Die reale Bilanz der Hartz IV Arbeitsmarktreform

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Die AG Soziales Berlin im Berliner Sozialforum hat am 3. März in der Heilig Kreuz Kirche mit einer Diskussionsveranstaltung eine vorläufige Bilanz der Folgen der größten Sozialstaatsreform gezogen, die unter
dem Namen Hartz IV seit nunmehr über zwei Jahren in Kraft ist. Kurzum: Vieles wurde von der Politik versprochen, aber fast nichts gehalten; dafür sind die Befürchtungen hinsichtlich der in Gang gesetzten
Armuts- und Ausgrenzungsspirale in vollem Maße eingetroffen. Das zeigt sich im Einzelnen an den folgenden Punkten:

1. Mit Hartz IV wurde ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik eingeleitet:

• Die Politik hat versprochen, dass mit Hartz IV die Lohnnebenkosten gesenkt und Arbeitnehmer wie Arbeitgeber entlastet werden, dadurch mehr Kaufkraft vorhanden ist, mehr Investitionen getätigt werden und infolgedessen mehr Arbeitsplätze
entstehen. Von einer Halbierung der Erwerbslosenzahl war vollmundig die Rede. Diese Versprechungen sind durch die Erfahrung widerlegt:

• Sozialhilfeempfänger/innen, die durch die Zusammenlegung der Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe nun Alg II beziehen und von den Arbeitsagenturen betreut werden, sollten Zugang zu Vermittlungs- und Förderungsleistungen und damit eine Perspektive auf Erwerbsarbeit erhalten. Das Ergebnis davon ist mehr als unzureichend. Die Vermittlungsquoten sind miserabel und Förderleistungen gibt es kaum noch.

• Auch die versprochene finanzielle Besserstellung bisheriger Sozialhilfeempfänger/innen stellte sich – wie nicht anders zu erwarten war – als Mogelpackung heraus. Durch die Pauschalierung bisheriger Sonderbedarfe sind viele sogar noch schlechter
gestellt worden, als sie es vorher waren.

• Gleichzeitig ziehen sich Staat und Kommunen mit dem Instrument der Privatisierung aus den öffentlichen Dienstleistungen zurück. Damit verschlechtert sich noch einmal die Daseinsfürsorge für diejenigen, die auf solche Leistungen besonders angewiesen sind.

• Hartz IV dient ganz offensichtlich der neoliberalen Logik entsprechend vor allem der Absenkung des Lohnniveaus und dem Lohnabstandsgebot mit dem Ziel der Durchsetzung eines „Nieriglohnbereichs“. Im Klartext: Nicht eine notwendige Entlastung der öffentlichen Haushalte – wie immer behauptet wird – sondern der politisch gewollte Niedriglohnbereich „erforderte“ die geringen
Regelsätze. Dieses Ziel wurde erreicht.

• Ein weiterer gewollter Effekt von Hartz IV ist die Disziplinierung von Erwerbslosen. Die Angst vor dem Abstieg in Armut durch die viel zu geringen Regelsätze des Alg II zwingt die Betroffenen zur Bereitschaft dazu, unterqualifizierte, schlecht bezahlte
und prekäre Beschäftigungen anzunehmen. Gleichzeitig wurde auch die Disziplinierung von Erwerbstätigen forciert. Aus Angst vor Jobverlust und sozialem Abstieg stieg die Bereitschaft zu Lohnverzicht, Mehrarbeit und Verzicht auf einstmals errungene Arbeitsstandards. Auf diesem Weg wurde die Abwärtsspirale des sinkenden Lohnniveaus, das hierzulande seit 9 Jahren in im europäischen Vergleich beispiellosen Weise zu beobachten war, noch beschleunigt.

• Von der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen (nicht umsonst ist Deutschland Exportweltmeister) konnten aber – wiederum entgegen aller anders lautenden Behauptungen von Wirtschaft und Politik – weder Erwerbslose noch
Erwerbstätige profitieren.

Thesen:
I. Es gibt keinen „naturwüchsigen“ Arbeitsmarkt als ein ausgleichendes Wechselspiel von Angebot und Nachfrage, weil sich die
„Ware“ menschliche Arbeitskraft kaum den schnellen Wechseln von Produktivitätsentwicklung und Strukturveränderung anpassen
kann.

II. Arbeitsmarktpolitik war immer schon das Ergebnis von sozialen Auseinandersetzungen innerhalb und gegenüber staatlichem Handeln. Faktisch findet seit dem 4. „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ keine aktive Arbeitsmarktpolitik mehr statt.

III. Die steuerliche Finanzierung von sozialstaatlichen Maßnahmen wird fast vollständig von kleinen und mittelständischen Unternehmern, Selbständigen und abhängig Beschäftigten getragen. Diese aber geraten in dem neuen „Klima der sozialen Verunsicherung“ selbst unter einen immer größeren Druck.

IV. Wirksame politische Gegenwehr erfordert, dass Zugehörige von „Unterschicht“ und „Mittelschicht“ gemeinsame Interessen
erkennen und trotz aller realen Widersprüche belastbare Bündnisse und politische Richtungsprojekte entwickeln. Der einzig positive Effekt der Zusammenlegung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe könnte vielleicht darin bestehen, dass die Solidarisierung verschiedener Erwerbslosen- und Erwerbstätigengruppen nicht mehr durch die sozialstaatliche Politik des „Teile und Herrsche“ der alten Bundesrepublik im Keim erstickt wird. Einmal bei Alg II angekommen sitzen nun alle in einem Boot!

2. Auswirkungen auf die städtische Sozialstruktur am Beispiel Wohnraum:
• Hartz IV-kompatible Wohnungen (gemessen an Quadratmetern und Mietobergrenzen) gibt es vor allem in West-Sozialwohnungen und Ost-Plattenbauwohnungen in den Stadtrandbezirken.

• Die alten Arbeiterviertel mit Gründerzeitwohnungen, die traditionell den Innenstadtring von Berlin bilden, liegen heute fast
durchweg über den Quadratmeter und Miet- Obergrenzen.

Zwangsumzüge haben aber in Berlin nicht wie prognostiziert –vermutet wurden ursprünglich insgesamt über 40 000 Fälle – stattgefunden, weil der Senat auf Kritik (die nicht zuletzt aus unseren Reihen kam) eingegangen ist, weil er die Übergangsfristen entzerrt und Ausnahmeregelungen aufgenommen hat, an die sich die JobCenter allerdings oft nicht halten. Dennoch fanden im Jahr 2006 „nur“ 410 Zwangsumzüge statt. Die Zahl derer, die sich selbst vorauseilend eine neue Wohnung gesucht haben, scheint aber, wenn man den Umzugsfirmen Glauben schenkt, um ein Vielfaches höher zu liegen. 17.400 Alg II-Bezieher/innen wurden im vergangenen Jahr aufgefordert, ihre Miete zu senken. Nach den Erfahrungen des Notruftelefons gegen Zwangsumzüge werden außerdem von den JobCenter mittlerweile nur noch die vom Senat aufgestellten Höchstgrenzen an
Mieten überwiesen, was faktisch bedeutet, dass der Regelsatz der Betroffenen zum Teil beträchtlich gekürzt wird. Manche müssen mit nur noch 100 € überleben. Weitere „freiwillige“ Umzüge werden zwangsläufig die Folge sein.

• Auf die Sozialstruktur in Berlin wirkt sich das so aus, dass der Innenstadtbereich und dabei insbesondere die Altbaubestände von Friedrichshain und Prenzlauer Berg zunehmend von Besserverdienenden bewohnt werden. Dasselbe gilt für Neubauen, die nach 1990 erstellt wurden, die in der Regel zu hohe Mieten für Alg II-Empfänger/innen haben. Aber auch in den Plattenbauten im Ostteil der Stadt findet ein Aufwertungsprozess durch Modernisierung statt. Alg II-Empfänger/innen und ihre Bedarfsgemeinschaften müssen in unsanierte Blöcke ausweichen.

• Der Mangel an Wohnungsgrößen für Ein-Personen- Bedarfsgemeinschaften und Mieterhöhungen nach flächendeckender Modernisierung führen zusammen mit dem Vorgehen der JobCenter vermutlich in Sachen Wohnungskostenfinanzierung
zu einer „Entmischung“ und „Ghettoisierung“. Alg II-Empfängerinnen werden zunehmend an den Stadtrand gedrängt.
So wird zukünftig mit großer Wahrscheinlichkeit Berlin, wo im Gegensatz zu anderen Metropolen die ärmere Bevölkerung in
dem Innenstadtring der alten Arbeiterviertel lebte, eine andere Sozialstruktur bekommen – die Reichen im Zentrum, die Armen am Rand. Die sozialen Folgen einer solchen Entwicklung sind aus Städten wie Paris und Lyon nur zu gut bekannt.

These:
I. Die Aufforderungen zur Kostensenkung der Miete sind zunächst weniger mit Zwangsumzügen verbunden, sondern werden voraussichtlich spätestens ab Herbst mehr und mehr zu Zwangsräumungen führen, weil die Mieten nicht mehr bezahlt werden können oder aber sie führen zur rasanten Zunahme von Verarmung, v.a. der ehemaligen sogenannten Mittelschicht.

II. Es wird sich ein Wechsel von der Objektförderung in der Stadtentwicklung hin zu einer Subjektförderung von Personen durch die Mietkostenübernahme abzeichnen, wenn kein Ausweichen in billigen Wohnraum mehr möglich ist. Der Senat spart damit langfristig so gut wie nichts.

III. Die Wohnraumpolitik des Senats wird zunehmend ein „Randgruppen“-Management, das nicht zuletzt dazu dient, dass Alg II-Empfänger/innen ihre Wohnungskosten niedrig halten. Damit wird die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme im Niedriglohnsektor gefördert.

IV. Ein Indikator für die zukünftige strukturelle Entwicklung von Berlin – die Verdrängung sozial schwacher Haushalte in die Stadtrandbezirke – sind die auslaufenden Sanierungsgebiete im östlichen Innenstadtbereich. Die jüngsten Erfahrungen im Zusammenhang mit Sanierungen in Friedrichshain und Prenzlauer Berg zeigen, dass trotz gewährter Zuschüsse kaum noch Umsetzwohnungen in den Bezirken zu finden sind, die von Alg II Empfänger/ innen bezahlt werden können. V. Gerade die privatisierten Wohnungsbestände hatten vormals „Hartz-konforme“ Wohnungsgrößen und Mieten. Es ist zu erwarten, dass diese Wohnungen aus Profitinteresse systematisch aufgewertet werden, damit weiter erschwinglicher Wohnraum verschwindet und die skizzierte Dynamik beschleunigt wird.

3. Auswirkungen auf die (Miss-)Achtung von Grundrechten:
• Im Grundgesetz sind Grundsätze wie die Achtung der Menschenwürde, das Sozialstaatsprinzip oder das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe enthalten, die sowohl als individuelle und unveräußerliche Grundrechte als auch als verbindliche politische Orientierungsvorgabe zu verstehen sind. Der Gesetzgeber nimmt aber zunehmend die Verletzung von Grundrechten und die Abkehr der verfassungsrechtlich vorgegebenen politischen Orientierung durch Maßnahmen der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik
in Kauf. Dies geschieht durchaus bewusst und gezielt. Dafür können beispielhaft genannt werden: Ein immer größeres Maß an
Zwangsmaßnahmen und Kontrollen, Umkehr der Beweislastpflicht zu Lasten der Betroffenen, immer mehr Datenweitergaben zwischen Behörden, Bindung von Ansprüchen an Bedarfsgemeinschaften und dadurch verstärkte familiäre Abhängigkeiten
sowie die Einstandspflicht auch für Kinder von Partnern/innen vor den eigenen Kindern.

• Für notwendige Anschaffungen (über den Regelsatz hinaus) gibt es keine Kostenübernahmen mehr, sondern nur noch Darlehenszahlungen. Da mehr als die Hälfte der Alg II-Bezieher/innen dauerhaft von den zu niedrigen Leistungen des SGB II leben müssen oder nach kurzer Zeit von Erwerbstätigkeit dahin zurück kehren, führen diese Regelungen erstens zu einer Dauerverschuldungsspirale und zweitens zu einem bürokratischen und teuren Mehraufwand für die Behörden. Die Widerspruchsstellen in den Jobcentern sind in Berlin intern angewiesen worden, nur mit Zustimmung der Leistungsstellen auf fehlerhafte Bescheide zu reagieren, was bedeutet, dass sich die Betroffenen, wollen sie zu ihrem Recht kommen, auf Klagen vor dem Sozialgericht einlassen müssen.

Die dadurch hervorgerufene Prozesslawine soll nun auf andere Weise – wieder zu Lasten der Betroffenen – gebremst werden: Zukünftig sollen die Hürden für Prozesskostenhilfen und die Selbstbeteiligungen erhöht werden, womit gerade Alg II-Empfänger/innen in der Durchsetzung ihrer Rechte, die sehenden Auges durch die Behörden verletzt werden, auch noch eingeschränkt werden.

• Innerhalb der Jobcenter selbst ist ein massiver Druck auf die Beschäftigten zu verzeichnen, die zu großen Teilen selbst nur befristete Arbeitsverträge haben. Ihre mangelhafte Arbeit entsteht auch durch eine massive Überforderung, durch fehlende Kompetenz sowie durch interne Anweisungen, sich nicht an rechtliche Pflichten zu halten. All das wirkt so zusammen, dass es für die Betroffenen faktisch unmöglich ist, auf einfachem Weg zu ihrem Recht zu kommen und die ihnen zustehenden Leistungen mit überschaubarem Aufwand und in angemessener Zeit zu erhalten.

Thesen:
I. Im SGB II sind bewusst „weiche“, auslegbare Rechtsbegriffe und regionale Zuständigkeiten eingeführt worden, die es den Betroffenen erschwert, ihre Rechte durchzusetzen.

II. Die Hartz-Gesetze sollen Druck auf Erwerbslose ausüben, damit sie jede Art von Erwerbsarbeit aufnehmen.

III. Das Gesetz wurde noch einmal verschärft und dabei das Willkürverbot und das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit ignoriert. Damit wurden bewusst grundgesetzliche Standards für ganze Bevölkerungsgruppen
ausgehöhlt.

4. Eine zentrale politische Stellschraube ist der ALG II Regelsatz:
• Seit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe bestimmt die Berechnung des Regelsatzes und seine Höhe das Lebensniveau von 7 Millionen Alg 2 – Bezieher/innen und denjenigen, die mit ihnen eine „Bedarfsgemeinschaft“ bilden. Die Höhe des Regelsatzes hat aber auch Rückwirkungen auf verschiedene Steuerregelungen und auf Pfändungsfreigrenzen, so dass eigentlich der größte Teil der Bevölkerung direkt oder indirekt davon betroffen ist. Die Regelsatzbestimmung wurde im Übrigen nicht demokratisch (d.h. vom Parlament) beschlossen, sondern in ministeriellen Hinterzimmern ausgehandelt.

• Schon alleine die Berechnungsgrundlage zeigt die Willkür des Vorgehens. Sie wurde ermittelt aus der Verbraucherstichprobe von 1996, die auf das Jahr 2003 hochgerechnet wurde. Dabei wurde das Verbraucherverhalten der unteren 20% Einkommensgruppen
und dabei nur der Einpersonenhaushalte zu Grunde gelegt (das sind zu 50 % Rentner) – der Bedarf für Partner und Kinder
wird prozentual davon berechnet.

These:
I. Seit der Einführung von Hartz IV gibt es einen massiven Anstieg der <

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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