Privatinsolvenz: Nach 3 Jahren ohne Schulden
29. April 2024
Die Privatinsolvenz bzw. häufig auch Verbraucherinsolenz genannt, ist das letzte Mittel zur Entschuldungung, um endlich Schuldenfrei zu werden. Nach drei Jahren können Schuldner wieder durchstarten und faktisch ein neues Leben beginnen. Im Gespräch mit unserer Redaktion erläutert Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover das Privatinsolvenzverfahren. Damit die Privatinsolvenz nicht scheitert, muss folgendes beachtet werden. Statt 6 Jahre nur noch drei Jahre Insolvenzverfahren Noch vor mehr als einem Jahr mussten Schuldner als Privatpersonen ganze sechs Jahre warten, um ihre Schulden loszuwerden. Eine Richtlinie der EU ebnete allerdings den Weg für die Privatinsolvenz in drei Jahren. Seit 2021 ist die Reform des Insolvenzrechts auch in Deutschland in Kraft getreten. Die Regelung gilt für alle Schuldner, die seit dem 1. Oktober 2020 Privatinsolvenz beantragt haben. Wann kann eine Privatinsolvenz beantragt werden? Die Privatinsolvenz kann nur beantragt werden, wer selbst keine unternehmerische Tätigkeit ausübte. Selbstständige können eine private Insolvenz nur beantragen, wenn keine Forderungen ehemaliger Mitarbeiter bestehen. Bei Selbstständigen müssen zudem weniger als 20 Gläubiger einen Anspruch auf Begleichung der Schulden erheben (§ 304 Abs. 2 InsO). Im Grundsatz dauert die Zeit der Privatinsolvenz drei Jahre, ohne dass der Schuldner in dieser Zeit Schulden begleichen muss. Vorteile und Nachteile einer Privatinsolvenz In die Privatinsolvenz zu gehen, kann also viele Vorteile bringen. Gerade jetzt, weil die Durststrecke bis zum Neuanfang wesentlich verkürzt wurde. Es gibt aber auch Nachteile, auf die man sich einstellen sollte. Ohne Privatinsolvenz können Gläubiger 30 Jahre Schulden zurückverlangen Ohne eine Privatinsolvenz können Gläubiger 30 Jahre ihre Schulden zurückverlangen. Zudem können das Konto oder der Lohn nicht mehr gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher steht nicht mehr vor der Tür. Denn während der Insolvenz wird das Vermögen von einem Verwalter betreut. Der Gerichtsvollzieher muss nicht mehr prüfen, ob pfändbares Vermögen vorhanden ist. Das Existenzminimum ist gesichert Ein wesentlich Vorteil ist auch, dass das Existenzminimum gesichert ist. Das bedeutet, dass 1.402 Euro Euro nicht pfändbar sind, sofern der Schuldner keine Unterhaltsverpflichtungen hat. Wer Unterhalt z.B. an seine Kinder zahlen muss, kommt in den Genuss einer höheren Freigrenze. Rechtsanwalt Lange berichtet, dass viele Betroffene sogar mehr Geld im Verlauf der Privatinsolvenz zur Verfügung haben, als zuvor in der überschuldeten Zeit. Nach Privatinsolvenz wieder neu durchstarten Eine private Insolvenz bietet dem Betroffenen die Möglichkeit nach der überstandenen Zeit wieder neu anzufangen. Alle Schulden werden gelöscht. Selbst der negative Schufa-Antrag muss drei Jahre nach der Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht werden. Hier allerdings ist es ratsam, mit einem Anwalt auf eine Löschung zu bestehen. Oft werden die Einträge nicht automatisch gelöscht. Siehe dazu auch: Schulden: Privatinsolvenz oder schlechten Score bei der Schufa löschen Nachteile einer Privatinsolvenz Es gibt aber auch Nachteile. Drei Jahre können sehr lang sein. Auch muss man als Schuldner wie erwähnt weitere drei Jahre warten, bis der negative Schufaeintrag gelöscht ist. Der Arbeitgeber erfährt von dem Insolvenzverfahren Von Nachteil könnte auch sein, dass der Arbeitgeber über die private Situation Bescheid weiß. Denn der Arbeitgeber muss den pfändungsfreien Teil an den Treuhänder überweisen. Kein Dispo und kein Ratenkredit während der Privatinsolvenz In Zeiten der Privatinsolvenz bekommt man keinen Dispo oder Ratenkredit. Das Suchen nach einer neuen Wohnung wird kaum klappen. Viele Vermieter wollen mittlerweile eine Schufaauskunft (Lese dazu auch: Eine Wohnung suchen und finden trotz negativem Schufa-Eintrag. Wer dort als Privatinsolvent gemeldet ist, wird keine neue Wohnung finden. Auch ein Wechsel des Energielieferanten oder Telefonanbieters wird kaum klappen. Kosten für Treuhänder und Verfahren Es fallen zudem Kosten für das Gericht und für den Treuhänder an, die man selbst begleichen muss. Nicht ohne Anwalt oder Schuldnerberater Um eine Privatinsolvenz anzustreben, sollten Betroffene sich zunächst einen Schuldnerberater oder spezialisierten Rechtsanwalt suchen. Manche Beratungsstellen bieten ihre Hilfe auch kostenfrei an. Allerdings muss man sich auf sehr lange Wartezeiten einrichten, bis man tatsählich einen Termin bekommt. Wie verläuft ein Insolvenzverfahren? Eine private Insolvenz besteht aus insgesamt sechs Abschnitten. Diese müssen allerdings nicht alle vollzogen werden. "In manchen Fällen kann auch ohne Gericht eine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden. Dann müssen die weiteren Stufen nicht vollzogen werden. Das spart Zeit und Geld", betont Rechtsanwalt Christian Lange im Gespräch mit unserer Redaktion. Schuldenbereinigungsverfahren Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass vor einem Privatinsolvenzverfahren ein sog. Schuldenbereinigungsverfahren stattfinden (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) muss. Hierfür muss ein spezialisierter Anwalt oder Schuldnerberater erst einmal alle Schulden und Gläubiger eruieren und auflisten. Als Schuldner kann man dabei helfen, alle Unterlagen in einem Ordner zusammen zu fassen. Gegenüber sollten alle Nachweise über Einkommen, Vermögen, Wertgegenstände und Lebensversicherungen gestellt werden. Auch ein Grundbuchauszug ist wichtig, falls man ein Haus oder Grundstück besitzt. Der Anwalt bzw. Berater wird dann einen Plan erstellen, wie die Schulden wieder abgebaut werden könnten. Der Experte wird im Anschluss alle Gläubiger anschreiben und mitteilen, dass der Schuldner in einer schwierigen Finanzsituation steckt. Er wird Ratenzahlungen anbieten und darum bitten, dass Teilschulden erlassen werden. Einige Gläubiger springen darauf an und wissen, dass sie so wenigstens einen Teil der ausstehenden Gelder zurück erhalten. Allerdings müssen alle Gläubiger diesem Abbauplan zustimmen. Wenn das gelingt, ist dies für den Schuldner die günstigste Variante, da die Gerichtskosten z.B. eingespart werden. Allerdings ist es schwierig, alle Gläubiger davon zu überzeugen. Viele beharren auf die Gesamtschuld. Insolvenzantrag bei Gericht stellen Oft scheitert also ein solches vorgerichtliches Verfahren. Nun kommt Schritt 2, wenn die Gläubiger dem Plan nicht zustimmten. Es wird ein Insolvenzantrag bei Gericht gestellt. Dafür muss der Berater oder Anwalt Schuldenbereinigungsplan vorgelegen. Zusätzlich muss erläutert werden, warum der Plan scheiterte. Das Gericht prüft dann, ob Schuldenbereinigungsverfahren erfolgsversprechend sein kann. Falls nicht, kann das Gericht darauf verzichten, das Verfahren auf Insolvenz nicht sofort zu eröffnen. "Das passiert allerdings selten", betont der Rechtsanwalt. Wenn Gläubiger sich im vorgerichtlichen Verfahren schon weigerten auf einen Teil der Schuldensumme zu verzichten, werden sie es auch nicht tun, wenn das Gericht anfragt. Falls doch, "wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, sondern ein Vergleich angestrebt", so der Anwalt. In der Praxis passiert das selten. Das Gericht wird nunmehr den Antrag auf ein Insolvenzverfahren eröffnen. Das Gericht wird ein Formular zusenden, das satte 45 Seiten umfasst. Dieser Antrag muss für gewöhnlich mit dem Anwalt oder Schuldnerberater gemeinsam bearbeitet werden. Für Laien sind viele Fragen nicht so einfach zu beantworten. Zusätzlich muss eine Auflistung über alle Schulden und Gläubiger sowie Vermögen und Einkünfte erstellt werden. Weil die Antragsteller überschuldet sind, wird das Gericht prüfen, ob durch die Einkünfte die Verfahrenskosten gedeckt sind, oder ob einem Antrag auf Stundung der Kosten in Frage kommt. Das bedeutet, dass das Gericht erst nach Beendigung der Restschuldbefreiung die Verfahrenskosten von dem Antragsteller einfordert. Die Eröffnung des Insolvenzverfahren wird auf der Internetseite insolvenzbekanntmachungen.de bekannt gegeben. Ein Treuhänder verwaltet das Vermögen des Schuldners Wurde das Verfahren eröffent, wird ein Treuhänder bestimmt. Diesen kann man auch selbst vorschlagen. Der Treuhänder wird versuchen, jegliches Vermögen für den Schuldenabbau zu verwerten. Es ist zu empfehlen, mit dem Treuhänder ein gutes Verhältnis zu pflegen, da man auch alles Organisatorische mit ihm abklären muss. Der Treuhänder prüft, ob verwertbares Vermögen, dass auch bei einer Zwangsvollstreckung gepfändet werden könnte, zu verwerten ist, um die Gläubiger zu bedienen. Was ist eine Wohlverhaltensphase? Der Treuhänder wird in der Wohlverhaltensphase nunmehr drei Jahre lang das Einkommen verwalten. Der Schuldner wird sein Einkommen auf den Treuhänder abtreten. Diese Phase bezeichnet man als Abtretungsfrist (§ 287 Abs. 2 InsO). Alles was höher als die Pfändungsgrenze ist (Siehe auch: Pfändungstabelle 2021: Pfändungsfreier Betrag steigt um 6,28 Prozent) muss an den Treuhänder abgetreten werden. In der verlinkten aktuellen Pfändungstabelle können die nicht pfändbaren Beträge eingesehen werden. In der Wohlverhaltensphase keine neuen Schulden machen Es ist zwar schwer im Falle eines Insolvenzverfahrens neue Schulden anzuhäufen, allerdings ist der Hinweis sehr wichtig: Wer neue und unangemessene Schulden erneut anhäuft, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung. Die Gerichte agieren in solchen Fällen rigeros. Wer etwas in dieser Zeit erbt, muss die Hälfte an den Treuhänder abgeben, damit dieser die Gläubiger bedienen kann. Wer gar im Lotto gewinnt, muss das gewonnene Geld in Gänze abgeben (§ 295 Nr. 2 InsO). In der Wohlverhaltensphase muss man arbeiten gehen. Wer Erwerbslos ist bzw. von Bürgergeld abhängig ist, muss nachweisen, dass zumutbare Jobs nicht abgelehnt wurden bzw. man sich selbst um einen Arbeitsplatz aktiv bemüht hat (§ 287b InsO). Mit Insolvenzplanverfahren früher Schuldenfrei werden Wer einen gut bezahlten Job bekommt, erbt oder anderweitig zu Geld kommt, kann während der Wohlverhaltensphase ein Insolvenzplanverfahren unternehmen. Das gilt auch, wenn Gläubiger plötzlich bereit sind, doch zu verhandeln. Man kann also dann erneut einen Einigungsversuch unternehmen. Oftmals lassen sich die Gläubiger nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf einen solchen Versuch ein, damit sie überhaupt noch etwas Geld bekommen. Nach 3 Jahren Restschuldbefreiung Sind drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verrüber, kann nun das Gericht über die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 InsO) entscheiden. Neu ist, dass es dafür keine Mindestquote mehr geben muss. Zuvor mussten Schuldner nachweisen, dass sie 35 Prozent der Schulden abgezahlt haben. Zudem mussten Schuldner alle Verfahrenskosten beglichen haben. Kommt das Gericht zu einem positiven Ergebnis, ist man fortan Schuldenfrei. Aber Achtung: Hinterzogene Steuern nach einer rechtskräftigen Verurteilung sowie Unterhaltschulden sind davon ausgenommen. Auch ein privates Darlehen, dass man zur Tilgung der Schulden aufgenommen hat, muss weiterhin abgezahlt werden. Eine Restschuldbefreiung ist hierfür keine Lösung. Was kostet eine Privatinsolvenz? Eine Privatinsolvenz ist nicht kostenfrei, obwohl man verschuldet ist. Gerichts- und Treuhändergebühren werden anhand der Insolvenzmasse berechnet. Wer allerdings weder Job noch Vermögen hat, muss mit einer Mindestgebühr von 2000 Euro rechnen. Dieser Betrag kann in Raten abgezahlt oder gestundet werden. Auch der Anwalt muss gezahlt werden. Man kann bei Gericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Viele Gericht lehnen einen solchen Antrag allerdings ab und verweisen auf die Möglichkeit kostenloser Schuldnerberatungsstellen. Es ist also ratsam entweder eine kostenfrei Beratungsstelle zu finden (mit langen Wartezeiten) oder mit dem Anwalt eine Pauschale auszuhandeln. Letzteres ist üblich und wird von den meisten Rechtsanwälten akzeptiert. Kann ein Insolvenzverfahren auch scheitern? Eine Verbraucherinsolvenz kann scheitern, wenn das Verfahren unzulässig ist oder die Restschuldbefreiung vom Gericht versagt wird. Dies passiert dann, wenn Schuldner ihren besonderen Pflichten während des Verfahrens nicht nachgekommen sind. Außerdem kann es auch aus anderen Gründen zu einem Scheitern des Verfahrens kommen. Die wichtigsten sind: Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat. Falschangaben zur Erschleichung von Krediten oder öffentlichen Leistungen (z.B. Sozialleistungen). Vermögensverschwendung. Verschleierung von Vermögen, Bei-Seite-schaffen von Vermögensgegenständen. Kürzlicher Abschluss eines Insolvenzverfahrens. Begründung von unangemessenen Verbindlichkeiten.
Aktuelles
29. April 2024
Nach dem Tod des Ehepartners erhalten die Hinterbliebenen eine Witwer- oder Witwenrente. So weit, so gut. Aber nicht jeder und jede Hinterbliebene hat einen Anspruch darauf, und es gibt einiges, worum Betroffene sich kümmern müssen. Witwenrente gibt es nur mit Antrag Im Unterschied zu bestimmten anderen Renten wird eine Hinterbliebenenrente nicht automatisch gezahlt. Eine Witwenrente müssen Sie als Betroffene bei der Gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Wo finden Sie den Antrag? Der Antrag heißt "R 0500" und findet sich auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Sie müssen dem Antrag eine Sterbeurkunde sowie eine Heiratsurkunde beifügen sowie Bescheinigungen Ihres Einkommens. Bedeutet verheiratet immer Witwenrente? Nicht jede Ehe ergibt einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Die Eheleute müssen für einen solchen Anspruch mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein. Ausnahmen von dieser Frist sind allerdings möglich. Sie gilt zum Beispiel nicht, wenn der oder die Verstorbene bei einem Unfall ums Leben kam. Der oder die Verstorbene muss eine Wartezeit erfüllt haben Damit Sie als Hinterbliebene eine Witwenrente beziehen können, muss der oder die Verstorbene mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenkasse als beitragsleistend gezählt worden sein. Erst dann gibt es einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente, und damit auf eine Hinterbliebenenrente im Todesfall. Die Witwenrente gilt für immer? Wenn Sie eine Witwenrente beziehen, dann endet der Anspruch darauf, wenn Sie erneut heiraten, und zwar mit dem Kalendermonat der neuen Ehe. Auch bei einem Rentensplitting erlöscht ein sonst vorhandener Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Was heißt Rentensplitting? Beim Rentensplitting bekommt ein Ehepartner auf dem Rentenkonto einen Teil der Rentenansprüche des anderen Partners gut geschrieben und kann so mit einer höheren Altersrente rechnen. Dafür wird aber dauerhaft auf den möglichen Bezug einer Hinterbliebenenrente verzichtet. Witwenrenten sind immer gleich bemessen? Das stimmt nicht. Es gibt nämlich eine große und eine kleine Witwenrente. Für die große Witwenrente müssen Hinterbliebene (je nach Todesjahr des Partners) das 45. bis 47. Lebensjahr vollendet haben, oder berufs- beziehungsweise erwersbunfähig sein. In die große Witwenrente einbezogen wird: Erziehung eines eigenen minderjährigen Kindes oder eines minderjährigen Kindes des toten Partners (je nach Situation fallen darunter auch Enkel, Geschwister, Stief- und Pflegekinder). Bei Kindern mit Behinderungen gilt dies auch bei Volljährigkeit. Bleiben die von der großen Witwenrente Betroffenen Witwer oder Witwen, dann gilt sie ein Leben lang. Bei erneuter Heirat kann ein Anspruch auf eine Abfindung in Höhe zweier Jahreswitwenrenten gestellt werden. Kleine Witwenrente und das Sterbevierteljahr Die kleine Witwenrente gilt, wenn Sie unter 45 Jahre sind, keine Erwerbsminderung haben und keine Kinder erziehen. Hier erhalten Sie lediglich 25 Prozent dessen, was der oder die Verstorbene als Rente beansprucht hätte. Außerdem bekommen Hinterbliebene im sogenannten Sterbevierteljahr, den drei Monaten nach dem Tod des Partners, dessen volle Rente ausgezahlt, auf die er oder sie Anspruch gehabt hätte. Bekommen Sie bei Zuverdienst die volle Witwenrente? Auch das ist ein nicht seltener Trugschluss. Die Witwenrente wird mit Ihrem Einkommen verrechnet, und die Ihnen zustehende Hinterbliebenenrente erhalten Sie nur bei zu einem Freibetrag in voller Höhe. Alles, was über den Freibetrag hinaus geht, wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
29. April 2024
Wenn die Behörden Nachzahlungen von Sozialleistungen wie Bürger- oder Wohngeld zu spät leisten, dann müssen sie vier Prozent Zinsen bezahlen. Zähe Bearbeitung ist keine Ausrede Bis Anträge bei den Jobcentern bearbeitet werden, dauert es oft lange, und das gilt sicherlich auch für andere Behörden. Handelt es sich hier aber um Geldzahlungen, und das Jobcenter verspätet sich dabei, dann ist die Behörde per Gesetz dazu verpflichtet, Zinsen zu zahlen. Der Zinssatz liegt bei vier Prozent Leistungsberechtigte beim Bürgergeld haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Prozent Zinsen auf die zu spät geleistete Zahlung. Das ist gerichtsfest. Es ging durch die Gerichte Das Bundessozialgericht entschied eindeutig. Eine Leistungsberechtigte klagte erfolgreich, nachdem das Jobcenter ihre Kosten für Unterkunft und Heizung nur zum Teil übernommen hatte. Laut Gerichtsurteil hatte sie einen berechtigten Anspruch auf eine Nachzahlung der von Jobcenter zuvor nicht getragenen Leistungen. Die Behörde überwies jetzt die Summe von 1.380 Euro - ohne Zinsen! Die Betroffene klage erneut, und bekam schließlich Recht vor dem Budnessozialgericht. Wie entschied das Bundessozialgericht? Das Bundessozialgericht erklärte, laut Paragraf 44 SGB I stünde der Betroffenen eine Nachzahlung zu, die mit vier Prozent verzinst werden müsste. (Urteil vom 03. Juli 2020, Aktenzeichen B 8 SO 15/19). Der entscheidende Paragraf Dieser Paragraf 44 im Sozialgesetzbuch I müsste (eigentlich) Mitarbeitern des Jobcenters bestens bekannt sein. Denn die Bundesagentur für Arbeit hat ihn in ihrer Wissenmsdatenbank aufgenommen unter „SGB I – Allgemeiner Teil: Verzinsung von Geldleistungen nach § 44 SGB I“. Allerdings sind Mitarbeiter bei Jobcentern hier oftmals nicht qualifiziert dazu, auch nur juristische Grundsatzfragen des Sozialrechts zu kennen. Bisweilen handelt es sich mutmaßlich um pure Ahnungslosigkeit. Lesen Sie auch: - Bürgergeld: Anspruch auf zusätzliche Heizkosten Die Gesetzeslage ist klar Leistungen, die verspätet gezahlt werden, weil es zu lange dauerte, sie zu bearbeiten, werden verzinst. Das ist eindeutig, jedenfalls in einem näher definierten Rahmen. Für welchen Zeitraum sind die Zinsen zu zahlen? Die Zinsen gelten nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eintritt der Fälligkeit bis zum Beginn des Kalendermonats vor der Zahlung. Die Verzinsung liegt bei vier Prozent. Es gibt nicht sofort Zinsen Klar ist auch. Einige Tage Versäumnis bringen noch keine Zinsen. Wörtlich heißt es: „Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger“ beziehungsweise „beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung“. Das gilt nur bei vollständigem Antrag Dies gilt nur, wenn der Antrag vollständig ist, also alle nötigen Dokumente und Belege enthält. Nur dann kann er ordnungsgemäß bearbeitet werden, und nur dann kann eine Verspätung vorliegen, die verzinst wird. Bei einem unvollständigen Antrag mit nachgreichten Unterlagen, verschieben sich die sechs Monate für den Zinsanspruch bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Antrag vollständig ist. Wann gibt es keine Zinsen? Kein Zinsanspruch besteht beim Bürgergeld für Erstattungs-, Dienst- oder Sachleistungen, für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge oder für Zinseszinsen. Auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden für Leistungsberechtigte nicht verzinst. Bei der Erstattung von vorläufigen Leistungen, Vorschüssen, einer vorläufigen Entscheidung oder der Zahlung eines anderen Trägers kann sich ein Zinsanspruch nur auf den Restbetrag beziehen.
29. April 2024
Verschweigen Rentnerinnen und Rentner der Rentenversicherung eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, müssen sie regelmäßig die zu viel erhaltene Rente zurückzahlen. Denn wird die Rentenversicherung nicht über die Verletztenrente informiert, stellt dies „grob fahrlässiges“ Verhalten dar, so dass Rückzahlungsansprüche erst frühestens nach zehn Jahren verjähren, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem am Montag, 29. April 2024, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 5 R 121/23). Die Darmstädter Richter verurteilten damit einen Altersrentner aus dem Landkreis Kassel zur Rückzahlung von mehr als 80.000 Euro. Verletztenrente wird auf Altersrente angerechnet Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird die Verletztenrente teilweise auf die Altersrente angerechnet. Je höher der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist, desto mehr können Versicherte von ihrer Verletztenrente jedoch behalten. In dem entschiedenen Rechtsstreit hatte der 1949 geborene Kläger nach einem Arbeitsunfall im Jahr 1967 von der Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente erhalten. Lesen Sie auch: - Rente mit 61 bei Schwerbehinderung – So ist es möglich Altersrente für Schwerbehinderte beantragt - Verletztenrente verschwiegen Als er 2009 eine Altersrente bei Schwerbehinderung beantragte, hatte er bei der Rentenversicherung seine Verletztenrente in Höhe von damals monatlich 1.260 Euro allerdings nicht angegeben, obwohl er ausdrücklich danach gefragt wurde. Die Rentenversicherung zahlte ihm zunächst eine Altersrente in Höhe von 2.400 Euro. Nachdem der Versicherte rund zehn Jahre später bei der Berufsgenossenschaft wegen einer Verschlimmerung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine höhere Verletztenrente beantragt hatte, erhöhte die Berufsgenossenschaft die Zahlungen ab Februar 2018 und teilte dies der Rentenversicherung mit. Diese erfuhr dadurch zum ersten Mal von der Verletztenrente. Die Rentenversicherung forderte daraufhin über 80.000 Euro an zu viel gezahlter Rente zurück. LSG Darmstadt: Rentner müssen über Verletztenrente informieren Dies bestätigte nun auch das LSG in seinem Urteil vom 20. März 2024. Der Versicherte habe sich wegen der unterlassenen Information über die Verletztenrente „grob fahrlässig“ verhalten. Er habe gewusst oder hätte es zumindest wissen müssen, dass ihm die Altersrente in der bewilligten Höhe nicht zustehe. Sein Einwand, dass er den Hinweis über die Angabe der Verletztenrente nicht gelesen habe, stehe dem Rückzahlungsanspruch nicht entgegen. Bei grober Fahrlässigkeit Verjährung erst nach 10 Jahren Da hier grobe Fahrlässigkeit vorliege, verjährten die Rückzahlungsansprüche der Rentenversicherung erst frühestens nach zehn Jahren, stellte das LSG in seinem Urteil vom 20. März 2024 fest. Der Rentenversicherungsträger habe die Rückzahlung daher fristgemäß eingefordert. fle
29. April 2024
Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten bringt wichtige Änderungen für die finanzielle Situation vieler Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Neurentnerinnen und Neurentner werden allerdings bei den geplanten Zuschlägen am 1. Juli 2024 außen vorgelassen, sagt der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel aus Halle. Was ist eine Erwerbsminderungsrente? Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist Teil des deutschen Rentensystems und wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt. Sie dient als Absicherung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll oder nur eingeschränkt arbeiten können. Es gibt zwei Hauptarten der EM-Rente: die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Gewährung dieser Rentenform setzt voraus, dass bestimmte medizinische und versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sind. Verbesserungen durch das EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetz nicht für alle Das Gesetz, das am 28. Juni 2022 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die finanzielle Lage von EM-Rentnern zu verbessern, die zwischen 2001 und 2018 eine EM-Rente bezogen haben und diese noch am 30. Juni 2024 erhalten. Ab dem 1. Juli 2024 wird diesen Rentnern stufenweise ein Zuschlag zu ihrer Rente gewährt. Dies betrifft rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, die von dieser Regelung profitieren. Warum Neurentner von den Zuschlägen ausgeschlossen sind Die Neuregelung des EM-Rentenzuschlags gilt ausschließlich für Bestandsrentner, die ihre EM-Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen haben. Neurentner, deren Rentenanspruch ab 2019 begann, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Der Grund dafür liegt in den seit 2019 erfolgten gesetzlichen Anpassungen, die bereits zu einer deutlichen Erhöhung der Rentenansprüche für diese Gruppe geführt haben. Zum Beispiel wurde die Zurechnungszeit für die EM-Renten ab 2019 auf das 65. Lebensjahr und 8 Monate angehoben, was zu einer höheren Rente führt, als es bei älteren Rentenansprüchen der Fall war. Lesen Sie auch: - Rente: Gilt die Rentenerhöhung um 7,5 Prozent auch rückwirkend? Ein Beispiel, wer von dem EM-Renten-Zuschlag profitiert und wer nicht Ein konkretes Beispiel, um die Auswirkungen des EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetzes zu verdeutlichen, betrifft zwei fiktive Personen: Maria und Thomas. Fallbeispiel: Maria und Thomas Maria, die ihre Erwerbsminderungsrente im Jahr 2017 begonnen hat, gehört zu den Bestandsrentnern, die von dem neuen Gesetz profitieren. Aufgrund ihrer langjährigen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und des Beginns ihrer EM-Rente vor 2019 erhält sie ab dem 1. Juli 2024 einen zusätzlichen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent auf ihre monatliche EM-Rente. Dieser Zuschlag soll ihr helfen, die finanzielle Belastung durch ihre Erwerbsunfähigkeit besser zu tragen. Thomas, der im Jahr 2019 erwerbsunfähig wurde und seitdem eine Erwerbsminderungsrente bezieht, fällt nicht in den Geltungsbereich des EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetzes. Obwohl er ebenfalls erwerbsunfähig ist und Unterstützung benötigt, erhält er keinen zusätzlichen Zuschlag ab Juli 2024. Dies liegt daran, dass die Rentenansprüche für Neurentner wie Thomas bereits durch die gesetzliche Anhebung der Zurechnungszeit verbessert wurden. Die Zurechnungszeit bestimmt, wie hoch die Rente ausfällt, indem sie das angenommene Renteneintrittsalter bis zu einem bestimmten Lebensjahr verlängert. Für Thomas wurde sie auf 65 Jahre und 8 Monate festgesetzt, was seine monatliche Rente im Vergleich zu früheren Regelungen erhöht.
29. April 2024
Die Heizkosten stiegen in den letzten Jahren, so dass viele Bürgergeld-Beziehende höhere Heizkosten beim Jobcenter beantragen müssen. Dies wird oft von den Behörden abgelehnt. In diesem Fall hatte ein Ehepaar vor dem Sozialgericht Hildesheim (Az: S 26 AS 39/23) Erfolg. Höhere Heizkosten beim Jobcenter beantragt Das Paar, beide erwerbsfähig und im Bezug von Arbeitslosengeld II (heutiges Bürgergeld), hatte aufgrund gestiegener Heizölpreise und einer Ölknappheit um zusätzliche Unterstützung beim Jobcenter gebeten. Ursprünglich hatte der Landkreis Göttingen den Klägern eine einmalige Winterbrandbeihilfe in Höhe von 2.010 Euro für Heizkosten für den Zeitraum von Dezember 2022 bis November 2023 gewährt. Die Kläger hielten diese Summe für unzureichend und legten Widerspruch ein, welcher abgelehnt wurde. Jobcenter muss zusätzliche Heizkosten gewähren Das Gericht hat nun entschieden, dass der Landkreis Göttingen den Klägern zusätzlich 75,76 Euro für Heizkosten zu gewähren hat. Diese Entscheidung basiert allerdings darauf, dass keine vorherige Aufforderung zur Senkung der Heizkosten erfolgt war und die Kläger tatsächliche Kosten in Höhe von 2.085,56 Euro für Heizöl nachweisen konnten. Lesen Sie auch: - Bürgergeld: Jobcenter darf Stromguthaben nicht mit Heizkosten aufrechnen Das Gericht stellte fest, dass die ursprünglich bewilligte Beihilfe die tatsächlichen Bedarfe der Kläger nicht vollständig deckte, was eine rechtswidrige Benachteiligung darstellte. Bedeutung des Urteils Das Urteil verdeutlicht, dass im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) die tatsächlichen Heizkosten zu berücksichtigen sind, sofern sie angemessen und nachgewiesen sind. Zudem hatte die Behörde keine Aufforderung zu Senkung der Heizkosten zugestellt. Diese Entscheidung könnte für ähnliche Fälle eine Referenz darstellen. Urteil ist rechtskräftig Da die Berufung nicht zugelassen wurde, ist das Urteil rechtskräftig. Der Landkreis Göttingen muss die zusätzlichen 75,76 Euro an die Kläger auszahlen und auch deren außergerichtliche Kosten übernehmen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es für Betroffene sein kann, ihre Rechte im Bereich der sozialen Sicherung aktiv zu verfolgen. (Hinweis: Rechtsanwalt Sven Adam, Göttingen)
29. April 2024
Wurde ein neuer Job gefunden, stellt sich die Frage, wie lange das Jobcenter das Bürgergeld noch zahlt. In diesem Fall gilt das Zuflussprinzip. Wir erklären, was es damit aufsich hat. Was ist das Zuflussprinzip? In diesem Zusammenhang fällt immer wieder der Begriff "Zuflussprinzip". Dieses Prinzip besagt, dass Einkommen in dem Monat als zugeflossen gilt, in dem es auf dem Bankkonto der empfangenden Person eingeht. Das Zuflussprinzip ist in § 11 des Sozialgesetzbuches II (SGB II) geregelt. Es legt fest, dass alle Einnahmen im Monat ihrer tatsächlichen Zahlung als Einkommen zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet, dass Zahlungen, die ein Leistungsempfänger erhält, im Monat des Eingangs auf dem Konto für die Berechnung von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld herangezogen werden. Die Hauptintention des Zuflussprinzips ist die Vermeidung von Überzahlungen und die Sicherstellung, dass die ausgezahlten Sozialleistungen dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Es soll eine faire Verteilung der staatlichen Unterstützung gewährleisten und gleichzeitig die Selbstverantwortung und Eigeninitiative der Leistungsempfänger fördern. Fallbeispiele zur Veranschaulichung Ein typisches Szenario, in dem das Zuflussprinzip zu Problemen führen kann, ist der Arbeitsantritt mitten im Monat. Erhält eine Person, die Sozialleistungen bezieht, am Ende des Monats ihr erstes Gehalt, wird dieses vollständig auf die Sozialleistungen des gesamten Monats angerechnet. Dies kann zu einer Rückforderung der zuvor ausgezahlten Beträge führen. Zeitliche Diskrepanzen und finanzielle Engpässe Die zeitliche Verzögerung zwischen dem Anspruch auf ein Einkommen und dessen tatsächlicher Auszahlung schafft oft eine finanzielle Lücke, die besonders für Menschen in prekären Lebenslagen schwer zu überbrücken ist. Dies kann zu einem Teufelskreis aus Schulden und Abhängigkeit von weiteren Sozialleistungen führen. Kein Bürgergeld im Monat der Jobannahme Weil im Monat der Arbeitsaufnahme kein Bürgergeld bezahlt wird, aber das Gehalt erst am Ende des Monats auf dem Konto ist, kann übergangsweise ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden. Mit dieser Zahlung kann dann der Monat überbrückt werden. Die Rückzahlung beginnt dann im Folgemonat. Rechtliche Rahmenbedingungen und Widerspruchsmöglichkeiten Leistungsempfänger haben das Recht, gegen Bescheide des Jobcenters Widerspruch einzulegen, insbesondere wenn sie glauben, dass das Zuflussprinzip fehlerhaft angewendet wurde. Ein erfolgreicher Widerspruch kann zu einer Neuberechnung der Leistungen führen, jedoch ist der Prozess oft langwierig und erfordert detaillierte Nachweise über Einkommen und Zahlungseingänge.
29. April 2024
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Herkunft, Einkommen oder Religion dürfen vor Gericht nicht zu Nachteilen führen. Der Jurist und Autor Ronen Steinke kritisiert, dass es vom Geldbeutel abhänge, wie gut man sich wehren könne. Wer zum Beispiel Grundsicherung beziehe, habe kaum finanzielle Mittel, um sich juristisch zu wehren. Das Grundgesetz wird nicht eingehalten "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Doch wer arm ist, wird gegenüber Wohlhabenden benachteiligt, sagt der Jurist Ronen Steinke und kritisiert damit das Rechtssystem in Deutschland. Grundsätzlich gebe es in Deutschland das Recht auf einen Verteidiger, wenn man kein oder nur wenig Geld zur Verfügung habe. Der Staat stelle aber nur in seltenen Fällen einen Pflichtverteidiger, so Steinke. Vielmehr komme es auf den privaten Geldbeutel an. Die meisten Angeklagten müssten sich gegenüber Richter und Staatsanwalt selbst verständlich machen. Es sollten immer Verteidiger zur Seite gestellt werden Der Jurist fordert, dass jeder Mensch bei jedem Prozess einen Anwalt an seiner Seite haben müsse. Und zwar unabhängig vom Tatvorwurf. Unsere Nachbarländer Polen, Frankreich und Italien würden genau das bereits erfolgreich vormachen und praktizieren. Dies sei eine zivilisatorische Grundvoraussetzung, um überhaupt von einem fairen Verfahren sprechen zu können. Lesen Sie auch: - Bürgergeld: Jobcenter zu mehr Ausstattung der Wohnung verurteilt Wer es sich leisten kann, kann auch Tricks anwenden "Fairness kostet Zeit, und Fairness kostet auch Geld, und derzeit ist die Situation so: Wer es sich leisten kann, der kann Prozesse in die Länge ziehen. Der kann das Gericht Nerven mit Anträgen mit Befangenheitsanträgen. Die allermeisten, die sich das nicht leisten können, über die wird dann geurteilt," kritisiert Steinke. Sozialleistungsbetrug wird härter als Steuerhinterziehung geahndet Auch bei der Bewertung von Straftaten gebe es ein Missverhältnis. So werde Steuerhinterziehung in Deutschland in der Regel sehr milde geahndet. Man könnte fast meinen, das sei hierzulande ein Kavaliersdelikt. Beim Betrug mit dem Bürgergeld würde dagegen mit unerbittlicher Härte gegen die Betroffenen vor Gericht vorgegangen. "Wer es nicht nötig hat und dann trotzdem die Gesellschaft übers Ohr haut und ihr Geld vorenthält, was für Krankenhäuser, was für Kindergärten eigentlich gedacht ist, der hat nicht mehr Nachsicht oder mehr Verständnis verdient als jemand, der an der Armutsgrenze lebt wie eine Hartz-IV-Empfängerin, die ihre Bedarfsgemeinschaft verschweigt, um irgendwie so ein bisschen sich Würde zu erhalten.", sagt Steinke. Gesamtschaden weitaus höher Dabei ist der Gesamtschaden auch in wirtschaftlicher Hinsicht deutlich höher. Wirtschaftsdelikte machen zwar nur rund 0,9 Prozent aller Straftaten aus, verursachen aber rund 4,9 Prozent des Gesamtschadens. Allein unter diesem Gesichtspunkt müsste also viel härter und stärker gegen Steuerhinterziehung vorgegangen werden.
29. April 2024
Niels Seibert besuchte über hundert Gerichtsverfahren am Tempelhofer Damm, einer Außenstelle des Berliner Amtsgerichts und fasste im Neuen Deutschland zusammen: "Nicht die Straftaten erschrecken, sondern das Justizsystem einer Gesellschaft, die keine angemessenen Antworten auf die existierende Armut hat." Vier Monate Haft für "Mundraub" So wurde eine Mutter von vier Kindern, darunter einem Baby, zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, weil sie im Netto Supermarkt Lebensmittel für 47,57 Euro mitgehen lassen wollte. Ein geringfügig Beschäftigter wurde wegen Fahrens ohne Fahrschein zu vier Monaten auf Bewährung verknackt. Der versuchte Diebstahl eines Shampoos im Wert von 4,40 Euro führte zu einer Haftstrafe auf Bewährung von zwei Monaten. Bagatellvergehen aus Armut Dabei seien es fast immer die Bagatelldelikte "Diebstahl geringwertiger Sachen" oder "Fahren ohne Fahrschein". Beide Handlungen haben gemeinsam, dass Menschen sie begehen, weil sie kein Geld haben. Harte Strafen Seibert hält fest: "93 Prozent der öffentlichen Verhandlungen endeten mit Verurteilungen zu Geld- und Haftstrafen." Nicht einmal sei es zu einer Einstellung gegen Sozialstunden oder einer Verwarnung mit Strafvorbehalt gekommen, obwohl dies rechtlich in vielen Fällen möglich ist. Immer höhere Strafen Bei Wiederholung würden Strafen immer weiter erhöht, und dies auch bei Angeklagten, die eine positive Lebensveränderung nachwiesen - eine überwundene Suchterkrankung, einen neuen Arbeitsplatz oder einen Milieuwechsel. Dies alles, so Seibert "ohne auch nur zu bedenken, dass eine erneute harte Bestrafung zu einem Rückfall führen und das neue Leben ruinieren könnte." Vor Gericht stehen die Ärmsten der Armen Laut Seibert seien fast alle, die vor diesem Gericht stünden, von staatlichen Leistungen abhängig. Er zitiert Betroffene, dass sie "Hunger, aber kein Geld" hätten. Psychoziale Probleme Viele der Angeklagten, sind, laut Seibert, gesundheitlich und psychisch belastet. Manche hätten eine Biografie mit Obdachlosigkeit oder Suchterkrankungen. Andere hätten Schicksalsfälle wie Unfälle oder Todesfälle nicht verarbeitet. Seibert schließt: "Es sind Menschen darunter, die sich in einem Teufelskreis befinden und es aus eigener Kraft nicht schaffen, sich aus dem Elend zu erlösen." Soziale Probleme statt Strafrecht Er erläutert: "Diese Menschen brauchen etwas anderes als ein Gerichtsverfahren, in dem sie – der persönlichen Lebenssituation inadäquat – nach juristischen Vorgaben des Strafgesetzbuchs beurteilt werden. Soziale und gesellschaftliche Probleme lassen sich nicht strafrechtlich lösen." Kein Rechtsbeistand Nur circa jeder zehnte der Angeklagten hätte, so Seibert, eine rechtsanwaltliche Vertretung. Nur wenige würden sich ihren Anwalt selbst suchen, anderen werde dieser vom Gericht beigeordnet. Diese würden ihre Aufgabe als Verteidiger nicht ernst nehmen. Unverständliches Verfahren Viele Angeklagte verstünden, so Seibert, das Juristendeutsch nicht. Oft wüssten die Beschuldigten nicht einmal, welcher Prozessbeteiligte welche Aufgabe hätte und würden den Verlauf des Prozesses nicht verstehen. Manche Angeklagte wüssten nicht, was der Unterschied zwischen Amtsanwalt und Richter sei, zwischen Plädoyer und Urteil. Missverständnisse bei Übersetzungen Angeklagte mit mangelnden Deutschkenntnissen verständen bisweilen in Ihrem eigenen Verfahren nicht, was gesagt würde. Viele Übersetzungsfehler würden laut Seibert vermutlich nicht aufgedeckt. Erschwerter Rechtsweg Zudem gebe es einen Dolmetscher sowieso nur während des Verfahrens. Angeklagte, die eine Übersetzung benötigten, würde so eine Berufung schwierig gemacht, da diese in deutscher Sprache erfolgen muss. Seibert erwähnt Beispiele, wie ein Richterin Angeklagte rassistisch beleidigte: "Haben Sie in Ihrer Heimat auch so viel gestohlen?", oder "Wenn Sie Hunger haben, warum gehen Sie nicht zurück in Ihre Heimat?" Für den Mundraub der Hungrigen verurteilte die hetzende Richterin die Beschuldigte dann zu sechs Wochen ohne Bewährung. Kein Gutachten von Fachleuten Angeklagte waren offensichtlich unzurechnungsfähig waren, erschienen alkoholisiert vor Gericht erschienen oder hatten betrunken klauten. Die Vermutung drängt sich auf, dass sie erstens an Suchterkrankungen leiden und / oder psychisch beeinträchtigt sind. Trotzdem kam es nicht einmal zur Prüfung nach Paragraf 20 StGB durch ein Gutachten, so Seibert.
28. April 2024
Seit März 2024 können Jobcenter Bürgergeld-Leistungsberechtigte "aushungern", also den kompletten Regelsatz streichen, wenn diese ein Jobangebot nicht annehmen, welches das Jobcenter als "zumutbar" bezeichnet. Was kannst du tun, wenn das Jobcenter dich in eine Stelle hinein pressen will, die du ablehnst, auf die du dich aber bewerben musst, weil die Behörde dir ansonsten den Boden wegreißt? Da du die Pflicht hast, mitzuwirken, also dich zu bewerben und zum Bewerbungsgespräch zu erscheinen, kannst du dich dabei so verhalten, dass der Arbeitgeber dich auf keinen Fall einstellt. Hier einige Tipps. Markiere dein Desinteresse Wenn du im Bewerbungsgespräch zeigst, dass du dich über die Firma nicht informiert hast, dann schwinden deine Chancen, die Stelle zu bekommen. Denn es deutet auf mangelndes Interesse hin, uUnd warum sollte ein Arbeitgeber jemand einstellen, der kein Interesse an der Arbeit hat. Zetern über frühere Chefs und Kollegen Von sich aus persönlich über frühere Vorgesetzte vom Leder zu ziehen gilt als Mangel an Professionalität, selbst wenn Kritik berechtigt ist. Zudem lässt es sich als fehlende Loyalität deuten. Unfähigkeit zur Teamarbeit Betone, dass du weder Lust hast, im Team zu arbeiten noch dazu fähig bist. Weise deutlich darauf hin, dass du immer nur dein eigenes Ding machst, und dir die Kooperation mit anderen Mitarbeitern bestenfalls lästig ist. Sag zum Beispiel: "Mein Schreibtisch ist mein Reich. Wer seine Finger in meine Arbeit steckt, der erlebt sein blaues Wunder." Keine Ahnung Lies dir vor dem Bewerbungsgespräch gut durch, welche Fähigkeiten in dem Job notwendig sind. Erwähne unbedingt, dass du diese Skills nicht hast und auch keine Bereitschaft, sie dir anzueignen. Erfordert ein Job zum Beispiel eine hohe Frustrationstoleranz, dann erwähne beiläufig, dass du schon beim kleinsten Misserfolg alles hinschmeißt. Lesen Sie auch: - Jobcenter darf arbeitslose Bürgergeld-Bezieher nicht alleine lassen Mangelnde Flexibilität Lass ohne Zweifel durchscheinen, dass du ungewohnte Aufgaben und Herausforderungen nicht angehen wirst, auch wenn sie notwendig sind. "Ich halte mich ans Althergebrachte, einmal gelernt und gut ist." Konzentriere dich auf deine Schwächen Beim Bewerbungstraining wird geraten, sich auf die eigenen Stärken zu konzentrieren und die Schwächen als Potenzial für konstruktive Neugier und Dazulernen zu deuten. Um den Job nicht zu kriegen, tu also das Gegenteil. Wenn es im Gespräch um deine Stärken geht, dann zuck mit den Schultern und murmel: "Da fällt mir nichts ein." Schilder hingegen ausgiebig deine Schwächen (auch, wenn du sie in Wirklichkeit gar nicht als Problem ansiehst). Das reicht von "wenn mir jemand etwas sagt, dann habe ich es im nächsten Moment vergessen" über "ich halte mich nicht an Abmachungen" bis zu "ich verschlafe, auch wenn ich mir den Wecker gestellt habe und verpasse jeden Termin". Passe deinen angeblichen Unfähigkeiten dem Job an "Ich habe handwerklich zwei linke Hände" eignet sich besonders schlecht (also in deinem Fall gut) für ein Bewerbungsgespräch im Handwerk. "Ich kann mir keine Zahlen merken" ist ein No GO (für dich also ein Must Be) bei einer buchhalterischen Tätigkeit. Warum willst du diesen Job? Auf die Frage, warum du dich gerade auf diese Stelle bewirbst, antworte am besten wahrheitsgemäß: "Nur aus einem einzigen Grund. Weil mir das Jobcenter sonst Sanktionen aufbrummt. Und die will ich vermeiden." Unangemessenes Verhalten Eine höhere Kunst sind Verhaltensweisen, die in den meisten Bewerbungsgesprächen schlecht ankommen: in der Nase bohren, den Chef im Gespräch duzen, lauthals gähnen oder sich unter den Achseln kratzen und danach an der Hand schnuppern. Du kannst dich beschweren, warum es keinen Kaffee gibt (oder, dass der Kaffee zu schwach, zu kalt etcetera ist). Du kannst während des Gesprächs auf dem Handy chatten und so dein Desinteresse kundtun. Du kannst auch eine Viertelstunde zu spät kommen, ohne dich zu entschuldigen. Kreative Ideen und gute Vorbereitung Kreative Ideen, sich durch Verhalten bei einem Arbeitgeber unmöglich zu machen, gibt es viele- Dabei solltest du dich gut vorbereiten: denn wenn du es übertreibst, kann das Jobcenter dir fehlende Mitwirkung unterstellen.
Gegen-Hartz TV
Online Bürgergeld-Anspruch ausrechen
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Wichtige Fragen und Antworten zum Bürgergeld
Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Fragen zusammengestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten. Wichtige Fragen & Antworten
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Selbstverständnis
Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.
Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!