Rente: Rentenlücke mit Wohngeld schließen

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4 von 10 Renten reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Rentnerinnen und Rentner haben unter Umständen Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen. Eine Hilfe kann das Wohngeld sein.

Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten eine zu geringe Rente. Viele wissen aber nicht, dass das Wohngeld des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung bietet. Dieser Zuschuss zur Miete oder Belastung richtet sich insbesondere an Haushalte mit geringer Rente.

Oft falsche Darstellungen

Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt, sind viele Darstellungen “sachlich falsch”. Oft werden auf unseriösen Seiten falsche Ansprüche dargestellt.

Auch die Zugangsvoraussetzungen werden oft falsch erklärt. Dennoch haben Rentnerinnen und Rentner unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Wohngeld, wenn die Rente zu niedrig ist.

Wohngeldanspruch in der Rente prüfen

Laut dem Ministerium hängt der Wohngeld-Anspruch von “der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab”. Auch “Eigentümer von Wohnraum und Bewohner von Pflegeheimen können Wohngeld beantragen”.

Die Hürde der Scham überwinden

Trotz der potenziellen finanziellen Entlastung verzichten viele Rentner aus Scham darauf, Wohngeld zu beantragen. Dr. Utz Anhalt, erklärt, dass “alleinstehende Rentner mit einer Rente unter 1000 Euro netto oft unter die staatliche Grundsicherung fallen”. Die Verbraucherzentrale betont jedoch, dass Wohngeld keine schambehaftete Angelegenheit sein sollte.

Antrag auf Wohngeld: Klare Ansprüche und notwendige Unterlagen

Die Verbraucherzentrale appelliert an Rentner, keinen Antrag auf Wohngeld aufgrund von Schamgefühlen zu vermeiden. Klare gesetzliche Ansprüche sind definiert, und je länger die Antragstellung verzögert wird, desto “höher können sich auch Schulden anhäufen”.

Wohngeld und Eigentum

Wer Wohngeld beantragt, das nach dem monatlichen Renteneinkommen berechnet wird, darf als einzelner Mensch ein Schoneigentum von 60.000 Euro behalten, bei einem Zweipersonen-Haushalt bleiben 80.000 Euro unberücksichtigt.

Viele Betroffene nutzen ihren Wohngeld-Anspruch nicht

Derzeit beantragen nur 50 Prozent der Berechtigten Wohngeld. Bekannte Gründe sind oft psychologischer Natur: Manche fürchten, dass nach einem zähen bürokratischen Aufwand am Ende doch nichts herauskommt, andere Betroffene wissen schlicht nicht, dass sie einen Anspruch haben.

Unterlagen für den Antrag auf Wohngeld

Die Verbraucherzentrale hat eine Liste der benötigten Unterlagen für den Wohngeldantrag erstellt:

  • Ausgefüllter Antrag auf Wohngeld (als Mieter oder Eigentümer)
  • Mietbescheinigung vom Vermieter
  • Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)
  • Weitere Unterlagen je nach Lebenssituation

Der Antrag muss bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Kommune gestellt werden. Damit können Rentner ihre finanzielle Situation im Ruhestand verbessern und auf staatliche Unterstützung zählen.

Rechenbeispiele finden Sie zum Beispiel hier.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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