Bürgergeld: Was kostet ein Eilverfahren – und wann ist ein solches Verfahren sinnvoll?

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Immer wieder kommt es vor, dass sich das Jobcenter bei Bürgergeld-Anträgen zu viel Zeit lässt oder immer wieder neue Unterlagen anfordert. In einem Eilverfahren (einstweilige Anordnungen, § 86b Abs. 2 SGG) kann dagegen ein Anspruch durchgesetzt werden, wenn er dem Grunde nach berechtigt erscheint. Doch wer trägt die Kosten?

Wenn Jobcenter sich weigern, einen Mehrbedarf oder die Kosten der Unterkunft zu übernehmen, ist es oft notwendig, ein Eilverfahren anzustrengen, um erst einmal Recht zu bekommen.

Reguläre Klagen vor den Sozialgerichten dauern nicht selten Monate oder sogar Jahre. Ein Eilverfahren ist aber auch mit Kosten verbunden. Diese müssen von der Behörde übernommen werden, wie ein Urteil (Az: S 41 AS 276/18 ER) bestätigt.

Kosten für Eilverfahren müssen vom Jobcenter übernommen werden

In einem Eilverfahren können Bürgergeld-Bezieher vorläufig zu ihrem Recht kommen, wenn sich die Behörden querstellen. Im Eilverfahren entscheidet zunächst das Gericht über den Sachverhalt.

Das Eilverfahren, das auch als “Eilrechtsschutzverfahren” oder “einstweiliger Rechtsschutz” bezeichnet wird, ermöglicht es den Betroffenen, vorläufige Maßnahmen oder Entscheidungen zu beantragen, die sofortige Auswirkungen auf ihre Situation haben können, ohne auf den Ausgang eines regulären Verfahrens warten zu müssen.

Ein typisches Beispiel ist der Antrag auf einstweilige Anordnung, um eine ausstehende Sozialleistung wie das Bürgergeld zu erhalten, während das eigentliche Verfahren noch läuft.

Um ein Eilverfahren am Sozialgericht einzuleiten, müssen Voraussetzungen erfüllt sein. Normalerweise muss der Antragsteller nachweisen können, dass ohne die vorläufige Entscheidung erhebliche Nachteile entstehen würden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn das Hauptverfahren abgeschlossen ist.

Das Gericht prüft diese Voraussetzungen und entscheidet dann, ob die vorläufige Maßnahme gerechtfertigt ist.

Das Eilverfahren ersetzt jedoch keine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren. Es bietet lediglich vorläufigen Schutz oder vorläufige Bürgergeld-Leistungen, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren getroffen wird. Die endgültige Klärung der rechtlichen Fragen erfolgt im regulären Verfahren vor dem Sozialgericht.

Jobcenter kann Eilverfahren verhindern

Auch Behörden müssen sich an Regeln halten. Bevor es zu einem gerichtlichen Eilverfahren kommt, hat das Jobcenter die Möglichkeit, sein Verwaltungshandeln nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Die Frist hierfür variiert je nach Sachverhalt und Eilbedürftigkeit zwischen einem halben Werktag und zwei Wochen. Will das Jobcenter das Eilverfahren vermeiden, sollte es sich innerhalb der Frist an den zuständigen Rechtsanwalt wenden.

Kontakt kam nicht zustande

Das Jobcenter Kiel schien seinerzeit davon auszugehen, dass der bloße Versuch einer Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rechtsanwalt während eines Eilverfahrens ausreichend sei.

Der zuständige Mitarbeiter tat dies jedoch mit unterdrückter Rufnummer und hinterließ auch keine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Eine Kontaktaufnahme war somit nicht möglich.

Ein Kostenbeschluss von Anfang November besagt nun, dass der Antragsgegner, also das Jobcenter Kiel, wegen genau dieser Vorgehensweise die Kosten des Eilverfahrens zu tragen hat. Ob es im ehrlichen Interesse des Jobcenters lag, das Eilverfahren zu vermeiden, darf angesichts der mangelnden Eigeninitiative bezweifelt werden.

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