Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert sowohl das von der Bundesregierung angewandte Verfahren zur Hartz IV Regelsatzbestimmung als auch zentrale Inhalte des Entwurfes.
(10.10.2010) Der DGB kritisiert sowohl das von der Bundesregierung angewandte Verfahren zur Hartz IV Regelsatzbestimmung als auch zentrale Inhalte des Entwurfes. Der Referentenentwurf bleibt hinter den Anforderungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar dieses Jahres deutlich zurück. Es wurde so gerechnet, dass das politisch gewünschte Ergebnis – nach Einflussnahme der Haushalts- und Finanzpolitiker der Koalition in den letzten Tagen – zustande kam.
Im Ergebnis steht eine beinahe Punktlandung in Höhe der alten Hartz IV Sätze, (angeblich) bisher zu hoher Kinderregelsätze plus geringfügiger Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe von Kindern („Bildungspaket“). Die Kritik betrifft zunächst das gewählte Verfahren der Regelsatzermittlung. Das höchste deutsche Gericht hatte gefordert, in einem transparenten Verfahren und in einem förmlichen Gesetz die Neufestsetzung zu treffen. Tatsächlich hat das Bundesarbeitsministerium in internen Beratungen und nur mit punktueller Hinzuziehung von externem Sachverstand die Regelsatzfestlegung vorbereitet. Die Berechnungen zur Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 (EVS) stammen vom Statistischen Bundesamt. Das BMAS hat eine ganze Reihe von Auswertungen vornehmen lassen, ohne die Anforderungen dieser Auswertungen (maßgebliche Referenzgruppe, Altersgruppen bei Minderjährigen etc.) zu begründen und ohne die Ergebnisse offen zu legen. Nur die jetzt als opportun ausgewählte Variante ist mit dem Gesetzentwurf veröffentlicht worden. Punktuelle Transparenz nach Gutdünken verstößt aber zumindest gegen den Geist des Urteils.
Zudem entsteht der Eindruck, dass der Zeitdruck auf Grund der Vorgabe des Verfassungsgerichts, bis Ende des Jahres zu einer verfassungskonformen Regelung zu kommen, insoweit instrumentalisiert wird, als dass Politik und Öffentlichkeit kaum Zeit erhalten sollen, die EVS-Ergebnisse und politische Schlussfolgerungen zu diskutieren. Hierzu passt, dass die Bundesregierung es abgelehnt hat, eine von allen Oppositionsparteien im Bundestag sowie zahlreichen Verbänden geforderte unabhängige Sachverständigenkommission einzuberufen.
Ein methodisch schwerwiegendes Defizit besteht darin, dass die Bundesregierung keine eigenen statistischen Erhebungen zu den Bedarfen, insbesondere von Kindern, im Bereich Bildung und soziale Teilhabe vorgenommen hat. Denn der grundlegende Mangel der EVS besteht unverändert fort. Sie ermittelt keinerlei Bedarfe, sondern misst lediglich das (behauptete) Konsumverhalten von
Haushalten. Wenn Haushalte im Niedrigeinkommensbereich aber relevante Bedarfe von Kindern (z.B. Zugang zum Internet für Schüler) nicht decken (können), tauchen in der EVS auch keine entsprechenden Ausgaben auf.
Demzufolge wird dieser Bedarf dann im Regelsatz nicht abgebildet. So wird im Entwurf z.B. zum Bildungsbedarf Erwachsener ein Betrag von 1,39 Euro angesetzt (für Kursgebühren etc.) und in den Regelsatz eingerechnet. Dieser Betrag spiegelt aber nicht den Bedarf, sondern gibt den bisherigen Mangel an dieser Stelle nur wieder. Kitagebühren werden überhaupt nicht berücksichtigt, mit der bloßen Behauptung begründet, diese fielen im Regelfall für Hartz IV-Empfänger nicht an.
Notwendig nach DGB-Auffassung sind eigene oder in Auftrag gegebene Studien der Bundesregierung zum Bedarf von Kindern. Bezeichnend für das gewählte, vom gewünschten Ergebnis geprägte, Verfahren ist, dass vorhandene Bedarfsstudien im Bereich gesunder Kinderernährung ignoriert werden. So hat das Dortmunder Institut für Kinderernährung ermittelt, dass der Regelsatzanteil für Ernährung bei Kindern um etwa ein Drittel zu niedrig ist, um eine gesunde Ernährung zu ermöglichen.
Die Argumentation des BMAS, ergänzende Bedarfsstudien seien eine nicht zulässige Abweichung von einem durchgängig anzuwendenden Statistikmodell (gemeint ist die EVS), überzeugt nicht. Die EVS ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine geeignete Grundlage. D.h. aber nicht, dass sie als alleinige Grundlage dienen muss. Das BMAS selbst hat die EVS-Ergebnisse nicht mechanisch übernommen, sondern eine ganze Reihe von normativen Vorstellungen in die Auswertung der Verbrauchspositionen einfließen lassen. Dies betrifft z.B. Abschläge bei der Telekommunikation (Handynutzung), bei der Gartennutzung, Gastronomiebesuchen oder Tabak- und Alkoholkonsum. Diese lassen sich politisch-normativ unterschiedlich diskutieren, in jedem Fall aber wird das Statistikmodell normativ „aufgeweicht“ und Warenkorbelemente eingeführt.
Besonders deutlich wird dies auch bei dem sog. Bildungspaket, das in der Höhe freihändig gesetzt wird und nicht mit der EVS begründet wird. Der DGB hält es schon aus Zeitgründen nicht mehr für realistisch, bis Ende dieses Jahres die grundlegenden Mängel der Regelsatzfestlegung zu beseitigen. Deshalb schlägt er vor, die im jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren ermittelten Sätze im kommenden Jahr einer Überprüfung zu unterwerfen, um einerseits die EVS-Resultate mit Bedarfserhebungen ergänzen zu können und andererseits den Komplex Bildung und soziale Teilhabe (auch nichtmonetäre Leistungen) umfassender regeln zu können. Zur Regelsatzfestlegung sollte eine unabhängige Sachverständigenkommission von Wissenschaftlern unter Hinzuziehung weiterer Experten der Wohlfahrtsverbände und Sozialparteien gebildet werden, die für den
Gesetzgeber Empfehlungen erarbeitet.
Armut und Bildung
Da im Bereich der Kinderregelsätze erkennbar ist, dass die Probleme über den Kreis der Hartz IV-Empfänger weit hinausgehen, gerade hinsichtlich Bildung und sozialer Teilhabe, fordert der DGB zudem zusammen mit anderen Verbänden der Nationalen Armutskonferenz die Einrichtung eines Runden Tisches Kinderarmut. An diesem müssen Bund, Länder und Kommunen sowie andere Akteure, die mit Bildungs- und Armutsfragen bei Kindern befasst sind, vertreten sein. Die vom BMAS ausgelöste Diskussion um Bildung und soziale Teilhabe („Bildungschip“) hat offenbart, dass die Probleme viel weiter gehen als “nur“ das Hartz IV-System betreffend. Dies ist zunächst einmal sehr positiv, da der enge Zusammenhang zwischen materieller Armut und Bildungsarmut offen hervortritt und die Versäumnisse des föderalen Bildungssystems. Diese schafft es bisher völlig unzureichend, durch Bildungspolitik den “Nachschub“ an auch im Bildungssinn „armen“ Kindern zu stoppen und “Hartz IV-Karrieren“ zu verhindern.
Die Diskussion um den „Bildungs-Chip“ ist dabei eine nachgelagerte Frage. Zunächst muss der Gesetzgeber einen Mindestbedarf an Bildung und sozialer Teilhabe definieren, bevor über die Frage Geld- oder Sachleistungen nachgedacht wird. Wenn es zu Sachleistungen kommt, sind insbesondere Zweckmäßigkeit, Diskriminierungsfreiheit und Datenschutz sowie Aufwand und
Missbrauchsanfälligkeit von verschiedenen Ausreichungsformen der Sachleistung zu diskutieren. Eine Chiplösung ist nur auf den ersten Blick ein zeitgemäßer Weg.
Aus Sicht des DGB spricht mehr für eine Kombination von Geldleistungen und direkten Förderangeboten an die Kinder. Sachgerechte Lösungen laufen nach Auffassung des DGB auf einen Ausbau der sozialen Infrastruktur rund um Kitas und Schulen hinaus. Denn nur so lässt sich erreichen, dass für alle bildungsbenachteiligte Schüler zusätzliche Angebote auf effiziente Weise realisiert werden können. Es macht wenig Sinn, einzelne Kinder im Hartz IV-Bezug über externe Maßnahmen (private Nachhilfefirmen etc.) zu fördern, wenn Kinder aus anderen (einkommensschwachen) Haushalten die gleichen Probleme haben. Eine gesellschaftliche Neiddebatte, in der Kinder im Hartz IV-Bezug als begünstigt erscheinen, könnte schnell entbrennen, wodurch politische Lösungen zusätzlich erschwert würden. Diese Thematik ist aber nicht allein im Kontext von Hartz IV zu lösen, sondern betrifft schon auf Grund des Bildungsföderalismus sämtliche staatliche Ebenen. Auch diese Überlegungen sprechen dafür, jetzt nicht bis zum Jahresende mit einem “Schnellschuss“ das Thema zu beenden oder mit Verweis auf den Föderalismus auf unbestimmte Zeit zu vertagen.
Zudem ist das anvisierte „Bildungspaket“ der Bundesregierung völlig unzureichend… Die anvisierten Maßnahmen greifen zu kurz, teils werden längst vorhanden Hilfen als neu verkauft. Dies betrifft folgende Punkte:
Schulbasispaket: Ein Schulbedarfspaket, das Kindern aus armen Familien den Schulranzen, den Taschenrechner oder den Zirkel bezahlt, hat die Große Koalition bereits vor zwei Jahren eingeführt. 100 Euro werden den Kindern am Anfang eines jeden Schuljahrs ausgezahlt. Von der Leyens einzige Neuerung: Der Betrag wird jetzt aufgesplittet. 70 Euro gibt es am Schulanfang, 30 Euro zum Halbjahr.
Nachhilfe: Kinder, die Nachhilfe brauchen, sollen vom Jobcenter einen Gutschein bekommen. Das hört sich gut an, ist aber im Alltag nur wenig hilfreich. Auf dem freien Nachhilfemarkt hat sich ein wahrer Dschungel entwickelt. Die Qualität der Anbieter wird kaum kontrolliert, der Markt ist nicht nur für Hartz IV-Empfänger vollkommen unübersichtlich. Statt kommerzielle Nachhilfe- Institute mit Gutscheinen zu subventionieren, sollte die Nachhilfe vielmehr an guten Ganztagsschulen stattfinden. Außerdem ist völlig unklar, wie und in welchem Umfang die ohnehin überforderten Jobcenter sich nun auch noch um Nachhilfefragen kümmern sollen.
Soziokulturelle Teilhabe: Wenn Kinder aus armen Familien ein Theater besuchen, sich im Fußballverein anmelden oder an einer Ferienfreizeit teilnehmen wollen, darf dies nicht am Geld scheitern. Es ist gut, wenn der Staat hier einen Zuschuss zahlt. Doch auch hier greift das Bildungspaket zu kurz: Mit nur zehn Euro im Monat lässt sich ein Kurs an einer Musikschule zum Beispiel nicht bezahlen.
Warmes Mittagessen: Es ist gut, wenn die Bundesregierung den Kindern an Schulen und Kindergärten ein warmes Mittagessen finanzieren will. Diesen Zuschuss gibt es laut Arbeitsministerium aber nur dort, wo eine solche Mahlzeit bereits angeboten wird. Für 80 Prozent der Kinder, die jünger als drei Jahre sind, gibt es aber keinen Krippenplatz. Ganztags-Kindergärten muss man fast mit der Lupe suchen.
In vielen Bundesländern haben gerade Kinder aus Hartz IV-Familien keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang zum Kindergarten, da ihre Eltern beide nicht arbeiten. Auch für sie wird es folglich kein warmes Essen geben. Hier zeigt sich das größte Manko des Bildungspakets. Es werden Zuschüsse für Leistungen versprochen, die den Kindern vielerorts gar nicht angeboten werden.
Nötig ist deshalb vor allem ein massiver Ausbau der Bildungsinfrastruktur. Doch über neue Ganztagsschulen mit mehr Sozialarbeitern oder über den Ausbau von herkömmlichen Kindergärten zu echten Eltern-Kind-Zentren, die ganztägig geöffnet sind, denkt die Bundesregierung anscheinend nicht einmal in Ansätzen nach. Dies wäre aber ein Angebot, das wirklich allen Kindern – auch aus Hartz IV-Familien – zugute kommt.
Dabei reicht es nicht aus, dass allein der Bund ein Paket schnürt. Zur Bekämpfung der Kinderarmut brauchen wir eine abgestimmte Politik zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Was der Bund für arme Familien zusätzlich zahlt, dürfen die
Länder nicht gleich für höhere Kita-Gebühren, bei Schulbüchern und für Fahrten mit dem Schulbus wieder einkassieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat klar geurteilt: Die Sicherung des Rechts auf Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe – und darf nicht dem föderalen Kräftespiel überlassen werden. Mit diesem Urteil sollte zumindest das Kooperationsverbot im Bildungswesen nach Artikel 104 b GG schleunigst abgeschafft werden. Bund und Länder müssen sich gemeinsam mit den
Kommunen beim nächsten Bildungsgipfel auf eine verbindliche Strategie für mehr Chancengleichheit im Bildungswesen einigen. Das wäre ein echter Kulturwechsel.
Einzelne Kritikpunkte des DGB am Verfahren der EVS-Auswertung
Die Auswertung der EVS ist nicht auf “saubere“ Weise erfolgt, indem die Grundannahmen (Referenzgruppenbildung etc.) so gestellt werden, dass sie dem Urteil des Verfassungsgerichts entsprechen und dann ergebnisoffen die EVS ausgewertet wird. Es fehlt eine Begründung, warum ausgerechnet die unteren 15% (beim ALG II Regelsatz für Alleinstehende) bzw. 20% (bei Familienhaushalten) der Einkommenspyramide als Referenzgruppe genommen werden, nachdem zuvor die Hartz IV-Empfänger und Sozialhilfeempfänger aus der Referenzgruppe herausgenommen wurden. Es handelt sich um eine letztlich willkürliche Setzung, die zudem noch statistisch unsauber umgesetzt wurde. Korrekt wäre gewesen, Hartz IV-Empfänger (und Sozialhilfeempfänger) aus der Grundgesamtheit aller Haushalte herauszunehmen, bevor die maßgebliche Referenzgruppe gebildet wird. Damit wären aber mehr Haushalte mit relativ höherem Einkommen (und entsprechendem Konsumverhalten) in die Referenzgruppe gelangt, als bei dem jetzt gewählten Verfahren. Neben der ohnehin auf die Regelsätze drückenden Ausbreitung
des Niedriglohnsektors in den letzen Jahren werden dadurch die Regelsätze zusätzlich nach unten gezogen.
Die vom Verfassungsgericht vorgegebene Vermeidung von Zirkelschlüssen ist nicht ausreichend erfolgt. Arme Haushalte, die selbst auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, sollen aus der Referenzgruppe herausgenommen werden. Dies ist aber nicht erfolgt hinsichtlich der so genannten Hartz IV-Aufstocker, die ergänzend zu ihrem niedrigen Lohneinkommen auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind. Ebenfalls sind Haushalte, die auf vergleichbar niedrigem Einkommensniveau leben, ebenfalls noch in der Referenzgruppe enthalten. Dies betrifft etwa Empfänger von Bafög-Leistungen oder Kriegsopferfürsorge. Durch ihren Einschluss in die Referenzgruppe wird das maßgebende Konsumverhalten ebenfalls nach unten gezogen. Gleiches gilt durch die fehlende Herausrechnung der verdeckt Armen aus der Referenzgruppe. Dies sind Haushalte, die auf Grund ihres Einkommens eigentlich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, diesen aber nicht realisieren („verschämte Armut“). Statt die Vorschläge von Wissenschaftlern und Gewerkschaften aufzugreifen, hier durch die Einführung einer Einkommensunterschranke
innerhalb der Referenzgruppe die verdeckt Armen annäherungsweise herauszunehmen, wird die Problematik vom BMAS ignoriert.
Die EVS-Auswertung bezieht sich auf das Jahr 2008. Für das Inkrafttreten der Regelsätze im Jahr 2011 ist aber eine Inflationsanpassung der Ergebnisse aus dem Jahr 2008 notwendig. Im Ergebnis betrug die Inflation der Konsumgüter (ohne Unterkunftskosten) seit 2008 bis zu 2 Prozent. Die von der Bundesregierung vorgesehene jährliche Anpassung der Regelsätze nach einem Mixindex von Preis und Lohnentwicklung ist ein deutlicher Fortschritt im Vergleich zum status quo (Anpassung analog zur Entwicklung der gesetzlichen Altersrente). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hält der DGB allerdings eine Kopplung ausschließlich an die Preisentwicklung der regelsatzrelevanten Güter für noch sachgerechter.
Weitere Perspektive
Da durch eine isolierte Regelsatzerhöhung Kinderarmut nicht ausreichend bekämpft werden kann, soll der vom DGB angeregte Runde Tisch Kinderarmut sich mit weiteren Fragen der Armutsbekämpfung befassen. Dies betrifft insbesondere einen Ausbau der Hartz IV vorgelagerten sozialen Sicherungssysteme (insbesondere Kinderzuschlag und Wohngeld). Damit soll verhindert werden, dass infolge der Regelsatzerhöhung noch mehr Kinder und ihre Eltern in den Hartz IV-Bezug rutschen. Ebenfalls sollte der Runde Tisch sich mit Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur rund um Betreuung, Bildung, Erziehung und Beratung von Kindern und ihren Familien befassen. (DGB Positionspapier zu den Neuberechnungen der Hartz IV-Regelsätze)
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Bildnachweis: Klaus-Uwe Gerhardt/Pixelio.de.
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