Kindesunterhalt steigt ab 2024 – Neue Unterhaltstabelle

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2024 steigt der Kindesunterhalt erneut, nachdem er 2023 bereits erhรถht wurde. Die Werte des Mindestunterhaltes fรผr Minderjรคhrige werden laut Gesetzgeber 2024 um 10,7 Prozent angehoben, nachdem sie 2023 um 9,7 Prozent gestiegen waren.

Dรผsseldorfer Tabelle

Eine Leitlinie fรผr die Hรถhe des Kindesunterhaltes ist die Dรผsseldorfer Tabelle. Diese zeigt den monatlichen Unterhaltsbedarf. Sie berรผcksichtigt das Eigeneinkommen der Unterhaltspflichtigen wie der Unterhaltsberechtigten ebenso wie das Alters des jeweiligen Kindes. Umso mehr Unterhaltspflichtige verdienen, desto mehr Unterhalt mรผssen sie fรผr ihre Kinder bezahlen.

Die Einkommensstufen

Aus dieser Basis werden Einkommens-, Unterhalts- und Altersstufen entworfen. Je nach Anzahl der Kinder kann es Zu- oder Abschlรคge geben, denn dann erfolgt eine Einstufung in eine jeweils hรถhere oder niedrigere Gruppe.

Der Mindestunterhalt

Die Tabelle wird auf der Basis der Mindestunterhaltsverordnung konzipiert. Dieser fรคllt an bei einem Bedarfskontrollbetrag von 1.370 Euro fรผr Arbeitende, die keine Sozialleistung erhalten sowie 1.120 Euro bei Bรผrgergeldbezug.

Kinder bis zu fรผnf Jahren haben ab 2024 einen Anspruch auf Mindestunterhalt von 480 Euro. Derzeit sind es 437 Euro. Kinder bis zum Alter von elf Jahren erwarten im nรคchsten Jahr 551 Euro statt 502 Euro, und Minderjรคhrige, die nicht รคlter als 17 sind, dรผrfen mit einem Unterhalt von 645 Euro statt 588 Euro rechnen.

Fรผr volljรคhrige Kinder, die berechtigt sind, Unterhalt zu bekommen, liegt die Schรคtzung bei 689 Euro. Diese Werte beziehen sich auf Stufe Eins und berรผcksichtigen ein Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils bis 1.900 Euro pro Monat.

Auf Basis der 6. Mindestunterhaltsverordnung steigt der Kindesunterhalt ab 01. Januar 2024 wie folgt:

Alter bis 31. Dez. 2023 ab 01. Jan 2024
0-5 Jahre 437 Euro 480 Euro
6-11 Jahre 502 Euro 551 Euro
12-17 Jahre 588 Euro 645 Euro

Unterhalt und Kindergeld

Das Kindergeld betrรคgt 250 Euro pro Kind und wird bis zur Hรคlfte beim Unterhalt angerechnet โ€“ bis zur Volljรคhrigkeit. Ab den 18. Lebensjahr wird es voll angerechnet. Der Bedarfskontrollbetrag soll sicher stellen, dass die Einkommen des unterhaltspflichtigen und des unterhaltsberechtigten Elternteils gleichmรครŸig verteilt sind. Die unterhaltspflichtige Person soll nicht finanziell benachteiligt werden.

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Existenzminimum und Eigenbedarf

Beim Mindestunterhalt gilt ein Selbstbehalt von 1.370 Euro als Eigenbedarf fรผr Menschen, die arbeiten, ohne Sozialleistungen zu beziehen. Wer auf Bรผrgergeld angewiesen ist oder andere Sozialleistungen bekommt, fรผr den oder die gilt als Eigenbedarf 1.120 Euro. Davon entfallen 520 Euro auf Unterkunft und Heizkosten.

Unterhalt und Bรผrgergeld

Die Regelungen bezรผglich des Kindesunterhalts und des Bรผrgergeldes werfen oft Fragen zur Unterstรผtzung von bedรผrftigen Familien auf. Ein hรถherer Kindesunterhalt mag auf den ersten Blick wie eine Erleichterung wirken, doch fรผr Bรผrgergeld-Beziehende ergeben sich daraus keine direkten Vorteile. Der Grund liegt darin, dass der Kindesunterhalt als Einkommen des Kindes betrachtet wird und somit den Bedarf mindert.

Es entsteht eine Verschiebung: Wenn ein Kind mehr Unterhalt erhรคlt, verringert das Jobcenter entsprechend die Bรผrgergeldleistungen fรผr dieses Kind. Ist das Kind infolge des hรถheren Unterhalts zusammen mit anderen Einkรผnften wie Kindergeld in der Lage, seinen Bedarf zu decken, fรคllt es aus der Hilfebedรผrftigkeit heraus. In diesem Fall wird es nicht lรคnger als Teil der Bedarfsgemeinschaft betrachtet.

Das Jobcenter รผbernimmt dann keine Leistungen mehr fรผr das Kind und reduziert sogar die Kosten fรผr Unterkunft und Heizung um eine Person. Es sei denn, es bleibt ein รผberschรผssiges Kindergeld, das nicht angerechnet wird.

Wichtig: Das Einkommen des Kindes, auch wenn es Teil einer Bedarfsgemeinschaft ist, darf nicht auf andere Mitglieder โ€“ auch nicht auf die Eltern โ€“ angerechnet werden.

Das bedeutet: Ein hรถherer Kindesunterhalt mag zwar finanzielle Mittel fรผr das Kind bereitstellen, jedoch kann dies gleichzeitig bedeuten, dass die Unterstรผtzung durch das Jobcenter wegfallen kรถnnte, wenn das Kind seinen Bedarf selbst decken kann.

Kluft zwischen Kindesunterhalt und Wirklichkeit?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht sieht die Erhรถhung des Kindesunterhalts kritisch. Der Vorsitzenden Melanie Ulbrich zufolge gibt es eine Kluft zwischen den steigenden Betrรคgen und der sozialen Realitรคt:

โ€žDie Hรถhe des Kindesunterhalts hat sich immer mehr von dem in der Trennungsfamilie vorhandenen Geld abgekoppelt. Es wird Zeit, dass die Unterhaltsverpflichtungen sich wieder an dem orientieren, was an Geld in Trennungsfamilien tatsรคchlich da ist und nicht an WunschgrรถรŸen aus dem Steuer- oder dem Sozialrecht.โ€œ