Hartz IV Darlehen um fast 100 Prozent gestiegen

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Wenn die Regelleistungen nicht ausreichen, müssen Hartz IV Beziehende ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministerium auf eine kleine Anfrage der Linken hervorgeht, ist das Darlehensvolumen um fast 100 Prozent gestiegen.

Wann wird ein Darlehen vom Jobcenter gewährt?

Ein zinsloses Darlehen gewährt das Jobcenter nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dafür muss ein „unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“ (SGB II) bestehen, der weder durch Vermögen noch durch Spenden von Verwandten oder auf andere Weise gedeckt werden kann. Zudem kann das Jobcenter im Rahmen sogenannter einmaliger Sonderleistungen ein Darlehen gewähren, wie beispielsweise für die Kosten von Schulmaterialen.

Bald Rechtsfreiheit bei den Unterkunftskosten?

Weil die Regelleistungen offenbar nicht ausreichen, müssen immer mehr Leistungsbezieher ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Die Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann (Linke) fragte deshalb beim Bundesarbeitsministerium nach. Aus der Antwort ergeht, dass der durchschnittliche Darlehensbetrag in den letzten 12 Jahren bedeutend gestiegen ist.

So seien die durchschnittliche Beträge von vormals 231 Euro (2007) auf 459 Euro (2019) gestiegen. Das ist ein Anstieg von beinahe 100 Prozent!

Was gilt alles als unabweisbarer Bedarf?

In folgenden Fällen sollten Sie die Beantragung eines Darlehens vom Jobcenter in Betracht ziehen:

  • Ersatzbeschaffung defekter Haushaltsgeräte (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine),
  • Nebenkostennachzahlungen oder Verzug bei der Bezahlung von Stromrechnungen (wenn andernfalls eine Abschaltung droht),
  • Einmalige Sonderleistungen (z.B. Anschaffung eines Schreibtisches für ein Schulkind),
  • Übernahme von Mietschulden (bei drohender Wohnungslosigkeit),
  • Anschaffungs- oder Reparaturkosten für ein Kfz, das Sie für die Erwerbstätigkeit benötigen,
  • Überbrückungsdarlehen bei finanziellen Lücken (z.B. Wechsel von ALG 2-Leistungsbezug zu Altersrente).

Anstieg kaum verwunderlich

Nach Ansicht der Linken-Abgeordneten Zimmermann ist diese Entwicklung nicht verwunderlich. Es zeigt, dass die Regelleistungen im SGB II zu niedrig sind, um umfassend die Lebenshaltungskosten abzudecken. Schließlich ginge es bei den Darlehen nicht darum, Luxusgüter zu kaufen, “sondern schlicht und ergreifend um die wichtigsten Dinge zum Überleben“, so die Sozialexpertin.