Die steigenden Energiepreise machen sich auch in den Nebenkostenabrechnungen bemerkbar. Bezieher von Bürgergeld müssen die Kosten dann gesondert beim Jobcenter beantragen. Dazu stellen wir einen Musterantrag zur Verfügung, der einfach kopiert werden kann.
Angemessene Heizkosten
Neben der Miete werden beim Bürgergeld auch “angemessene” Heizkosten übernommen. Als angemessen gilt ein regionaler Durchschnittsverbrauch. In den Fällen, in denen Warmwasser nicht über einen Elektroboiler, sondern über eine Heizungsanlage erzeugt wird, werden die Kosten von der Summe der Heizkosten abgezogen und aus dem Regelsatz beglichen.
Im Durchschnitt wird ein Abzug von ca. 18% der Heizkosten gewährt. In einigen Regionen wird ein fester Betrag pro m2 Wohnfläche abgezogen. Ein solcher Abzug ist unzulässig, wenn das Warmwasser elektrisch erwärmt wird.
Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen
Die Übernahme der Nebenkosten bei einer Nachzahlung auf geleistete Mietnebenkostenvorauszahlungen kann beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.
Die Übernahme der Nebenkosten bei einer Nachzahlung kann auch als Darlehen gewährt werden.
Für die Anpassung und Begleichung der Nachzahlung können Sie den folgenden Musterantrag (Nebenkosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) verwenden.
MUSTERANTRAG
(Ort, Datum)
Name und Adresse, BG Nr.
Antrag auf Übernahme der Heiz- (und Neben-)kostennachforderung nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II – und Anpassung des monatlichen Abschlags gemäß der Vorgabe des Energieversorgers
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich / wir beantragen die Übernahme der Heiz- (und Neben-)kostennachforderung für das Jahr …. In der Anlage finden Sie die Abrechnung der SVO.
Weiter beantrage/n ich/wir einen Änderungsbescheid, der eine Anpassung des monatlichen Abschlags rückwirkend ab Januar 2008 entsprechend der Vorgaben des Energieversorgers vornimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Jahresabrechnung der SVO (Nebenkostenabrechnung)
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