Die Kanzlei Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann berichtet derzeit von einem aktuellen Fall, der einen ins Staunen bringen kann. Ein Jobcenter forderte von einer Hartz IV Leistungsberechtigten, detailliert über ihr Sexualleben zu berichten. Eigens hierfür sendete die Behörde einen Vordruck zum Ausfüllen. Die Kanzlei erhob sofort Widerspruch und bezeichnete diese Form Schnüffelei als „Skandal“.
Das Jobcenter Stade forderte von einer Kundin, dass diese detaillierte Auskünfte über ihr Sexualleben gibt. Hierfür hat die Behörde sogar einen Standard-Fragebogen entwickelt, der auf dem Bild zu sehen ist.
Dabei verlangt der Fragebogen nach Angaben der Kanzlei „als erstes genaue Angaben zu den Männern, mit denen unsere Mandantin Sex gehabt hat. Dazu soll sie sogar den Vor- und Nachnamen, sowie das Geburtsdatum der Männer angeben. Zur Verfügung stehen dafür dann auch drei nummerierte Zeilen, in die die Personalangaben eingetragen werden sollen.“ Würden die Fragen nicht beantwortet werden, verlangt der Bogen eine Begründung. Diese solle dann „Ausführlich und Begründet“
sein.
Diese Praxis ist natürlich höchst rechtswidrig und widerspricht jeglichen Grundsätzen der Verfassung. Die Betroffene soll nämlich die persönlichen Daten ihres Intimlebens preis geben. Damit werden nicht nur die Rechte der Hartz IV Bezieherin massiv missachtet, sondern auch der Sexualpartner, die dort aufgelistet werden sollen.
Auch die zweite Forderung, ausführlich darzulegen, warum man einzelne Namen nicht preis geben will, scheint jegliche Moral zu sprengen. Die Behörde will offenbar genau wissen, warum die Antragstellerin mit den Männern Sex hatte und aus welchen Gründen sie dann den Namen nicht nennen will. Durch eine ausführliche Geschichte will die Behörde dann „überprüfen“, ob es sich „plausibel“ anhört.
Doch warum will das Jobcenter das alles wissen? Die Behörde will anhand des Fragebogens den Vater des Kindes ermitteln, um
Unterhaltsansprüche durchzusetzen. Doch auch dann stellt sich die Frage, warum die Behörde sich hier einmischt. Denn ein
Unterhaltsvorschuss wird durch andere Behörden bewilligt und gezahlt.
Die Kanzlei prüft nun rechtliche Schritte gegen das Jobcenter Stade und will die Mandantin rechtlich vertreten. Über den Fortgang will man informieren. (sb)
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