Geschäft mit der Armut? Hausdurchsuchung bei der Tafel

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Die Tafeln in Deutschland schließen die Armutslücke in der Lebensmittelversorgung, weil die Hartz IV-Regelsätze und Renten nicht ausreichen, um sich ausreichend zu ernähren. In Wuppertal haben Polizei und Staatsanwaltschaft die Räume der Tafel sowie die Wohnung eines leitenden Tafel-Angestellten durchsucht. Der Veracht: Untreue und Betrug.

Hausdurchsuchung in der Tafel

Das Angebot in den Tafeln ist eher spärlich. Zumeist werden Waren, die die Supermärkte nicht mehr verkaufen können, an die Tafeln für Bedürftige verschenkt. In Wupertal haben am gestrigen Tag Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Wuppertaler Tafel “Am Kleinen Werth” und an der Privatadresse eines Angestellten an der Talstraße eine Hausdurchsuchung unternommen.

Untreue im nicht unerheblichen Umfang?

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestünde der Verdacht in „nicht unerheblichem Umfang“ Lebensmittel aus den Räumen der Tafel entfernt und diese gewinnbringend verkauft zu haben. Dennoch wurde der Betrieb der Tafel nicht eingestellt und laufe ungeachtet dessen weiter.

Unter Verdacht steht ein 33jähriger Mitarbeiter der Tafel. Zum einen habe er gespendete Lebensmittel weiterkauft, zum anderen habe der Mann gerichtlich angeordnete Arbeitsstunden einer anderen Personen bescheinigt, obwohl dieser die Stunden nicht abgeleistet habe.

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400.000 EURO Spenden

Im Jahre 2019 gingen aus Spenden und Erbschaften insgesamt 400.000 Euro bei dem Tafelverein ein. Von den Supermärkten werden regelmäßig Lebensmittel gespendet, die dann unverzüglich an Bedürftige ausgegeben werden. Als die Corona-Pandemie begann, musste die Tafel zunächst die Essensausgabe schließen und stellte später auf die Ausgabe von Lebensmittelpaketen um.

Anfang März wurde der Rechtsanwalt Stephan Ries vom Amtsgericht als Notvorstand des Vereins bestellt. Dieser sagte: „Wir haben diesen Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die Wuppertaler Tafel das Arbeitsverhältnis kündigen“.

Da das Jobcenter Gläubiger des Tafelvereins ist, hatte die Behörde einen Notvorstand beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Es sei von Seiten des Jobcenters “glaubhaft” vorgetragen worden, „dass die Bestellung des Notvorstandes dringend erforderlich sei, um Schaden insgesamt abzuwenden“, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts.

Wurden Seminare vorgetäuscht?

Die Ermittlungen würden zudem einen weiteren Tatstrafbestand betreffen. Leistungen des Jobcenters seien möglicherweise “ohne Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen geflossen”. Nach Angaben der Behörde sollen zum Beispiel Seminare zur beruflichen Wiedereingliederung von der Tafel über das Jobcenter abgerechnet worden sein, obwohl die Seminare nicht in dem vorgegebenen Rahmen veranstaltet wurden. In diesem Zusammenhang erstrecken sich die Ermittlungen allerdings gegen nicht namentlich genannte Personen.

Mit den Durchsuchungen erhoffen sich die Ermittlungsbehörden zu klären, ob Fördergelder zu Unrecht geflossen seien. Es wird vermutet, dass gefälschte Belege hierfür vorgelegt wurden. Bei den Durchsuchungen wurden zahlreiche Datenträger und Unterlagen sichergestellt.

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