EM-Rente: Kann der Reha-Arzt die Erwerbsminderungsrente wieder wegnehmen?

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Im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente gibt es viele Fragen und auch Missverständnisse. Eine der häufigsten Unsicherheiten ist die Befürchtung, dass ein von der Deutschen Rentenversicherung beauftragter Reha-Arzt die bereits bewilligte Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wieder entziehen könnte. Wir sind dieser Frage nachgegangen und möchten für Klarheit sorgen.

Reha-Arzt darf Rente nicht entziehen

Ein Reha-Arzt hat im Grundsatz keine rechtliche Befugnis, eine Erwerbsminderungsrente zu entziehen, zu ändern oder aufzuheben. Diese Entscheidung liegt ausschließlich bei der Rentenversicherung, die den Rentenbescheid ausgestellt hat.

Entscheidet der Rentenversicherungsträger, die bewilligte Rente zu entziehen, muss er seinen Bescheid aufheben oder, wenn die Rente befristet ist, die Weitergewährung ablehnen. Hiergegen kann dann ein begründeter Widerspruch eingelegt werden.

Reha-Arzt kann Leistungsvermögen neu beurteilen

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Reha-Arzt während der Rehabilitationsmaßnahme das Leistungsvermögen des Betroffenen neu beurteilt. Das kann bedeuten, dass er feststellt, dass keine volle Erwerbsminderung mehr vorliegt, sondern nur noch eine teilweise Erwerbsminderung. In manchen Fällen kann sogar eine volle Erwerbsfähigkeit festgestellt werden.

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Frank Weise, erfahrener Rentenberater und Experte auf dem Gebiet der Erwerbsminderungsrente, weist darauf hin, dass eine medizinische Reha-Maßnahme das Risiko birgt, dass eine einmal festgestellte Erwerbsminderung aufgrund einer speziellen Erkrankung vom Arzt anders bewertet wird. Er rät daher allen Versicherten, die eine Rehabilitation antreten müssen, sich gut darauf vorzubereiten.

Der Reha-Entlassungsbericht entscheidet

Letztlich ist der Reha-Entlassungsbericht entscheidend, denn er gibt objektiv das Leistungsvermögen des Versicherten wieder, wie es von den Reha-Ärzten während der Maßnahme festgestellt wurde.

Es ist durchaus möglich, dass sich das Leistungsvermögen verbessert hat und in diesem Fall die bewilligte Erwerbsminderungsrente tatsächlich in Gefahr ist.

Der Rentenberater Frank Weise rät daher, vor Antritt einer Reha-Maßnahme ausführlich mit den behandelnden Ärzten zu sprechen. Es muss geklärt werden, ob die Reha-Maßnahme zur aktuellen gesundheitlichen Situation passt und ob der Patient überhaupt rehabilitationsfähig ist. Wenn ja, empfiehlt sich eine gründliche Vorbereitung auf die Reha-Maßnahme.

Reha birgt Risiken für die Rente

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme die einmal bewilligte Erwerbsminderungsrente durchaus gefährden kann.

Wichtig: Eine entscheidende Rolle spielt dabei der Reha-Entlassungsbericht, der das Leistungsvermögen des Patienten objektiv widerspiegelt.

Es ist daher ratsam, sich vor Antritt einer Rehabilitationsmaßnahme gründlich zu informieren und gegebenenfalls mit Experten wie Rentenberatern und Ärzten zu beraten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte im Vorfeld ein auf Rentenfragen spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

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