Hartz IV: Kann das Jobcenter ein Auto finanzieren?

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Bei Hartz IV und auch später beim Bürgergeld dürfen Leistungsbeziehende ein Auto besitzen, sofern es angemessen und nicht als Vermögen verwertbar ist. Doch was ist, wenn das Auto dringend benötigt wird? Muss das Jobcenter den Autokauf finanzieren? Wir geben Antworten.

Auto wird für künftigen Arbeitsplatz benötigt

Wer für eine in Aussicht gestellte Arbeitsstelle unbedingt ein eigenes Auto benötigt, kann in der Tat einen Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen. Das Jobcenter wird allerdings keine Zuschüsse gewähren, sondern ein Darlehen bewilligen, dass später in Raten zurückgezahlt werden muss.

Auf ein Darlehen gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch, sondern ist eine sog. Kannleistung seitens der Leistungsbehörde. Die Behörde wird genau überprüfen, ob der PKW in der Tat für die Ausübung der bevorstehenden Tätigkeit benötigt wird oder ob zum Beispiel der Arbeitsweg auch mit öffentlichenen Verkehrsmitteln zu bewerkstelligen ist.

Antrag muss plausibel und nachvollziehbar sein

Aus diesem Grund muss der Antrag auf ein Darlehen plausibel und nachvollziehbar sein.

Ob dann das Fahrzeug in Form eines zinslosen Darlehens finanziert wird, obliegt der Einschätzung des zuständigen Sachbearbeiters. Wenn es zu einer Ablehnung kommt, könnte auch ein Widerspruch sinnvoll sein, wenn die Ablehnung am eigentlich Bedarf vorbei geht.

Wie viel wird das Jobcenter für den Autokauf gewähren?

Wenn allerdings das Jobcenter ein Darlehen gewährt, hält sich der Betrag zur Förderung deutlich in Grenzen. Mit mehr als 1500 Euro sollten Antragsteller nicht rechnen.

Eingliederung von Behinderten ins Berufsleben

Im Einzelfall kann allerdings auch eine höhere Förderung möglich sein. Das sieht die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) im § 5 für besondere Regelungen für den Bemessungsbetrag vor. Das ist dann der Fall, wenn Betroffene die Eingliederung von Behinderten ins Berufsleben beantragen können.

So ist im Absatz 1 des § 5 fixiert, dass in solchen Fällen bis zu 22.000 Euro gefördert werden können. Allerdings wird diese Förderung nur dann gewährt, wenn “keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten oder Ansprüche auf Kostenerstattung bestehen”.

Liegt der Kaufpreis darunter, wird auch nur dieser Betrag gewährt. Eine Zusatzausstattung wird bei der Ermittlung der Förderung nicht berücksichtigt.

Betroffene sollten sich zusätzlich bei der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder ähnlichen Einrichtungen informieren, ob bei der vorliegenden Behinderung auch andere Förderungen möglich sind.

Auch beim künftigen Arbeitgeber nachfragen

Wer nicht von einer Behinderung betroffen ist, kann auch beim zukünftigen Arbeitgeber fragen, ob das erforderliche Auto als Darlehen gewährt werden könnte.

Der derzeit angespannte Arbeitsmarkt lässt Arbeitgeber auch an solche Förderungen denken, damit der Arbeitsplatz besetzt werden kann. Dabei kommt es natürlich auch auf die Branche an.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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