Hartz IV: Sohn haftet bei Falschangaben durch Vater

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Volljรคhrige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die nicht verhindern, dass ein anderer fรผr sie wie ein Vertreter auftritt, haften fรผr etwaige Falschangaben. So urteilte das Bundesverfassungsgericht im Falle eines volljรคhrigen Sohnes und seines Vaters.

Vater meldete Einnahmen des Sohnes nicht beim Jobcenter

Der Vater beantragte fรผr sich und seinen mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden volljรคhrigen Sohn Hartz IV. Dabei gab er neben dem Kindergeld kein weiteres Einkommen des Sohnes an, obwohl dieser solches aus einem Ausbildungsverhรคltnis erhielt.

Als der Sohn die Einkommensnachweise beim Jobcenter vorlegte, kรผrzte dieses entsprechend die Leistungen und forderte einen Teil der ausgezahlten Leistungen auf Grundlage von ยง 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 SGB X zurรผck. Nachdem das Sozialgericht Hannover den Bescheid wegen der Ablaufs der Jahresfrist aufgehoben hatte, hob das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen dieses Urteil wieder auf.

Der Vater habe grob fahrlรคssig falsche Angaben bei der Antragstellung gemacht. Der Sohn sei dafรผr haftbar, da der Vater fรผr die Bedarfsgemeinschaft tรคtig geworden sei und den Sohn im Rahmen einer so genannten Duldungsvollmacht vertreten habe.

Duldungsvollmacht muss aktiv verneint werden

Mit der Revision des LSG-Urteils befasste sich nun das Bundessozialgericht (B 4 AS 46/20 R). Es schloss sich dem Urteil des LSG an. Fรผr das Ablaufen der Jahresfrist sei der Zeitpunkt des ersten Rรผckforderungsbescheides relevant und die Rรผckforderung des Jobcenters damit im vorliegenden Fall rechtens.

โ€žWer es duldet, dass ein anderer fรผr ihn wie ein Vertreter auftritt, muss sich nach den Grundsรคtzen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht dessen Verhalten zurechnen lassen, selbst wenn er keinen Bevollmรคchtigungswillen gehabt hรคtte. Das Handeln des Vertreters ist dem Vertretenen dann nach ยง 164 Abs 1, ยง 166 Abs 1, ยง 278 BGB zuzurechnen. Es besteht keine Veranlassung, denjenigen, der fรผr sich durch einen Dritten handeln lรคsst, besser zu stellen als denjenigen, der selbst handeltโ€œ, heiรŸt es schlieรŸlich hinsichtlich der Falschangaben durch einen Vertreter.

Betroffene sollten im Zweifelsfall dem Jobcenter gegenรผber also klar machen, wenn sie nicht durch ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft vertreten werden wollen.

Bild: JackF / AdobeStock