Wer unter massiven Untergewicht leidet, hat Anspruch auf zusätzliche Hartz IV-Leistungen. Das urteilte das Sozialgericht Aurich. Durch eine schwere Erkrankung wog der Kläger bei einer Körpergröße von 1,78 Metern noch 50 Kilogramm.
Leiden Hartz-IV-Empfänger aufgrund einer Erkrankung an Untergewicht, so haben sie einen Anspruch auf höhere ALG II Leistungen. Das entschied das Sozialgericht Aurich und gab somit einer Klage eines 25Jährigen Hartz-IV-Beziehers statt.
Der sogenannte Body-Mass-Index (BMI) betrug bei dem Kläger nur noch 16. Nach Ansicht des Gerichts seien deshalb monatliche Mehrleistungen für die Kostenaufwendige Ernährung zu bewilligen. Ursächlich leidet der Mann an einer schweren chronischen Erkrankung, die auch zum Gewichtsverlust führt. Trotz der schweren Erkrankung hatte das zuständige Jobcenter einen Mehrbedarf nicht anerkannt. Ausschlaggebend sei eine amtsärztliche Stellungnahme.
Das Sozialgericht sah die ärztliche Stellungnahme ohne Begutachtung des Patienten und ohne Einsichtnahme der Arztbriefe seitens der behandelnden Ärzte als nicht ausschlaggebend. Diese hätten keine Beweiskraft, so die Richter.
Die Fachärzte hatten hingegen einen deutlichen Nachweis für den Bedarf des Patienten geliefert. Diese sahen es als erwiesen an, dass das Untergewicht von der Krankheit resultiert. „Leistungsbezieher, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen, müssen nach dem Gesetz einen Mehrbedarf in angemessener Höhe erhalten“, so das Gericht. (sb)
Bild: fotoart111 – fotolia
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