Bürgergeld: Wann muss man sich beim Jobcenter abmelden?

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Wenn Sie Bürgergeld erhalten, müssen Sie sich beim Jobcenter abmelden, falls Sie nicht mehr als bedürftig gelten (wegen Job oder Mehrverdient) und ebenso zeitweise, wenn Sie Urlaub nehmen oder familiär eingebunden sind.

Reichen Sie die Abmeldung schriftlich ein

Sie sollten eine Abmeldung immer schriftlich einreichen. So können Sie nachweisen, dass und wann Sie sich abmeldeten.

Wichtig: Ohne Nachweis kann es passieren, dass Ihnen zeitweise Leistungen ausgesetzt werden oder das Jobcenter sogar Rückzahlungen verlangt.

Wie melden Sie sich ab?

Wenn Sie beim Jobcenter einen Account besitzen, dann können Sie sich online abmelden. Persönlich oder auf dem Postweg nutzen Sie hingegen das Formular VÄM (Veränderungsmitteilung). Dieses schicken Sie per Einwurf an das entsprechende Jobcenter. Zur Not reicht auch ein formloses Schreiben – auch dieses braucht unbedingt ihre Kundennummer und das Datum der Änderung.

Gründe für die (zeitweise) Abmeldung

Gründe für die Abmeldung sind eine zeitweise Ortsabwesenheit wegen persönlichen Angelegenheiten, Aufenthalt in der Reha oder Klinik, berufliche Rehbilitationen und Weiterbildungen – sowie Urlaub.

Urlaub muss genehmigt werden

Bürgergeld-Bedürftigen stehen 21 Tage Urlaub pro Jahr zu. Für diesen muss aber das Jobcenter eine Genehmigung erteilen. Liegt diese nicht vor, kann das Jobcenter die Zahlung für die entsprechende Zeit ersatzlos streichen.

Melden Sie sich zurück

Kehren Sie aus der Ortsabwesenheit zurück, dann müssen Sie dies dem Jobcenter melden. Das gilt nicht, wenn die Abwesenheit nur einzelne Tage umfasst.

Persönliches regeln

Auch, wenn Sie nur einen Tag unterwegs sind, um persönliche Angelegenheiten zu regeln, sollten Sie sich abmelden. Das liegt daran, dass Sie sich gegenüber der Behörde verpflichten, zwecks Arbeitsvermittlung jederzeit erreichbar zu sein. Das gilt auch für eventuelle Vorstellungsgespräche.

Dauerhaft vom Jobcenter abmelden

Dauerhaft vom Jobcenter abmelden müssen Sie sich, wenn Sie eine Arbeit gefunden haben, deren Einkommen so hoch ist, dass Sie nicht mehr als bedürftig gelten. Auch die Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung müssen Sie unverzüglich melden.

Prüfen Sie ihr Einkommen

Bürgergeld-Aufstocker müssen hier aufpassen. Auch eine geringe Lohnerhöhung sowie Sonderzahlungen sind dem Jobcenter zu melden. Schon kleine Beiträge können dazu führen, dass sie nicht mehr als leistungsberechtigt gelten.

Änderungen der Wohnverhältnisse mitteilen

Wenn Sie sich von ihrem Partner trennen, Kinder aus- oder einziehen, dann ändert sich die Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Bei einer Ehe oder einer festen Partnerschaft wird das Einkommen beider Partner berechnet. Solche Änderungen müssen Sie dem Jobcenter mitteilen.

Melden Sie ihren Umzug

Bei einem Umzug müssen Sie sich bei ihrem bisherigen Jobcenter abmelden und die Umzugsadresse mitteilen. Falls Sie dies nicht in sechs Wochen nach dem Umzug tun, ist ihre Arbeitslosmeldung ungültig, und Sie müssen sich am neuen Wohnort neu melden.

Auch bei Vermittlung durch das Jobcenter abmelden

Auch bei einer Stelle, die Ihnen das Jobcenter vermittelt hat, müssen Sie sich bei Antritt abmelden. Der Vermittlungsvorschlag der Behörde erhält einen extra Vordruck dafür.

Was kann passieren, wenn Sie sich nicht abmelden?

Wenn Sie das Jobcenter über derlei Änderungen nicht oder zu spät verständigen, kann das unangenehm werden. Möglich ist die Forderung des Jobcenters, überbezahlte Beträge zurückzuzahlen.

Wichtig: Bei bestehender Bedürftigkeit kann das Jobcenter ihnen bei nicht erlaubter Ortsabwesenheit die laufenden Leistungen kürzen.

Juristische Folgen

Wenn Sie Pech haben, dann können Sie sich sogar strafbar machen. Legt nämlich ein Gericht ihr Versäumnis als Sozialbetrug aus, dann wird das strafrechtlich verfolgt.

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