Hartz IV Darlehen um fast 100 Prozent gestiegen

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Wenn die Regelleistungen nicht ausreichen, mรผssen Hartz IV Beziehende ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministerium auf eine kleine Anfrage der Linken hervorgeht, ist das Darlehensvolumen um fast 100 Prozent gestiegen.

Wann wird ein Darlehen vom Jobcenter gewรคhrt?

Ein zinsloses Darlehen gewรคhrt das Jobcenter nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dafรผr muss ein โ€žunabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltsโ€œ (SGB II) bestehen, der weder durch Vermรถgen noch durch Spenden von Verwandten oder auf andere Weise gedeckt werden kann. Zudem kann das Jobcenter im Rahmen sogenannter einmaliger Sonderleistungen ein Darlehen gewรคhren, wie beispielsweise fรผr die Kosten von Schulmaterialen.

Bald Rechtsfreiheit bei den Unterkunftskosten?

Weil die Regelleistungen offenbar nicht ausreichen, mรผssen immer mehr Leistungsbezieher ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Die Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann (Linke) fragte deshalb beim Bundesarbeitsministerium nach. Aus der Antwort ergeht, dass der durchschnittliche Darlehensbetrag in den letzten 12 Jahren bedeutend gestiegen ist.

So seien die durchschnittliche Betrรคge von vormals 231 Euro (2007) auf 459 Euro (2019) gestiegen. Das ist ein Anstieg von beinahe 100 Prozent!

Was gilt alles als unabweisbarer Bedarf?

In folgenden Fรคllen sollten Sie die Beantragung eines Darlehens vom Jobcenter in Betracht ziehen:

  • Ersatzbeschaffung defekter Haushaltsgerรคte (z.B. Kรผhlschrank, Waschmaschine),
  • Nebenkostennachzahlungen oder Verzug bei der Bezahlung von Stromrechnungen (wenn andernfalls eine Abschaltung droht),
  • Einmalige Sonderleistungen (z.B. Anschaffung eines Schreibtisches fรผr ein Schulkind),
  • รœbernahme von Mietschulden (bei drohender Wohnungslosigkeit),
  • Anschaffungs- oder Reparaturkosten fรผr ein Kfz, das Sie fรผr die Erwerbstรคtigkeit benรถtigen,
  • รœberbrรผckungsdarlehen bei finanziellen Lรผcken (z.B. Wechsel von ALG 2-Leistungsbezug zu Altersrente).

Anstieg kaum verwunderlich

Nach Ansicht der Linken-Abgeordneten Zimmermann ist diese Entwicklung nicht verwunderlich. Es zeigt, dass die Regelleistungen im SGB II zu niedrig sind, um umfassend die Lebenshaltungskosten abzudecken. SchlieรŸlich ginge es bei den Darlehen nicht darum, Luxusgรผter zu kaufen, “sondern schlicht und ergreifend um die wichtigsten Dinge zum รœberlebenโ€œ, so die Sozialexpertin.