Pflegegrad: Kann ich Pflegekosten von der Steuer absetzen?

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Pflege kostet โ€“ Geld, Zeit und Nerven. Der Staat entlastet an mehreren Stellen des Steuerrechts, allerdings mit unterschiedlichen Mechaniken, Voraussetzungen und Grenzen.

Es gibt drei Wege: den Pflege-Pauschbetrag fรผr private Pflegepersonen, den Abzug tatsรคchlicher Pflegekosten als auรŸergewรถhnliche Belastungen und die SteuerermรครŸigung fรผr haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen. Im Folgenden erlรคutere ich, wann welcher Weg passt, wo die Fallstricke liegen und wie sich die Regelungen seit 2025 geรคndert haben.

Drei Punkte โ€“ drei Logiken

Der Pflege-Pauschbetrag (ยง 33b Abs. 6 EStG) ist ein fixer Jahresbetrag fรผr Menschen, die Angehรถrige unentgeltlich persรถnlich pflegen โ€“ entweder in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung der pflegebedรผrftigen Person innerhalb der EU/EWR.

Die Hรถhe richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person: 600 โ‚ฌ bei Pflegegrad 2, 1.100 โ‚ฌ bei Pflegegrad 3 sowie 1.800 โ‚ฌ bei Pflegegrad 4 oder 5; 1.800 โ‚ฌ gibt es auch bei โ€žHilflosigkeitโ€œ (Merkzeichen H).

Wird eine Person von mehreren Angehรถrigen gepflegt, wird der Pauschbetrag strikt nach Kรถpfen aufgeteilt. Fรผr den Pauschbetrag darf die Pflegeperson keine Einnahmen fรผr die Pflege erhalten; die Identifikationsnummer der gepflegten Person muss in der Steuererklรคrung angegeben werden.

Wer reale Pflegekosten trรคgt (fรผr sich selbst oder fรผr Angehรถrige), kann diese als auรŸergewรถhnliche Belastungen nach ยง 33 EStG absetzen โ€“ jedoch nur soweit die Ausgaben die โ€žzumutbare Belastungโ€œ รผbersteigen und nach Abzug aller Erstattungen (z. B. Pflege- und Krankenkasse, Beihilfe).

Bei Heimunterbringung aus Pflege- oder Krankheitsgrรผnden sind nicht nur Pflege-, sondern regelmรครŸig auch Unterkunft und Verpflegung begรผnstigt. Anders bei reiner Altersunterbringung: Das sind normale Lebenshaltungskosten, die nicht unter ยง 33 fallen.

Daneben gibt es die SteuerermรครŸigung fรผr haushaltsnahe Dienstleistungen (ยง 35a EStG) โ€“ eine direkte SteuerermรครŸigung von 20 % der Aufwendungen (bis 4.000 โ‚ฌ pro Jahr) fรผr ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt.

Seit 1. Januar 2025 gilt: Auch fรผr Pflege- und Betreuungsleistungen ist die ErmรครŸigung nur mรถglich, wenn eine Rechnung vorliegt und unbar auf das Konto des Leistungserbringers gezahlt wurde. Diese gesetzliche Verschรคrfung reagiert auf ein BFH-Urteil aus 2022 und gilt ausdrรผcklich fรผr alle ErmรครŸigungen nach ยง 35a Abs. 2 und 3.

Pflege-Pauschbetrag: Fรผr wen er sich eignet โ€“ und was er ausschlieรŸt

Der Pauschbetrag ist einfach, planbar und ohne Einzelnachweise der Kosten zu haben โ€“ er setzt aber persรถnliche, unentgeltliche Pflege in einer Wohnung voraus. Er wird anstelle eines Abzugs nach ยง 33 geltend gemacht.

Damit ist die Doppelnutzung ausgeschlossen: Wer den Pauschbetrag nimmt, kann dieselben Pflegeaufwendungen nicht zusรคtzlich als auรŸergewรถhnliche Belastungen ansetzen. Bei mehreren Pflegepersonen wird der Betrag aufgeteilt; maรŸgeblich ist die Zahl der Pflegepersonen, nicht deren Zeitanteil.

Praktisch wichtig: Pflegegeld, das Eltern fรผr ein behindertes Kind erhalten, zรคhlt beim Pflege-Pauschbetrag nicht als Einnahme der pflegenden Person; es steht der Gewรคhrung des Pauschbetrags daher nicht entgegen.

AuรŸergewรถhnliche Belastungen: Eigene Pflege, Angehรถrigen-Pflege, Heimkosten

Wer eigene Pflegekosten trรคgt, kann diese grundsรคtzlich nach ยง 33 EStG geltend machen โ€“ von der ambulanten Pflegekraft รผber Tages-/Kurzzeitpflege bis zur Heimunterbringung aus Pflege- oder Krankheitsgrรผnden. Immer sind Erstattungen der Pflege- oder Krankenkasse gegenzurechnen; nur der Nettoaufwand zรคhlt, und erst oberhalb der individuell ermittelten โ€žzumutbaren Belastungโ€œ wirkt sich der Betrag steuermindernd aus.

Bei Heimunterbringung wegen Pflege- oder Krankheitsbedรผrftigkeit erkennt die Finanzverwaltung grundsรคtzlich alle Heimkosten als Krankheitskosten an โ€“ einschlieรŸlich Unterkunft und Verpflegung.

Allerdings wird eine โ€žHaushaltsersparnisโ€œ abgezogen, wenn der bisherige Haushalt aufgegeben wurde. Diese Ersparnis entspricht dem Unterhaltshรถchstbetrag nach ยง 33a Abs. 1 EStG und wird tage- bzw. monatsgenau berรผcksichtigt.

Fรผr 2025 betrรคgt sie 12.096 โ‚ฌ pro Jahr (entspricht 1.008 โ‚ฌ pro Monat bzw. 33,60 โ‚ฌ pro Tag).

Zahlen Kinder die Heimkosten fรผr ihre Eltern aus rechtlicher oder sittlicher Pflicht, sind diese regelmรครŸig als auรŸergewรถhnliche Belastungen nach ยง 33 abzugsfรคhig; eine kรผnstliche Aufteilung in โ€žUnterhaltโ€œ und โ€žKrankheitskostenโ€œ ist unzulรคssig. Ein Wahlrecht zwischen ยง 33 und ยง 33a besteht nicht. Diese Linie hat u. a. das FG Kรถln 2017 bestรคtigt.

Wichtig ist die Abgrenzung zur reinen Altersunterbringung: Ziehen Menschen ohne Pflege- oder Krankheitsgrund in ein Senioren-/Altenheim, sind das regelmรครŸig nicht auรŸergewรถhnliche Belastungen.

Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (ยง 35a EStG): Was begรผnstigt ist โ€“ und wer geltend machen darf

Begรผnstigt sind personen- und haushaltsbezogene Pflege- und Betreuungsleistungen, die im Haushalt stattfinden. Seit der BFH-Rechtsprechung ist klargestellt: Bei ambulanten Leistungen kann die zahlende Person die ErmรครŸigung auch dann nutzen, wenn die Pflege im Haushalt der gepflegten Person erbracht wird โ€“ also z. B. die Tochter, die den Pflegedienst fรผr die Mutter beauftragt und bezahlt.

Bei stationรคrer Unterbringung (Heim) steht die ยง 35a-ErmรครŸigung dagegen nur der untergebrachten Person selbst zu; Angehรถrige kรถnnen stationรคre Heimkosten nicht รผber ยง 35a geltend machen.

Seit 01.01.2025 gilt zudem zwingend: Rechnung und unbare Zahlung sind immer erforderlich โ€“ auch fรผr Pflege- und Betreuungsleistungen. Vor 2025 war das umstritten; die Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024 beseitigt diese Lรผcke ausdrรผcklich.

Keine Doppelbegรผnstigung: Sie mรผssen sich entscheiden

Aufwendungen dรผrfen nicht doppelt verwertet werden. Typische Kollisionen sind: Pflege-Pauschbetrag oder Abzug als auรŸergewรถhnliche Belastung; ยง 33 oder ยง 35a; auรŸerdem schlieรŸen sich ยง 33 und der Behinderten-Pauschbetrag fรผr dieselben Kosten aus.

Die Finanzverwaltung weist ausdrรผcklich darauf hin, dass Pflegekosten, die zugleich haushaltsnahe Dienstleistungen sind, nur einmal berรผcksichtigt werden dรผrfen โ€“ Sie wรคhlen den gรผnstigeren Weg.

Nachweise und Praxis

Fรผr den Pflege-Pauschbetrag genรผgen der nachgewiesene Pflegegrad bzw. das Merkzeichen H, der Hinweis auf die unentgeltliche, persรถnliche Pflege und die Steuer-ID der gepflegten Person.

Fรผr auรŸergewรถhnliche Belastungen sollten Sie Rechnungen, Zahlungsbelege, ggf. medizinische Nachweise sowie Bescheide der Pflegekasse bereithalten; Erstattungen sind gegenzurechnen. Fรผr ยง 35a ist seit 2025 die Rechnung und unbare Zahlung zwingend; auรŸerdem muss die Leistung im Haushalt (eigener oder des Pflegebedรผrftigen) erbracht werden.

Einordnung: Welcher Weg ist โ€žam bestenโ€œ?

Das hรคngt von Ihrer Situation ab. Der Pflege-Pauschbetrag lohnt sich, wenn Sie regelmรครŸig, unentgeltlich und persรถnlich pflegen und Ihre tatsรคchlichen Zusatzkosten eher unter den Pauschbetrรคgen liegen โ€“ oder wenn Sie den Nachweis einzelner Kosten vermeiden mรถchten.

ยง 35a ist attraktiv bei ambulanten Leistungen mit Rechnung und รœberweisung, weil die SteuerermรครŸigung direkt von der Steuerschuld abgezogen wird (20 % der Lohn-/Dienstleistungskosten bis 4.000 โ‚ฌ). ยง 33 bringt in der Regel dann den grรถรŸten Effekt, wenn hohe Netto-Pflegekosten anfallen (z. B. Heim), die zumutbare Belastung deutlich รผberschritten wird und nach Abzug der Haushaltsersparnis noch erhebliche Betrรคge verbleiben. Beachten Sie stets, dass eine Doppelberรผcksichtigung ausgeschlossen ist.

Wichtige Sonderpunkte im รœberblick

Bei Pflege-Wohngemeinschaften gelten die Grundsรคtze der Heimunterbringung; auch hier ist ggf. eine Haushaltsersparnis zu berรผcksichtigen. Erstattungen aus Pflege-/Krankenversicherung mindern den ยง 33-Abzug.

Tabelle: Pflegekosten von der Steuer absetzen

Kostenart Wie absetzbar / Hinweise
Ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt (Pflegedienst, Betreuung, Alltagsbegleiter, 24-Stunden-Betreuung im Haushalt) SteuerermรครŸigung nach ยง 35a EStG: 20 % der Arbeits-/Fahrtkosten bis max. 4.000 โ‚ฌ pro Jahr; nur mit Rechnung und unbarer Zahlung. Geltend machen kann die zahlende Person, auch wenn die Leistung im Haushalt der gepflegten Person erfolgt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen im Pflegekontext (Reinigung, Wรคsche, Kochen im Haushalt der pflegebedรผrftigen Person) Ebenfalls ยง 35a EStG; begรผnstigt sind nur Arbeitsleistungen. Rechnung und รœberweisung erforderlich; Materialanteile sind nicht begรผnstigt.
Unentgeltliche persรถnliche Pflege eines Angehรถrigen Pflege-Pauschbetrag (ยง 33b Abs. 6 EStG): 600 โ‚ฌ (PG 2), 1.100 โ‚ฌ (PG 3), 1.800 โ‚ฌ (PG 4/5 oder Merkzeichen H) je Pflegeperson; Aufteilung bei mehreren Pflegepersonen; keine Vergรผtung fรผr die Pflege zulรคssig.
Eigene ambulante Pflegekosten (z. B. Pflegedienst, Tages-/Kurzzeitpflege) nach Erstattungen AuรŸergewรถhnliche Belastungen (ยง 33 EStG) mit Nachweisen; absetzbar, soweit die zumutbare Belastung รผberschritten ist. Erstattungen der Pflege-/Krankenkasse sind abzuziehen.
Heimunterbringung aus Pflege- oder Krankheitsgrรผnden (inkl. Unterkunft & Verpflegung) Als auรŸergewรถhnliche Belastungen (ยง 33 EStG); Abzug einer Haushaltsersparnis, wenn der eigene Haushalt aufgegeben wurde. Erstattungen sind gegenzurechnen.
Von Kindern getragene Pflege-/Heimkosten fรผr Eltern RegelmรครŸig als auรŸergewรถhnliche Belastungen (ยง 33 EStG) abziehbar, wenn rechtliche oder sittliche Pflicht zur Kostentragung besteht; keine Aufteilung in Unterhalt und Krankheitskosten erforderlich.
Pflegehilfsmittel & medizinisch notwendige Hilfsmittel, soweit nicht erstattet AuรŸergewรถhnliche Belastungen (ยง 33 EStG) bei medizinischer Notwendigkeit; Verordnungen/Belege aufbewahren. Zuzahlungen und Eigenanteile sind berรผcksichtigungsfรคhig.
Barrierefreie UmbaumaรŸnahmen (z. B. Badumbau, Treppenlift) aus gesundheitlichen Grรผnden AuรŸergewรถhnliche Belastungen (ยง 33 EStG), wenn medizinisch notwendig; Kostennachweise, ggf. amts-/fachรคrztliche Bescheinigung. Zuschรผsse mindern den Abzug.
Notwendige Transporte des Pflegebedรผrftigen zu Arzt, Therapie, Krankenhaus; Begleitfahrten Als auรŸergewรถhnliche Belastungen (ยง 33 EStG) mit Nachweisen; Ansatz nach tatsรคchlichen Kosten bzw. pauschalen Kilometersรคtzen, soweit medizinisch notwendig und nicht erstattet.
Mini-Job oder sozialversicherungspflichtige Beschรคftigung zur Pflege/Betreuung im Haushalt ยง 35a EStG (haushaltsnahe Beschรคftigungsverhรคltnisse): 20 % der Aufwendungen; fรผr Minijobs spezieller Hรถchstbetrag von 510 โ‚ฌ pro Jahr, ansonsten Obergrenze 4.000 โ‚ฌ; nur mit Anmeldung, Rechnung und unbarer Zahlung.

Und: Bei rein altersbedingtem Einzug ins Heim sind die Kosten keine auรŸergewรถhnlichen Belastungen. Diese Leitplanken entstammen Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung der letzten Jahre.

Fazit: Ja โ€“ Pflegekosten lassen sich steuerlich geltend machen. Ob Pauschbetrag, auรŸergewรถhnliche Belastungen oder ยง 35a-ErmรครŸigung die beste Wahl ist, entscheidet der Einzelfall: Art der Pflege, Ort der Leistung, Hรถhe der Kosten, Erstattungen und seit 2025 auch die Formvorschriften (Rechnung/รœberweisung) bei haushaltsnahen Pflege- und Betreuungsleistungen. Wer die Spielregeln kennt und sauber dokumentiert, vermeidet Doppelansprรผche โ€“ und holt das Maximum an steuerlicher Entlastung heraus.