Bürgergeld: Jobcenter-Schulden von Kindern – Das sind die Gegenmaßnahmen

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Bei Bürgergeld-Rückforderungen entstehen ständig auch Forderungen des Jobcenters gegen Kinder und Jugendliche. 2021 waren dies gegenüber 572.153 Minderjährigen ca. 192.000.000€ – im Schnitt 335€. Starten Kinder also wirklich schon mit Schulden in die Volljährigkeit? Ja und Nein.

Eigentlich muss (fast) keiner an seinem 18. Geburtstag Schulden haben! Um dies zu verhindern, gibt es die beschränkte Minderjährigenhaftung – eine häufig ignorierte Vorschrift.

Beschränkte Minderjährigenhaftung

“Die Haftung für Verbindlichkeiten, die die Eltern (…) mit Wirkung für das Kind begründet haben(…) beschränkt sich auf den Bestand des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens des Kindes… “
§1629a BGB

Das bedeutet nichts anderes, als, dass ein Geburtstagskind am Morgen seines 18.Geburtstag, ohne Schulden aufwachen kann. Egal durch was diese entstanden sind. (Ausnahme ist eine eigene Selbstständigkeit – kommt äußerst selten vor).

Beispiel:
Jakob hat eine Ausbildung begonnen, der erste Lohn kam am 30.9.. Daher hat das Jobcenter die Leistungen für Jakob zurückgefordert. Außerdem bestehen beim Amt weitere Forderungen gegen ihn aus Nebenkostenguthaben und Überzahlungen wegen schwankendem Einkommen der Eltern.

Es bestehen beim Jobcenter Schulden auf seinen Namen in Höhe von insgesamt 1625€ (Stand 1.3.). Jakob wird heute (18.März) 18 Jahre alt. Am Morgen des Geburtstags besitzt er 120€ auf dem Konto und 30€ in bar.

Aufgrund der beschränkten Minderjährigenhaftung belaufen sich die Schulden über Nacht nur noch auf sein Vermögen. Dieses besteht aus 120€ Guthaben+30€ Bar.

Folglich wären nur noch 150€ beim Jobcenter zu zahlen, der Rest (1475€) würde entfallen – so war es bis Ende 2022.

Sonderregelung für Schulden beim Jobcenter

Seit dem 1.1.23 modifiziert §40 Abs9 SGB II diese Regelung für Jobcenter-Schulden.

§1629a BGB gilt mit der Maßgabe, dass sich die Haftung eines Kindes auf das Vermögen beschränkt, das bei Eintritt der Volljährigkeit den Betrag von 15.000 Euro übersteigt.
§40 Abs9 SGB II

Kinder haften nun nur noch mit Vermögen über 15.000€ für Forderungen des Amts.

Jakob kann daher frei von Jobcenter-Schulden werden – wenn er entsprechend Bescheid weiß und aktiv wird. Um schuldenfrei zu werden, muss Jakob die “Einrede der beschränkten Minderjährigenhaftung” einlegen.

Leider weisen nicht alle Jobcenter auf diese Option hin. Dadurch haben junge Volljährige aus armen Verhältnissen häufig unnötigerweise noch schlechtere Startbedingungen.

Formulierungsvorschlag für eine Einrede

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich die Einrede der beschränkten Minderjährigenhaftung nach §1629a BGB in Verbindung mit §40 Abs9 SGB II.

Anbei ein Kontoauszug meines Kontos. Bar besaß ich beim Eintritt in die Volljährigkeit xy€. Weiteres Vermögen war nicht vorhanden.

Mein Vermögen lag daher weit unter den in §40 Abs9 SGB II genannten 15.000€.
Ich fordere Sie daher auf, alle aktuell gegen mich bestehenden Forderungen fallen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsgrundlagen

§1629a BGB – Allgemeine Regelung
§40 Abs9 SGB II – Regelung im Bezug aufs Bürgergeld

Fachliche Weisung der BA zu §40, 41a SGB II – Randnummer 40.20-25

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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