Arbeiten bei Erwerbsminderungsrente: Auf die Stundenzahl kommt es an

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Vorsicht: Auch wenn Erwerbsgeminderte die Grenze des erlaubten Hinzuverdienstes einhalten, setzen sie dann ihre Rente aufs Spiel, wenn sie zu viele Stunden arbeiten. Die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzeslage sind in diesem Punkt eindeutig.

Erwerbsminderung bedeutet eingeschränkte Arbeitsfähigkeit

Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente, weil Sie keiner vollen Erwerbstätigkeit nachkommen können, ob wegen einer Krankheit oder einer körperlichen wie psychischen Einschränkung.

Nur wenige Stunden am Tag ist Arbeit möglich

Diese Einschränkung wird auf tägliche Arbeitsstunden bezogen. Eine volle Erwerbsminderung bedeutet, dass Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Eine teilweise Erwerbsminderung wird als mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag anerkannt.

Erwerbsminderung ist gesetzlich definiert

Der Gesetzestext zur vollen Erwerbsminderung lautet: “Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.” (§ 43 Absatz 2 Satz 2 SGB VI.)

Ärztliche Prufung und Anerkennung

Dabei wird geprüft, ob eine Erwerbsminderung eine Rente legitimiert – auf der Basis medizinischer Unterlagen. Wenn eine solche Rente anerkannt ist, dann gelten die Erwerbsminderung und die eingeschränkte Arbeitszeit nicht nur für ihren angestammten Beruf, sondern für alle Erwerbstätigkeiten.

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Weniger als 15 Stunden pro Woche

Erhalten Sie jetzt bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung, dann gilt das auch umgekehrt. Beziehen Sie ihre Rentenansprüche aus einer vollen Erwerbsminderung, dann steht diese nämlich in Frage, wenn Sie drei oder mehr Stunden pro Tag, oder 15 und mehr Stunden pro Fünf-Tages-Woche einer Erwerbsarbeit nachgehen.

Rente kann gestrichen werden

Eine Erwerbsminderungsrente ist also nur dann gewährleistet, wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Gehen Sie jetzt nachweislich einer Erwerbstätigkeit nach, die mehr Stunden umfasst, als sie -laut Erwerbsminderung- offiziell leisten können, dann kann dies zum Verlust der Rente führen.

Auch drei Stunden am Tag sind zuviel

Betroffene müssen genau auf die Details achten. Bei voller Erwerbsminderung bedeutet das “unter drei Stunden” pro Tag zu arbeiten. Auch exakt drei Stunden pro Tag sind also zuviel. Zwei Stunden und 45 Minuten pro Tag in einer Fünf-Stunden-Woche wären bei voller Erwerbsunfähigkeit aber legitim.

Es geht um die Arbeitszeit, nicht um den Verdienst

Entscheidend ist nicht (!) der Verdienst, sondern die Arbeitszeit. Wenn Sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten und weniger hinzuverdienen, gelten sie nicht als voll erwerbsunfähig. Wenn Sie hingegen weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten und mehr verdienen, fällt dies unter volle Erwerbsunfähigkeit.

Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze?

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt derzeit die Grenze des Hinzuverdienstes bei 37.117,50 Euro, bei voller Erwerbsminderungsrente bei 18.558,75 Euro.

Geht es um spezielle Tätigkeiten?

Es geht bei der Anzahl der Arbeitsstunden auch nicht um die Art der Tätigkeit. Es ist also gleichgültig, ob Sie in diesen Stunden bezahlt herumsitzen oder einen vollen Terminkalender haben.

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