Rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner warten Monat fรผr Monat auf die pรผnktliche รberweisung ihrer gesetzlichen Altersbezรผge. Fรผr den Oktober 2025 stellt sich vielerorts die Frage, ob die Rente am 30. oder am 31. Oktober auf dem Konto eingeht. Hintergrund ist eine Besonderheit rund um den Reformationstag, der in mehreren Bundeslรคndern ein gesetzlicher Feiertag ist und damit den รผblichen Bankbetrieb beeinflusst.
Inhaltsverzeichnis
Fรคlligkeit am Monatsletzten
Die maรgeblichen Regeln finden sich im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Nach ยง 118 SGB VI ist der Monatsletzte grundsรคtzlich der Fรคlligkeitstag fรผr die Rentenzahlung. Fรผr den Oktober 2025 ist das der 31. Oktober.
Fรคlligkeit bedeutet, dass die Rente an diesem Tag zur Zahlung fรคllig wird und der Rentenservice die รberweisung anstรถรt. Ob der Betrag am selben Tag gutgeschrieben wird, hรคngt vom Bankverkehr und den jeweiligen Valutierungszeiten ab. Maรgeblich ist, dass der 31. Oktober im Grundsatz ein Bankarbeitstag ist โ es sei denn, es handelt sich regional um einen Feiertag.
Die Besonderheit: Reformationstag als lรคnderspezifischer Feiertag
Der 31. Oktober ist in mehreren Bundeslรคndern gesetzlicher Feiertag (Reformationstag). In diesen Lรคndern ist der 31. Oktober kein Bankarbeitstag. Folge: Die Fรคlligkeit verschiebt sich auf den vorangehenden Bankarbeitstag, also auf Donnerstag, den 30. Oktober 2025.
Das betrifft insbesondere die norddeutschen Bundeslรคnder sowie etwa Sachsen-Anhalt; dazu zรคhlen u. a. Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein sowie weitere Lรคnder, in denen der Reformationstag arbeitsfrei ist.
In allen Bundeslรคndern, in denen der Reformationstag kein gesetzlicher Feiertag ist, bleibt es beim Regelfall: Die Rente wird am Freitag, den 31. Oktober 2025, fรคllig und angewiesen.
Das betrifft beispielsweise Bayern, Baden-Wรผrttemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Entscheidend ist stets der Sitz des kontofรผhrenden Instituts bzw. die regionale Feiertagslage, weil dort die Bankabwicklung stattfindet.
Tabelle: Wann wird die Rente รผberwiesen?
| Monat | Zahltag (letzter Bankarbeitstag) |
|---|---|
| Oktober 2025 | 31.10.2025 (oder 30.10.2025 in Bundeslรคndern mit Reformationstag) |
| November 2025 | 28.11.2025 (vorheriger Bankarbeitstag) |
| Dezember 2025 | 31.12.2025 |
| Januar 2026 | 30.01.2026 (vorheriger Bankarbeitstag) |
| Februar 2026 | 27.02.2026 (vorheriger Bankarbeitstag) |
| Mรคrz 2026 | 31.03.2026 |
| April 2026 | 30.04.2026 |
| Mai 2026 | 29.05.2026 (vorheriger Bankarbeitstag) |
| Juni 2026 | 30.06.2026 |
| Juli 2026 | 31.07.2026 |
| August 2026 | 31.08.2026 |
| September 2026 | 30.09.2026 |
| Oktober 2026 | 30.10.2026 (vorheriger Bankarbeitstag) |
| November 2026 | 30.11.2026 |
| Dezember 2026 | 31.12.2026 |
Nachschรผssige Zahlung โ der Standard fรผr neue Renten
Die weit รผberwiegende Mehrheit der Rentenzahlungen erfolgt nachschรผssig. Das bedeutet: Fรผr den laufenden Monat Oktober wird die Rente am Monatsende fรคllig und รผberwiesen.
Dieser Standard gilt fรผr Renten, die nach dem 31. Mรคrz 2004 begonnen haben. Wer also eine Rente mit Beginn ab dem 1. April 2004 bezieht, erhรคlt die Oktober-Rente turnusgemรคร am Monatsende Oktober โ in Reformationstags-Lรคndern am 30., sonst am 31. Oktober 2025.
Vorschusszahlung โ Bestandsschutz fรผr รคltere Rentenfรคlle
Eine abweichende Regel schรผtzt รคltere Rentenfรคlle: Nach ยง 272a SGB VI werden Renten mit Beginn vor dem 1. April 2004 als Vorschuss ausgezahlt. Das heiรt: Die November-Rente wird bereits Ende Oktober fรคllig.
Auch hier greift die Feiertagslogik: In Lรคndern mit Reformationstag als Feiertag erfolgt die Gutschrift am 30. Oktober 2025, in den รผbrigen Lรคndern am 31. Oktober 2025. Fรผr diese Gruppe bedeutet der Oktober-Zahltag zugleich den Zufluss der Rente fรผr den Folge-Monat November.
Was die Praxis bedeutet โ und worauf es ankommt
Fรผr die Betroffenen zรคhlen am Ende zwei Faktoren: die gesetzliche Fรคlligkeit und die Bankverfรผgbarkeit. Die Deutsche Rentenversicherung รผbermittelt die Zahlung zum fรคlligen Termin; die Gutschrift auf dem Konto kann โ je nach Bank โ im Tagesverlauf sichtbar werden.
Fรคllt der fรคllige Termin auf einen regionalen Feiertag, sorgt die Vorverlegung um einen Bankarbeitstag dafรผr, dass die Zahlung nicht verspรคtet erfolgt. Auf Bundesebene kommt es dadurch im Oktober 2025 zu unterschiedlichen Gutschriftterminen, ohne dass der Anspruch oder die Hรถhe der Rente berรผhrt wรคre.
Wer am Zahltag keine Kontobewegung sieht, sollte zunรคchst die bankรผblichen Valutierungszeiten abwarten und im Online-Banking erneut prรผfen.
Bleibt die Gutschrift wider Erwarten aus, ist eine Rรผckfrage bei der Bank sinnvoll. Erst wenn sich dort keine Ursache findet, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Rentenservice der Deutschen Post bzw. der Deutschen Rentenversicherung unter Angabe der Versicherungsnummer.
Fazit
Der Oktober 2025 bringt eine einfache, aber wichtige Besonderheit: In Bundeslรคndern mit Reformationstag als Feiertag kommt die Rente am 30. Oktober 2025, in allen anderen am 31. Oktober 2025. Fรผr nachschรผssig gezahlte Renten betrifft das die Oktober-Rente, fรผr Vorschussrentnerinnen und -rentner die November-Rente.
Rechtsgrundlage sind ยง 118 und ยง 272a SGB VI. Damit bleibt die Rentenzahlung auch in diesem Monat planbar โ je nach regionaler Feiertagslage um einen Bankarbeitstag vorgezogen oder zum Monatsletzten fรคllig.




