Ältere Arbeitslose: gefangen in der Gesetzgebungslücke
Das nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zu Neuregelungen für Erwerbslose schafft große Verunsicherung bei Betroffenen und scheinbar auch bei der Bundesagentur für Arbeit. Nun sind die ersten Fälle bekannt geworden, bei denen ältere Arbeitslose vergeblich einen Antrag auf verlängerten Bezug von Arbeitslosengeld I stellen und sich vorsorglich arbeitsuchend melden wollten. Die zuständigen Arbeitsagenturen haben die Entgegennahme von Antrag und Arbeitssuchmeldung einfach verweigert.
Das nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zu Neuregelungen für Erwerbslose schafft große Verunsicherung bei Betroffenen und scheinbar auch bei der Bundesagentur für Arbeit. Nun sind die ersten Fälle bekannt geworden, bei denen ältere Arbeitslose vergeblich einen Antrag auf verlängerten Bezug von Arbeitslosengeld I stellen und sich vorsorglich arbeitsuchend melden wollten. Die zuständigen Arbeitsagenturen haben die Entgegennahme von Antrag und Arbeitssuchmeldung einfach verweigert.
Auf diese Problematik hatten die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) und der Erwerbslosenverein Verein Tacheles e.V. bereits zum Jahreswechsel in einer gemeinsamen Erklärung aufmerksam gemacht. Die beiden Erwerbslosenverbände raten Betroffenen, Widerspruch einzulegen und sich an die Sozialgerichte zu wenden, um Einbußen abzuwenden. Die längeren Bezugszeiten beim Arbeitslosengeld (ALG I) sowie die neuen Regeln zur Zwangsverrentung waren Ende letzten Jahres nicht mehr wie ursprünglich angekündigt vom Bundestag verabschiedet worden.
Die Ämter können zurzeit bereits Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) ab dem 60. statt wie zukünftig dem 63. Geburtstag auffordern, eine Rente mit Abschlägen zu beantragen. Die KOS empfiehlt Erwerbslosen generell gegen solche Aufforderungen Widerspruch einzulegen. „Ein Widerspruch lohnt immer und ist bares Geld wert“ erläutert Martin Künkler von der KOS. Denn der Widerspruch habe aufschiebende Wirkung. Damit werde der Rentenbeginn zumindest hinausgezögert und die Rentenabschläge verringert. Auch würden die Sozialgerichte voraussichtlich in vielen Fällen die Zwangsverrentung untersagen, wenn sie erhebliche und unzumutbare Nachteile bringe, so Künkler.
Auch die noch ausstehende Verlängerung der Bezugszeiten beim ALG I schafft massive Probleme. „Viele Erwerbslose stehen nun einige Monate ohne Geld da und kommen in große Nöte, etwa weil sie ihre Miete nicht bezahlen können“ kritisiert Frank Jäger von Tacheles. Oftmals müsse dann übergangsweise ALG II beantragt werden, was zu einer „aufwändigen und demütigenden Prüfung“ von Einkommen und Vermögen, auch des Ehe- oder Lebenspartners, führe. Tacheles empfiehlt den etwa 30.000 bis 40.000 von der verzögerten Gesetzgebung Betroffenen, sich gegen die Berücksichtigung von Vermögen zu wehren und sich dabei auf eine Härtefallregelung im Gesetz zu berufen.
Um rückwirkend nach dem Inkrafttreten der längeren Bezugszeiten das versprochene Arbeitslosengeld I auch sicher nachgezahlt zu bekommen, sollten sich Betroffene persönlich arbeitslos melden und vorsorglich einen Antrag auf ALG I stellen, so Tacheles. „Die persönliche Meldung ist eine zwingende Voraussetzung für den Anspruch auf ALG I“ erläutert Frank Jäger.
„Jetzt müssen sich mal wieder die ohnehin überlasteten Sozialgerichte schützend vor die Erwerbslosen stellen, weil die Regierung im Kern an der unsozialen Zwangsverrentung festhält und im Gesetzgebungsverfahren auch nur Murks fabriziert hat“ resümiert Martin Künkler von der KOS.
Die KOS und Tacheles e.V. bieten auf ihren Internetseiten konkrete Hilfestellungen sowie Muster für Widersprüche und Anträge an die Sozialgerichte: www.erwerbslos.de, www.tacheles-sozialhilfe.de (11.01.08)
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