Pflegegeld vs. Pflegetagegeld: Wichtig ist der Unterschied

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Wer in Deutschland โ€žPflegegeldโ€œ sagt, meint eine Pflegeleistung der sozialen bzw. privaten Pflege-Pflichtversicherung nach SGB XI.

Sie wird an Pflegebedรผrftige mit mindestens Pflegegrad 2 gezahlt, wenn die Pflege zu Hause รผberwiegend selbst organisiert wird โ€“ meist durch Angehรถrige. Die Hรถhe ist gesetzlich festgelegt und richtet sich ausschlieรŸlich nach dem Pflegegrad.

Seit 1. Januar 2025 betragen die monatlichen Sรคtze 347 Euro (PG 2), 599 Euro (PG 3), 800 Euro (PG 4) und 990 Euro (PG 5). Fรผr Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, wohl aber andere Unterstรผtzungen. Diese Betrรคge sind amtlich und wurden 2025 um 4,5 Prozent angehoben.

Dem gegenรผber steht das Pflegetagegeld: keine gesetzliche Leistung, sondern eine private Pflegezusatzversicherung, die zusรคtzlich zur Pflichtversicherung abgeschlossen wird.

Sie zahlt โ€“ je nach Vertrag โ€“ ein frei vereinbartes Tage- oder Monatsgeld, wenn Pflegebedรผrftigkeit festgestellt ist; die Auszahlung ist in der Regel zweckfrei und erfolgt ohne Kostennachweis. Welche Summen in welchem Pflegegrad flieรŸen, legen Versicherer und Kund:innen beim Abschluss fest.

Wofรผr das Geld gedacht ist โ€“ und wer es erhรคlt

Pflegegeld soll die selbst organisierte hรคusliche Pflege absichern. Es wird der pflegebedรผrftigen Person รผberwiesen, die damit die erforderliche Unterstรผtzung โ€žin geeigneter Weiseโ€œ sicherstellt โ€“ also kรถrperbezogene Pflege, BetreuungsmaรŸnahmen und Hilfe im Haushalt.

Es kann mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden; dann wird das Pflegegeld anteilig gekรผrzt, und zwar entsprechend dem im Monat in Anspruch genommenen Anteil der Sachleistung.

Pflegetagegeld dient dem SchlieรŸen der โ€žPflegelรผckeโ€œ, also der Differenz zwischen tatsรคchlichen Pflegekosten und den Leistungen der Pflichtversicherung.

Es ist privatrechtlich vereinbart, wird bei Eintritt der (nach SGB XI definierten) Pflegebedรผrftigkeit gezahlt und lรคsst sich frei verwenden โ€“ ob fรผr einen ambulanten Dienst, eine Haushaltshilfe, Zuzahlungen in der stationรคren Pflege oder zur Entlastung pflegender Angehรถriger.

Antrag, Voraussetzungen und Pflichten

Beim Pflegegeld lรคuft alles รผber die Pflegekasse (bei privat Krankenversicherten รผber das private Versicherungsunternehmen). Grundlage ist die Begutachtung und Feststellung des Pflegegrads.

Wer ausschlieรŸlich Pflegegeld bezieht, muss zur Qualitรคtssicherung regelmรครŸige Beratungsbesuche nach ยง 37 Abs. 3 SGB XI wahrnehmen: in den Pflegegraden 2 und 3 halbjรคhrlich, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljรคhrlich. Die Pflicht entfรคllt, wenn stattdessen ein ambulanter Dienst รผber Sachleistungen pflegt.

Beim Pflegetagegeld wird der Anspruch vertraglich definiert. รœblich sind Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss; Ausnahmen bilden staatlich gefรถrderte Tarife nach dem โ€žPflege-Bahrโ€œ, die ohne Risikoprรผfung angeboten werden, aber Mindestleistungen und -beitrรคge kennen.

Tritt Pflegebedรผrftigkeit ein, zahlt der Versicherer das vereinbarte Tage- oder Monatsgeld; meist reicht der Nachweis des Pflegegrads, zusรคtzliche Rechnungen mรผssen nicht eingereicht werden.

Hรถhe und Dynamik der Leistungen

Die Hรถhe des Pflegegeldes ist fix an den Pflegegrad gekoppelt und staatlich angepasst worden; seit 1. Juli 2025 gibt es auรŸerdem einen gemeinsamen Jahresbetrag fรผr Kurzzeit- und Verhinderungspflege von bis zu 3.539 Euro, der ergรคnzend genutzt werden kann.

Wรคhrend Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zeitweise in halber Hรถhe weitergezahlt. Zusรคtzlich steht pflegebedรผrftigen Menschen der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu, der fรผr anerkannte Angebote im Alltag eingesetzt werden kann.

Die Leistung aus Pflegetagegeld-Policen ist frei vereinbart und damit flexibel โ€“ sie kann also wesentlich hรถher als das gesetzliche Pflegegeld ausfallen, aber auch darunter liegen.

Wichtig ist: Anders als beim Pflegegeld gibt es keine automatische staatliche Erhรถhung; zudem kรถnnen Beitrรคge privater Pflegetagegeldversicherungen im Bestand steigen, wie Verbraucherzentralen zuletzt berichteten.

Steuer, Anrechnung und Zusammenspiel mit anderen Leistungen

Leistungen der Pflegeversicherung sind grundsรคtzlich steuerfrei โ€“ das gilt fรผr das gesetzliche Pflegegeld ebenso wie fรผr Leistungen aus privaten Pflegeversicherungen. Fรผr pflegende Angehรถrige gelten zusรคtzliche steuerliche Begรผnstigungen (etwa nach ยง 3 Nr. 36 EStG), deren Details vom Einzelfall abhรคngen.

Das Pflegegeld lรคsst sich mit anderen SGB-XI-Leistungen koordinieren: Wer im Monat teilweise Pflegesachleistungen abruft, erhรคlt das Pflegegeld im entsprechenden Verhรคltnis gekรผrzt; daneben bleiben Entlastungsbetrag sowie der neue gemeinsame Jahresbetrag fรผr Kurzzeit- und Verhinderungspflege unberรผhrt.

Das Pflegetagegeld wird hiervon nicht berรผhrt, denn es ist zusรคtzliches Privatgeld und reduziert die Ansprรผche aus der Pflichtversicherung nicht.

Fรผr wen eignet sich was?

Pflegegeld ist der passende Baustein, wenn Familien die Versorgung รผberwiegend selbst organisieren und dabei eine verlรคssliche, gesetzlich definierte Grundfinanzierung benรถtigen. Es ist planbar, an Beratungs- und Qualitรคtsanforderungen geknรผpft und bildet die Basis der hรคuslichen Pflege, sobald Pflegegrad 2 oder hรถher vorliegt.

Pflegetagegeld eignet sich als privater Zusatzschutz, um die oft betrรคchtliche Lรผcke zwischen tatsรคchlichen Pflegekosten und den Leistungen der Pflichtversicherung zu schlieรŸen.

Es bietet groรŸe Verwendungsspielrรคume, ist aber von der individuellen Vertragsgestaltung, der eigenen Zahlungsfรคhigkeit รผber viele Jahre und der Beitragsentwicklung im Bestand abhรคngig.

Wer einen Abschluss erwรคgt, sollte auf klare Leistung in allen Pflegegraden, faire Dynamik-Regeln, transparente Karenzen und stabile Beitrรคge achten โ€“ und staatlich gefรถrderte Pflege-Bahr-Tarife kritisch prรผfen, weil sie zwar ohne Gesundheitsprรผfung auskommen, aber Mindestleistungen und -beitrรคge sowie oft begrenzte Flexibilitรคt mitbringen.

Ein kurzer Praxisblick

Angenommen, eine Person mit Pflegegrad 3 wird zu Hause versorgt. Sie erhรคlt aus der Pflichtversicherung 599 Euro Pflegegeld monatlich.

Zusรคtzlich hat sie ein Pflegetagegeld vereinbart, das im Pflegegrad 3 ein monatliches Pflegemonatsgeld auszahlt; dieses Geld kann sie ohne Nachweise fรผr Hilfen im Alltag, Zuzahlungen oder die Entlastung der Pflegeperson einsetzen.

Nimmt sie in einem Monat teilweise Pflegesachleistungen eines ambulanten Dienstes in Anspruch, sinkt ihr Pflegegeld anteilig โ€“ das private Pflegetagegeld bleibt davon unberรผhrt.

Fazit

Der Unterschied liegt auf der Hand: Pflegegeld ist eine gesetzliche Grundleistung der Pflege-Pflichtversicherung, deren Hรถhe und Rahmenbedingungen fest im SGB XI verankert sind und die die hรคusliche, selbst organisierte Pflege stรผtzt.

Pflegetagegeld ist privater Zusatzschutz zur freien Verwendung, der die Finanzierungsspielrรคume im Pflegefall erweitert โ€“ mit allen Chancen und Risiken eines Versicherungsvertrags. Wer heute plant, sollte erst den gesetzlichen Werkzeugkasten ausschรถpfen und dann prรผfen, ob und welcher private Zusatzbaustein zur persรถnlichen Situation, zum Budget und zum Risikoprofil passt.