfassung (Drucksache 18/7691) beschlossen. Die Regelungen zum „Basiskonto“ (§§ 30 ff Zahlungskontengesetz – ZKG) werden 2 Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten (Art. 9 Absatz 4 des Gesetzes).

Was bedeutet das?
Es soll ermöglichen, dass alle Menschen die legal in der EU leben, ein Anrecht auf ein Konto haben. Seit 1995 existiert eine Selbstverpflichtung der Banken, ein Jedermann-Konto zu bewilligen. Allerdings kam es häufig vor, dass die Banken diese Eigenverpflichtung nicht einhielten. Vielfach wurden Hartz IV Beziehern ein Konto verweigert. Das erschwerte die Wohnungs- und Arbeitssuche und erhöhte den alltäglichen Aufwand.

Mit dem neuen Gesetz werden teilweise auch EU-Vorgaben umgesetzt. In Deutschland sind nach früheren Schätzungen etwa 670.000 Menschen ohne ein Konto. (sb)

Bild: sanjagrujic-fotolia

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