Hartz IV: Kosten für Schülermonatskarte

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Kosten für Schülermonatskarte bei ALG II

Zum Schuljahresbeginn weisen wir noch einmal darauf hin, dass auch die Erstattung von Schülerbeförderungskosten ab Klasse 11 möglich ist. Beantragt werden muss die Kostenerstattung bei den Gemeinden oder Städten (nach § 73 SGB XII). Das Landessozialgericht Niedersachsen hatte 2007 in einem Verfahren die Sozialleistungsträger verpflichtet, aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls die Kosten einer Schülermonatskarte für ein Mitglied einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft zu übernehmen. (Urteil vom 03 Dezember 2007, L 7 AS 666/07 ER) Der Landkreis Celle hatte darauf hin entschieden, Kindern von Leistungsempfängern des SGB II und des SGB XII beim Besuch weiterführender Schulen die Kosten von Schülerfahrkarten bei einer Mindestentfernung von mehr als 8 Kilometern zu erstatten. (Erwerbslosen Ini, 01.09.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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