Wieviel Witwenrente bekomme ich wenn ich selber Rente beziehe

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Der Tod eines geliebten Menschen, hinterlässt bei den Hinterbliebenen meist eine große Lücke. Um sie finanziell zu unterstützen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Witwenrente. Die Witwenrente wird zusätzlich zur Altersrente ausgezahlt. Aber wie viel Witwenrente bekommt man eigentlich, wenn man auch schon Rente bezieht?

Werden bei der Witwenrente weitere Einkünfte angerechnet?

Bei der regulären Altersrente ist zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze weggefallen, sodass Rentnerinnen und Rentner seit diesem Jahr unbegrenzt zur eigenen Rente dazuverdienen dürfen.

Bei der Witwenrente gilt das nicht, denn weitere Einkünfte mindern in der Regel die Witwenrente. Allerdings erst ab einem bestimmten Freibetrag. Dieser beträgt der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zufolge bei 992,64 Euro, denn bei der Rente hat sich für Millionen von Deutschen einiges geändert. Gibt es noch minderjährige Kinder oder Kinder, die noch in die Schule gehen oder eine Ausbildung machen, steigt der Freibetrag pro Kind um 210,56 Euro.

Allerdings werden diese Freibeträge ab 1. Juli 2024 steigen, wie wir weiter unten im Artikel erläutern.

Wenn hinterbliebene Partner noch andere Einkünfte haben, dann werden diese oberhalb des Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

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Besondere Regelung: das Sterbevierteljahr

Dabei gibt es allerdings eine Ausnahme, denn direkt nach dem Tod gibt es zunächst das sogenannte Sterbevierteljahr. Dabei handelt es sich um die ersten drei Monate nach dem Tod des Partners.

In dieser Zeit bleibt das Einkommen der noch lebenden Person unberücksichtigt, da diese sich laut der Deutschen Rentenversicherung erst einmal an die neue Situation gewöhnen soll.

Neben der Altersrente wird Folgendes auf das Einkommen angerechnet:

  • Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit
  • Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I und Krankengeld
  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen,
  • Mieteinnahmen und Pachteinnahmen
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder
  • Unfallversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare ausländische Einkommen

Dabei ist zu beachten: Erwebs- und dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen wird immer angerechnet. Bei den anderen obigen Einkommen muss differenziert werden.

Diese werden nicht beachtet, wenn der Ehepartner vor 2002 oder nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, die Ehe aber vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selbst Rente bekomme?

Wie viel Witwenrente Sie konkret bekommen, kann nicht pauschal gesagt werden und ist für jede und jeden Versicherten individuell, da das von der Höhe der Altersrente oder anderen Einkommen abhängt.

Grundsätzlich haben Bezieher einer Witwenrente – wie bereits erwähnt – einen Freibetrag von 992,64 Euro, der ab 1. Juli 2024 steigen wird.

Wenn die Altersrente darunter liegt, dann bekommen Sie die Witwenrente in vollem Umfang. Liegt sie darüber werden 40 Prozent darauf angerechnet. Für jedes Kind, das minderjährig ist, noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht, steigt der Freibetrag um 210,56 Euro.

Beispiel: Sie bekommen eine Rente von 1500 Euro und haben ein Kind, das gerade noch in der Ausbildung steckt. Ihr Freibetrag liegt somit bei 1203,20 Euro (992,64 Euro plus 210,56 Euro).

Die Rente übersteigt den Freibetrag dann um 296,80 Euro (1500 Euro minus 1203,20 Euro). Auf diesen Betrag werden daher 40 Prozent angerechnet (40 Prozent mal 296,80 Euro), sodass ein Betrag von 118,72 Euro rauskommt. Die Witwenrente sinkt also in diesem Fall um 118,72 Euro.

Höherer Freibetrag bei Witwenrenten ab 1. Juli 2024

Ab Juli 2024 steigen die gesetzlichen Renten um 4,57 Prozent. Der monatliche Rentenwert pro Entgeltpunkt wird von bisherigen Werten auf 39,32 Euro angehoben.

Ab dem 1. Juli 2024 treten zudem Änderungen bei den Einkommensfreibeträgen für Bezieher von Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten in Kraft. Diese Änderungen betreffen sowohl den allgemeinen Einkommensfreibetrag als auch zusätzliche Freibeträge für Kinder, die Anspruch auf eine Waisenrente haben.

Anhebung des allgemeinen Einkommensfreibetrags

Bis zum 30. Juni 2024 galt ein bundeseinheitlicher Freibetrag von 992,64 Euro. Ab dem 1. Juli 2024 wird dieser Freibetrag auf 1.038,05 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass ein Nettoeinkommen bis zu dieser Höhe neben der Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente grundsätzlich anrechnungsfrei ist. Der Freibetrag entspricht dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwertes.

Neuregelung des Freibetrags für Kindererziehung

Zusätzlich zum erhöhten Einkommensfreibetrag können Witwen oder Witwer, deren Kinder anspruchsberechtigt für eine Waisenrente sind, einen weiteren Freibetrag geltend machen. Dieser Kindererziehungsfreibetrag wird ebenfalls angepasst und steigt von 210,56 Euro auf 220,19 Euro. Dieser Betrag entspricht dem 5,6-fachen des aktuellen Rentenwertes.

Gesamtfreigrenze bei Zuordnung des Kinderfreibetrages

Mit der Kombination aus dem neuen Einkommensfreibetrag und dem Kindererziehungsfreibetrag kann eine Witwe oder ein Witwer ab dem 1. Juli 2024 ein nicht anrechenbares Nettoeinkommen von insgesamt 1.258,69 Euro monatlich geltend machen.

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