Rente: Trotz Anspruch auf Grundrente wird die Zahlung häufig blockiert

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Rund 2,4 Millionen Menschen, die seit vielen Jahren wenig verdienen, hätten laut Rentenversicherung theoretisch Anspruch auf einen Zuschlag zu ihrer Rente. In der Praxis erhalten fast 1,3 Millionen von ihnen diese Zahlung aber nicht – wegen des Einkommens.

Rund 1,1 Millionen Rentner:innen bekommen einen Rentenbonus ausgezahlt

Laut der Deutschen Rentenversicherung erhielten Ende 2022 ungefähr 1,1 Millionen Rentner monatlich einen Aufschlag von im Schnitt 86 Euro auf ihre Renten. Zu den Betroffenen gehören circa 953.000 Altersrentner/innen, um die 93.000 Hinterbliebene – und etwa 58.000 beziehen eine Erwerbsminderungsrente.

Was ist der Grundrentenzuschlag?

Der Grundrentenzuschlag ist ein individueller Bonus zur Rente für Rentner:innen, die lange gearbeitet und lange unter dem Durchschnitt verdient haben. Dieser Zuschlag muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch ausgerechnet – wer einen Anspruch darauf hat, bekommt ihn direkt mit seiner monatlichen Rente ausbezahlt.

Mehr Geringverdiener:innen bekommen keinen Zuschuss als jene, die ihn erhalten
Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) hat die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung für Laien verständlich dargestellt und mit zusätzlichen Erläuterungen erklärt – auf sozialpolitik-aktuell.de.

Das Fazit: Mehr Geringverdiener/innen bekommen keinen Zuschlag zur Grundrente als solche, die diesen Bonus erhalten. Der Grund dafür das viele leer ausgehen, besteht darin, dass ihr geringes Einkommen angerechnet wird.

Wer hat Anspruch auf den Zuschlag?

Einen Anspruch auf den Rentenzuschlag haben nur Menschen, die 33 Jahre oder länger erwerbstätig waren, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben.

Auch wer nachweislich krank war oder Zeit zur Rehabilitation brauchte, wird einbezogen. Nicht in den Bonus einbezogen werden aber Zeiten der Arbeitssuche oder nicht nachgewiesene Tätigkeiten, in denen keine Rentenbeiträge geleistet wurden.

Außerdem muss der Verdienst im Schnitt des Erwerbslebens unter 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens aller Rentenversicherten gelegen haben. Hinzu kommt, dass nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch jenes der Ehe- beziehungsweise Lebenspartner:innen angerechnet wird.

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Der Übergangsbereich

Bei 33 Jahren Grundrentenzeit beginnt der sogenannte Übergangsbereich. Wer mindestens 33 Jahre, aber weniger als 35 Jahre gearbeitet hat, der oder die erhält einen in der Höhe gestaffelten Grundrentenzuschlag. Mit 35 Arbeitsjahren gibt es dann den vollen Bonus.

Zusatzeinkünfte sind das Problem

Durch diese angerechneten Zusatzeinkünfte haben viele Menschen, die an sich einen Anspruch auf einen Zuschlag zur Grundrente hätten, diesen nicht mehr.

Das betrifft 1,1 Millionen Altersrentner/innen, rund 44.000 Bezieher/innen einer Erwerbsminderungsrente und ungefähr 116.500 Witwer und Witwen. Alles in allem sind ungefähr 1,25 Millionen Geringverdiener:innen vom Rentenbonus ausgeschlossen, weil ihr Einkommen angerechnet wird. Im Durchschnitt handelt es sich um 73 Euro, die angerechnet werden.

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