Schwerbehinderung: Gilt der Grad der Behinderung GdB immer? So Widerspruch einlegen

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Wer in Deutschland eine Schwerbehinderung hat, kann einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Dieser gilt nicht für immer und kann sich im Laufe des Lebens verändern. Dagegen kann auch ein Widerspruch eingelegt werden.

10 Millionen Menschen haben in Deutschland eine Behinderung

In Deutschland leben gegenwärtig etwa 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung, wovon mehr als 7,8 Millionen als schwerbehindert eingestuft sind. Die Definition von Behinderung gemäß dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) umfasst körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft länger als sechs Monate wahrscheinlich behindern können.

Wichtig: Nicht nur sichtbare Behinderungen sind relevant. Auch “unsichtbare” Beeinträchtigungen wie beispielsweise schwere chronische Erkrankungen oder psychische Erkrankungen können den Grad der Behinderung beeinflussen.

Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) berechnet?

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Dieser kann zwischen 20 und 100 variieren und wird in Zehnerschritten gestaffelt. Der GdB wird nicht in Prozent berechnet, sondern gilt als absoluter Wert.

Veränderungen im GdB: Ein Leben lang gleich?

Nicht zwangsläufig. Bei gesundheitlichen Veränderungen, sei es eine Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustands, kann der Grad der Behinderung überprüft und neu festgestellt werden. Sowohl die Antragstellung als auch erneute medizinische Gutachten sind jedoch dafür notwendig.

Wichtig: Es besteht sogar die Möglichkeit, dass der GdB herabgesetzt wird, wodurch die Schwerbehinderteneigenschaft verloren gehen kann.

Ausgleich für die Schwerbehinderung

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, abhängig von der Art und dem Grad der Behinderung.

Schwerbehinderte Menschen, mit einem GdB von mindestens 50, genießen besondere Regelungen beim Kündigungsschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem GdB von mindestens 30 können unter Umständen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein und somit bestimmte Nachteilsausgleiche erhalten. Auch steuerliche Freibeträge sind abhängig vom GdB.

Der Schwerbehindertenausweis: Ab einem GdB von 50

Ab einem GdB von 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. In diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.

Ermittlung des GdB: Komplex und individuell

Die Ermittlung des GdB erfolgt auf Antrag durch ärztliche Gutachter. Dabei wird nicht einfach die Summe einzelner Behinderungsgrade addiert, sondern die Gesamtheit der Beeinträchtigungen betrachtet. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sind dabei maßgeblich, und die Auswirkungen der Beeinträchtigungen werden insgesamt bewertet.

Dorothee Czennia, Referentin für Behindertenpolitik beim Sozialverband VdK Deutschland, betonte, dass es “bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung, sondern um Funktionsdefizite, Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht.”

Grad der Schädigungsfolgen und Grad der Behinderung

In der Versorgungsmedizin-Verordnung wird neben dem GdB auch der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) erläutert. Beide werden nach gleichen Grundsätzen bemessen, wobei der GdS auf die Schädigungsfolgen bezogen ist, während der GdB alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache berücksichtigt.

Die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen werden bewertet, nicht nur die Einschränkungen im Erwerbsleben. Diese Bewertungen sind grundsätzlich unabhängig vom Beruf des Betroffenen.

Oft Streit über Grad der Behinderung

Oft gibt es Streit darüber, ob der Grad der Behinderung richtig festgestellt wurde. Schließlich ist er wichtig, um Nachteilsausgleiche im Berufsleben, aber auch im Alltag zu erhalten. Wer Mitglied in einem Sozialverband ist, erhält von diesem Unterstützung bei Widersprüchen, Anträgen und auch im Klageverfahren. Es empfiehlt sich daher, Mitglied in einem Sozialverband wie dem VdK oder dem Paritätischen zu werden.

Widerspruch möglich

Wird der Grad der Behinderung herabgestuft oder nicht richtig bewertet, kann wie erwähnt ein Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen, und um den Prozess zu erleichtern, bieten wir eine Mustervorlage für einen GdB-Widerspruch an.

Beachten Sie jedoch, dass die Vorlage vor der Nutzung entsprechend angepasst werden sollte, indem alle Informationen gemäß den individuellen Anforderungen geändert werden. Im Falle von Unsicherheiten wird dringend empfohlen, einen spezialisierten Anwalt für Sozialrecht oder eine Beratungsstelle der Sozialverbände zu konsultieren.

Muster für einen Widerspruch gegen die GdB-Entscheidung:

Name: (Name und Adresse eintragen)
Aktenzeichen: (Aktenzeichen vom Versorgungsamt eintragen)

Am (Datum des Bescheids) erhebe ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid. Ich stimme dem festgestellten Grad der Behinderung meiner Person nicht zu. Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt: (Präzise Begründung des Widerspruchs). Zusätzlich lege ich weitere ärztliche Untersuchungsergebnisse vor, die bei Ihrer Entscheidung berücksichtigt werden sollten. Ich fordere Sie daher auf, meinen Antrag zur Feststellung des GdB erneut zu überprüfen.
Ort und Datum, Unterschrift (Ihre Unterschrift)

Wichtig: Falls Ihr Widerspruch abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, Klage einzureichen. Auch hier die Empfehlung, dies mit Unterstützung eines Anwalts für Sozialrecht zu tun.

Beachten Sie jedoch, dass ein Verfahren vor dem Sozialgericht voraussetzt, dass zuvor ein Widerspruchsverfahren stattgefunden hat. Der Betroffene muss also zunächst Widerspruch einlegen und kann erst nach der Entscheidung über seinen Widerspruch Klage erheben.

Das Widerspruchsverfahren strebt an, außergerichtliche Einigungen zu erzielen und Gerichtsverfahren zu vermeiden. Das Sozialgericht würde eine Klage ohne vorherigen Widerspruch auch zurückweisen!

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