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Gaspreise müssen nicht mehr hingenommen werden

Das BGH urteilte, dass ansteigende Gaspreise nur bedingt gerichtlich überprüfbar seien. In der Begründung sagten die Richter, dass auch Gasversorger ein "verfassungsrechtlich geschütztes Geheimhaltungsinteresse an Geschäftsdaten" hat. Ein weitreichende Kontrolle, warum der Gaspreis im Einzelnen gestiegen ist, ist somit nicht möglich.

Zu hohe Gaspreise müssen von den Verbrauchern nicht mehr hingenommen werden. Der Bundesgerichtshof fällte ein Grundsatzurteil

Der "Gasrebell" und Ex-Richter Klaus von Waldeyer-Hartz hat ein Punktsieg vor dem Karlsruher Bundesgerichtshof erreicht. Gaspreiserhöhungen sind von nun an grundsätzlich vor Gericht anfechtbar. Die Gaslieferanten müssen nun vor Gericht nachweisen, warum die Gaspreise angestiegen sind, wenn ein Kunde gegen die Preiserhöhung klagt. Kann der Gaslieferant allerdings nachweisen, dass lediglich ein höheres Bezugsentgeld an den Verbraucher weitergegeben worden ist, so kann die Gas- Preiserhöhung nicht weiter angefochten werden.

Seit dem Jahr 2004 steigen die Gaspreise unaufhaltsam. Klaus von Waldeyer-Hartz hat seit dem den Kampf gegen die Gas- Versorgungsgesellschaften aufgenommen. Damals musste Waldeyer-Hartz 800 Euro im Jahr mehr bezahlen, weil die Heilbronner Versorgungsgesellschaft (HVG) die Gas- Tarife zum 1. Oktober 2004 angehoben hatte. Doch das wollte der Ex-Richter nicht mehr hinnehmen und klagte. Damit begann der Weg durch die richterlichen Instanzen und landete nun vor dem Bundesgerichtshof.

Konkret bedeutet dies: Das Gericht kann unter bestimmten Voraussetzungen die Festsetzung von Tarifen durch den Energie- Versorger auf ihre "Billigkeit" überprüfen. Das heißt, die Energieversorger können nicht einfach die Preise erhöhen, sondern müssen anzeigen, dass die Hauptlieferanten eine Preissteigerung vorgenommen haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vorschrift etwa auf Wasserversorgung, Fernwärme und Stromnetzentgelte ebenfalls angewandt. Jetzt sind alle Energieversorger Gleichgestellt, so auch nun auch die Gasversorger. (13.06.07)

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