Bürgergeld: Einstweiliger Rechtsschutz wenn das Jobcenter sich weigert

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In besonderen Situationen brauchen Bürgergeld-Betroffene schnell Klarheit. Das gilt vor allem, wenn das Jobcenter Leistungen zu Unrecht nicht bewilligt. Mit Hilfe des “einstweiligen Rechtsschutzes” können Betroffene dennoch zu ihrem Recht kommen.

Jobcenter schickt Aufhebungsbescheid

Sabine M. staunte nicht schlecht, als das Jobcenter ihr einen Aufhebungsbescheid schickte. Plötzlich sollte sie keine Leistungen mehr erhalten, nur weil sie geringfügig beschäftigt war. Also legte sie Widerspruch ein und erklärte ihre Einkommenssituation.

“Ich dachte, dann würde das Jobcenter schnell einlenken.” Doch auch nach einigen Wochen war über den Widerspruch noch nicht entschieden. Plötzlich war ihre Existenz bedroht. “Mein Vermieter wollte mir kündigen, weil ich die Miete nicht mehr zahlen konnte.”

Weil sie ihre Existenz bedroht war, wandte Sabine M. sich an einen Rechtsanwalt, der bei Gericht einen einstweiligen Rechtsschutz beantragte. Der einstweilige Rechtschutz ist ein Oberbegriff für Verfahren vor den Gerichten, um in besonderen Situationen schnell Klarheit zu schaffen.

Einstweiligen Anordnung gegen unberechtigte Bürgergeld-Kürzungen

Für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld gibt es hierfür die einstweilige Anordnung. Mit einer einstweiligen Anordnung wird festgestellt, welche Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter gezahlt werden müssen. Typische Fälle sind zum Beispiel, wenn das Jobcenter die Leistungen unberechtigterweise kürzt oder sogar ganz einstellt.

Ein solches Vorgehen wird von den Gerichten nicht immer akzeptiert. In der Regel wird in einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht entschieden, ob zum Beispiel ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht oder nicht. Eine Klage kann immer dann erhoben werden, wenn der Widerspruch erfolglos war, aber Aussicht auf Erfolg besteht.

Anders verhält es sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Dieses Verfahren kann bereits während des Widerspruchsverfahrens eingeleitet werden, bestätigt auch Sabines Anwalt. Ist die einstweilige Anordnung erfolgreich, weist das Sozialgericht das Jobcenter an, die vorenthaltenen Leistungen nachzuzahlen. Die Behörde zahlt dann innerhalb weniger Tage die geforderten Leistungen aus.

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Was sind die Voraussetzungen?

Voraussetzung für den einstweiligen Rechtsschutz ist die Eilbedürftigkeit. Ist die Existenzgrundlage des Betroffenen bedroht, weil die Behörde die Bürgergeldleistungen verweigert, kann der Betroffene beim Gericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung kann man also vorläufig Recht bekommen oder auch nicht. Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung, die in der Regel Leistungen betrifft, ist insbesondere, dass ohne die vorläufige Regelung ein wesentlicher Nachteil eintritt, z.B. dass ohne die (höhere) Leistung das Existenzminimum nicht gesichert wäre.

Wörtlich heißt es in § 86b Abs. 2 SGG: “(…) wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Eine einstweilige Anordnung ist auch zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint”.

Achtung: Die einstweilige Anordnung ist nicht geeignet, grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das SGB II zu klären. Vielmehr muss der Leistungsanspruch dem Grunde nach gerechtfertigt sein. Die einstweilige Anordnung ermöglicht nur eine vorläufige Sicherung oder Regelung. Die endgültige Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch wird erst im Hauptsacheverfahren getroffen.

Betroffene war erfolgreich

Sabine M. ist zunächst erleichtert. Das Gericht hat ihrem Antrag auf aufschiebende Wirkung stattgegeben. Das Jobcenter muss nun bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Leistungen in voller Höhe wie bisher zahlen. Der Aufhebungsbescheid wird also erst wirksam, wenn das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist.

Um eine einstweilige Anordnung zu beantragen, müssen die Betroffenen schreiben, gegen welches Jobcenter sich die einstweilige Anordnung richtet. Dann muss begründet werden, warum ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht besteht. Hat das Jobcenter beispielsweise eine existenzgefährdende Leistung verweigert, sollte dies genau beschrieben werden.

Beweise erhöhen die Chancen

Alle notwendigen Unterlagen sollten als Beweismittel in Kopie an das Gericht geschickt werden. Je mehr “Beweise” vorgelegt werden können, desto größer sind die Chancen, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufiges Recht zu bekommen.

Der einstweilige Rechtsschutz ist an keine Fristen gebunden. Betroffene können jederzeit eine einstweilige Anordnung beantragen, wenn das Jobcenter Leistungen gekürzt oder gestrichen hat.

Was kostet einstweiliger Rechtsschutz?

Für das einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang. Es ist aber ratsam, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kostet natürlich Geld. Im Rahmen der Prozesskostenhilfe können die Anwaltskosten übernommen werden. Das einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht ist grundsätzlich kostenfrei.

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