Bürgergeld: Unterhalt wird nicht gezahlt – zahlt das Jobcenter?

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Wird der Kindesunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht gezahlt, fehlt der Familie Geld für den Unterhalt des Kindes. In einigen Fällen kommt es vor, dass der Unterhaltspflichtige nur einen Teil des Unterhalts zahlt, weil er z.B. einen “finanziell schlechten Monat” hat. Wir werden dann immer wieder gefragt, ob und wie das Jobcenter dann einspringt.

Nur die Hälfte der Unterhaltspflichtigen zahlt regelmäßig

Tatsache ist, dass nur etwa die Hälfte aller Väter regelmäßig und zuverlässig Unterhalt in angemessener Form und Höhe zahlt.

Mütter können sich also nur in der Hälfte aller Fälle darauf verlassen, dass der Kindesunterhalt pünktlich und vor allem in angemessener Höhe gezahlt wird. Daher stellt sich immer wieder die Frage, ob das Jobcenter in diesen Fällen einspringt, insbesondere wenn die Familie auf Bürgergeld-Leistungen angewiesen ist.

Anrechnung des Unterhalts auf das Bürgergeld

Grundsätzlich wird der Unterhalt als Einkommen der Kinder auf das Bürgergeld angerechnet. Zahlt der Unterhaltspflichtige also nur einen Teil des Unterhalts, sollte das Jobcenter darüber informiert werden, dass in diesem Monat weniger Unterhalt gezahlt wurde. Das Jobcenter muss dann für eine korrekte Einkommensanrechnung sorgen.

Unterhaltsvorschuss vom Jobcenter

Diese Maßnahme greift jedoch nur bei vorübergehenden Zahlungsausfällen des Unterhaltspflichtigen. Fällt der Unterhaltspflichtige komplett aus, ist nicht das Jobcenter, sondern das Jugendamt der richtige Ansprechpartner.

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Das gilt auch, wenn der Kindesvater immer wieder unregelmäßig zahlt und ständig zu wenig überweist. Dann gewährt das Jugendamt einen so genannten Unterhaltsvorschuss.

Dieser wird nach dem Unterhaltsvorschussgesetz als Vorschuss- oder Ausfallleistung gezahlt. Voraussetzung für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist, dass der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig nachkommt.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2023?

Wie viel der Unterhaltspflichtige zahlen muss, richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und nach dem Alter des unterhaltsberechtigten Kindes. Für die Berechnung wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen.

Der Unterhaltsvorschuss wird in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts (§ 1612a Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-) gezahlt. Vom Mindestunterhalt ist das Kindergeld abzuziehen, jedoch immer nur in der Höhe, in der es für das erste Kind einer Familie gezahlt wird – seit 01.01.2023 in Höhe von 250,00 €.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich zusätzlich nach dem Alter des Kindes und beträgt ab dem 01.01.2023 monatlich

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahre 187,00 €
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahre 252,00 €
  • für Kinder von 12- bis 17 Jahren 338,00 €

Viele unterhaltspflichtige Mütter oder auch Väter scheuen jedoch den Gang zum Jugendamt. Sie wollen dem unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Ärger bereiten oder die oft ohnehin angespannte Beziehung nicht weiter belasten.

Wie lange wird die Unterhaltsvorschussleistung gezahlt?

Der Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 18 Lebensjahr gezahlt. Die Leistungen nach dem UVG müssen schriftlich beantragt werden.

Warum das Jugendamt eingeschaltet werden sollte

“Wenn der Unterhaltspflichtige selbst nicht zahlen kann, kann auch das Jugendamt kein Geld eintreiben. Und wenn der Unterhaltspflichtige aus anderen Gründen nicht zahlen will, kann die Beziehung sogar entlastet werden, weil der Konflikt nun auf das Jugendamt verlagert wurde”, berichtet die Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Gritli Bertram aus Hannover.

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