Hartz IV: Trotz möblierte Wohnung voller Anspruch

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Arbeitslosengeld II Empfänger haben einen Anspruch auf den vollen ALG II Regelsatz, auch wenn sie in einer voll möblierten Wohnung zur Miete leben

Hartz IV Betroffene haben einen Anspruch auf den vollen ALG II Regelsatz, auch wenn sie in einer voll möblierten Wohnung zur Miete leben, urteilte das Sozialgericht Karlsruhe (AZ: S 8 AS 1073/09 ER). In einem vorliegenden Fall hatte die zuständige Arge einem ALG II Bezieher 8,05 Prozent des Regelsatzes vorenthalten, mit der Begründung, dass dieser Prozentsatz anteilig für die Anschaffung und Instandhaltung von Möbeln dienen würde. Insgesamt bekam der Kläger 20 Euro weniger vom Amt.

Die Sozialrichter teilten diese Ansicht nicht. In einem Eilverfahren urteilte das Sozialgericht, dass der Mietaufschlag "sich in aller Regel nicht aus der Gesamtmiete herausrechnen" lässt. Außerdem konnte der Mann die Wohnung nur möbliert übernehmen. Aus diesem Grund könne die Arge nicht verlangen, dass der Betroffene einen Teil der ansonsten angemessenen Miete aus dem ALG II Regelsatz bezahlen solle. Der Kläger erhält nun somit den vollen ALG Regelsatz. (18.04.2009)