Verdi ruft zum Streik bei Allianz- Versicherung

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Gewinnexzesse bei gleichzeitiger Arbeitsplatzvernichtung. Streik bei Allianz im Land

Ver.di ruft die Beschäftigten der Allianz in Baden-Württemberg zu zweitägigen Streiks für den 9. und 10. November 2006 auf. Ziel ist der Erhalt der fünf Allianzstandorte Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Ulm und Freiburg. Ziel ist der Erhalt aller Arbeitsplätze.

Über Tausend Allianz-Arbeitsplätze sind in Baden-Württemberg gefährdet. Die Standorte Ulm, Freiburg und Mannheim sollen geschlossen werden, Stuttgart und Karlsruhe sollen verkleinert werden.

"Die Kolleginnen und Kollegen sind empört, dass ein Konzern, der seinen Gewinn im abgelaufenen Quartal auf 1,6 Mrd € verdoppeln konnte und einen Gewinnrekord nach dem anderen bricht, auf der anderen Seite eine Rekord-Arbeitsplatzvernichtung betreibe" weiß Rosemarie Bolte, Fachbereichsleiterin bei ver.di. "Der Konzern betreibt seine Gewinnexzesse zulasten der Gemeinschaft, denn wenn die Menschen arbeitslos sind, können sie weder Steuern zahlen noch Sozialbeiträge leisten, müssten stattdessen staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, die aus den Steuermitteln und Sozialabgaben aller finanziert werden."

Ein Konzern dieser Größenordnung hat auch eine gesellschaftliche Verantwortung und kann sich nicht nur betriebswirtschaftlich ausrichten. "Durch den massiven Stellenabbau würde die Allianz sich ins eigene Fleisch schneiden, denn Menschen, die arbeitslos sind, können sich keine Versicherungspolicen leisten oder andere Finanzdienstleistungsprodukte kaufen." urteilt Herdis Harzheim, ver.di Gewerkschaftssekretärin in Karlsruhe. "Die Versicherungskunden werden schlechter beraten. Und wer seine Arbeit verliert, wird sich überlegen, ob und welche Versicherungen er in Zukunft behält oder gar aus Not kündigt."

"Die Technik ist heute soweit, dass die Arbeit zu den Menschen kommen kann" schätzt Jochen Höpken von ver.di in Karlsruhe ein. "Ohne Not macht die Allianz Tausende Beschäftigte zu modernen Wanderarbeitern."

Ver.di erwartet vom Unternehmen die Vereinbarung eines Standortsicherungskonzeptes und den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen.

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