Frau P trennt sich von Ihrem Partner und ist seitdem alleinerziehend und auf Bürgergeld angewiesen. Der Wohnungsmarkt ist hart und mit Kind und Kegel findet sich so schnell einfach nichts. Das Jobcenter lehnt alle möglichen Wohnungen ab, weil diese zu teuer seien.
Trennung in der Wohnung
Es bleibt also erst einmal nichts anderes übrig, als sich in der Wohnung zu trennen. Das ist in dem Fall auch gut möglich, weil der Ex-Partner sowieso auf Montage arbeitet und nur am Wochenende da ist. Die Wohnung wird aufgeteilt, die Küche wird gemeinsam genutzt. Der Ex benutzt die Dusche beim befreundeten Nachbarn.
Das Problem: Die Wohnung befindet sich in einem Haus, das der Ex und seine Mutter geerbt haben. Da das Verhältnis nun nicht das Beste ist, soll Frau P Miete zahlen, wenn Sie da schon wohnt und eine anderweitige Vermietung verhindert.
Das Jobcenter hat da seine Probleme mit. Wozu soll man denn da Miete zahlen? Und überhaupt, wenn der Ex die Küche am Wochenende benutzt, leben die beiden doch nach wie vor zusammen, oder? Es folgen mehrere Hausbesuche durch das Jobcenter. Und wo ist überhaupt der Mietvertrag.
Frau P bekommt einfach keinen Mietvertrag. Immer wieder fragt sie danach und bekommt unverschämte Antworten vom Ex und dessen Mutter. Sie ist nur geduldet. Aber oh wehe, sie zahlt die Miete nicht.
Jobcenter fragt nach Mietkürzung für eine Miete die es nicht anerkennt
Nun ist auch noch Schimmel in der Wohnung und nur ein kleiner Teil bleibt für Frau P nutzbar. Das Jobcenter fragt gleich nach einer Mietkürzung für eine Miete, die es nicht anerkennt! Frau P spricht ihre Vermieter darauf an und erhält als Antwort die Aufforderung sich an den Tankkosten für die Heizung zu beteiligen.
Schließlich schafft Frau P es den Vermietern zumindest eine Mietbestätigung abzuringen. Nur sind die sich uneinig, ob da nun die Heizkosten enthalten sind oder nicht. Einig sind der Ex und seine Mutter sich darin: Frau P soll bezahlen.
Frau P weiß nicht mehr weiter und wendet sich an das Jobcenter.
Das Jobcenter ist aber nach wie vor mit dem Gedanken beschäftigt, dass Frau P ja eigentlich immer noch mit dem Ex gemeinsam in einer Wohnung wohnt und fordert, dass Frau P Unterlagen, Gehaltsnachweise und etliches mehr vom Ex einreicht.
Jobcenter streicht alle Leistungen
Das kann sie aber nicht, da man inzwischen nur noch zweitweise miteinander redet. Das ist dem Jobcenter egal und es streicht gleich mal alle Leistungen. Immerhin fehlen Unterlagen! Dem hat das Gericht dann einen Riegel vorgeschoben. Die junge Frau muss wenigstens nicht verhungern.
Dann findet die junge Frau doch eine Wohnung für sich, Kind und Kegel. Das Jobcenter muss sogar zustimmen, weil die Wohnung angemessen ist. Mit einigen Schwierigkeiten zieht Frau P nun in die neue Wohnung. Sie kann durchatmen. Keine dauerhaften Streiteren, sobald sie die Wohnung verlässt, kein Ex weit und breit.
Jobcenter stellt plötzlich Mietzahlungen ein
Plötzlich hört das Jobcenter auf zu zahlen. Ohne Ankündigung. Einfach so. Frau P wird unterstellt, sie wohne nicht in der neuen Wohnung. Der Außendienst des Jobcenters habe sie nicht angetroffen und am Briefkasten sei kein Schild. Daraus schließt das Jobcenter messerscharf, dass die junge Frau da nicht wohnt.
Nun ja, hätte das Jobcenter auf den richtigen Briefkasten geschaut, hätte der Außendienst auch das Schild gesehen. Hätte der Außendienst sich angekündigt, wäre Frau P auch nicht beim Kinderarzt, sondern zu Hause gewesen und hätte aufmachen können. Zwar hätte sie das nicht müssen, war aber dazu bereit das Jobcenter herein zu bitten.
Leistungsbezug ist kein Hausarrest. Jobcenter sollten sich schon ankündigen. Ist eine Ankündigung nicht möglich, muss das Jobcenter damit rechnen vor verschlossenen Türen zu stehen. Die Zahlungen dürfen aber deswegen nicht gleich eingestellt werden!
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Nana Steinke ist Diplom Juristin und Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Hannover sowie einer Zweigstelle in Celle. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist seit 2014 das Sozialrecht. Regelmäßig veröffentlicht Frau Steinke den “Aufreger des Monats” bei gegen-hartz.de