Bürgergeld: Jobcenter per einstweiliger Anordnung verpflichten

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Das Bürgergeld, bzw. das SGB II, verlangt für einen Umzug eine Zusicherung zur Deckung aller Kosten. Nach den internen Verwaltungsvorschriften muss eine solche Zusicherung innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Voraussetzung hierfür ist die Notwendigkeit des Umzugs und die Angemessenheit der Miete, was oft problematisch ist. Die Zuständigkeit liegt beim JobCenter, jedoch kann in Berlin aufgrund einer Vereinbarung auch das JobCenter im bisherigen Zuständigkeitsbereich involviert sein.

Ein kürzlich ergangener Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.09.2023, Aktenzeichen L 9 AS 916/23B ER, betont die Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Zusicherung gemäß § 22 Absatz 4 des Sozialgesetzbuchs (SGB) II. Dieser Rechtsschritt wurde im Zusammenhang mit der Unterbringung einer Antragstellerin in einer Notunterkunft vorgenommen.

Umzugsgenehmigung und Rechtsschutz

Bei einer Ablehnung der Zustimmung durch das JobCenter entsteht oft Zeitdruck, da eine Mietanmietung ohne Zustimmung zu finanziellen Einbußen führen kann. In solchen Fällen wird ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz empfohlen. Dabei ist zu beachten, dass eine positive Entscheidung im einstweiligen Verfahren endgültig sein kann.

Fallbeispiel und Entscheidung des Gerichts

Im vorliegenden Fall war die Antragstellerin obdachlos und plante, eine Wohnung zu einer aus Sicht des JobCenters unangemessenen Miete anzumieten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Hauptsache durch die Zusicherung vorweggenommen werden könne.

Statt AV Wohnen wandte das Landessozialgericht Werte aus dem Wohngeldgesetz an

Rechtsanwalt Kay Füßlein: “Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bejahte in seinem Beschluss einerseits die Möglichkeit die Hauptsache durch die Zusicherung vorwegzunehmen und anderseits hat es nicht die AV Wohnen zur Bestimmung der angemessenen Miete angewandt, sondern auf die Werte aus dem Wohngeldgesetz zurückgegriffen.”

Der Beschluss des Gerichts unterstreicht somit die Relevanz und Dringlichkeit einer Zusicherung für Umzüge im Kontext des Bürgergelds und zeigt, dass in bestimmten Fällen eine Vorwegnahme gerechtfertigt sein kann.

Weitere rechtliche Bezüge

Zum Eilbedürfnis für die einstweilige Anordnung der Zusicherung gemäß § 22 Absatz 4 SGB II verweisen wir auf den Beschluss auf einen aktuellen Fall des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG NSB) vom 13. Oktober 2023 (Aktenzeichen L 13 AS 185/23 B ER). Dieser unterstreicht ebenfalls die Möglichkeit, einen Leistungsträger im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur Erteilung einer endgültig wirkenden Zusicherung zu verpflichten. Quelle: Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, L 9 AS 916/23B ER

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