EM-Rente versus BU-Rente: Welche schützt besser?

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Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, sucht schnell nach Antworten: Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente? Diese Frage entscheidet über finanzielle Sicherheit. Beide Systeme haben unterschiedliche Voraussetzungen, Prüfmaßstäbe und Leistungen.

Was bedeutet Erwerbsminderung?

Die Erwerbsminderung ist eine gesetzliche Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Dabei wird geprüft, wie viele Stunden eine Person täglich noch in einer Tätigkeit arbeiten kann – unabhängig vom bisherigen Beruf oder von Arbeitsmarktchancen.

Die Rentenversicherung bewertet ausschließlich die theoretische Arbeitsfähigkeit, nicht die berufliche Realität. Das führt häufig dazu, dass Menschen mit erheblichen Einschränkungen keine volle Erwerbsminderungsrente erhalten.

Volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente: Die gesetzliche Einteilung

Die Unterscheidung ist entscheidend für die Rentenhöhe: Volle Erwerbsminderung gilt bei Arbeitsfähigkeit unter drei Stunden täglich – in jeder Tätigkeit. Teilweise Erwerbsminderung: setzte eine Arbeitsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich voraus.

Beide Formen berücksichtigen nicht den ursprünglichen Beruf, sondern rein die allgemeine Leistungsfähigkeit. Es geht auch nicht um qualitative Einschränkungen, sondern um quantitative – um die täglich möglichen Stunden einer Erwerbsbeschäftigung.

Was ist Berufsunfähigkeit?

Die Berufsunfähigkeit (BU) ist kein staatlicher Begriff, sondern Teil einer privaten Versicherung. Hier spielt ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf eine Rolle. Berufsunfähig ist, wer mindestens fünfzig Prozent seiner bisherigen Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr ausführen kann.

Die BU-Versicherung bietet Schutz dort, wo die Erwerbsminderungsrente häufig nicht ausreicht – finanziell und inhaltlich. Viele Betroffene sind berufsunfähig, gelten aber nicht als erwerbsgemindert, weil andere Tätigkeiten theoretisch möglich wären.

Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsrente? Die wichtigsten Kriterien im Vergleich

EM-Rente / Erwerbsminderung Berufsunfähigkeitsrente
Medizinisch nachgewiesene Einschränkung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit Zu mindestens fünfzig Prozent eingeschränkte Berufsfähigkeit im letzten ausgeübten Job
Weniger als drei (volle EM) bzw. drei bis unter sechs Stunden (teilweise EM) tägliche Leistungsfähigkeit Eintritt des Versicherungsfalls während der Vertragslaufzeit
Mindestens fünf Jahre Versicherungszeit Korrekte Gesundheitsangaben im Antrag
Ausreichende Pflichtbeiträge in den letzten Jahren Nachweis der dauerhaften Einschränkung durch medizinische Unterlagen

Kurz erklärt: der wichtigste Unterschied zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit

Erwerbsminderung bewertet jede denkbare Tätigkeit. Berufsunfähigkeit bewertet nur den zuletzt ausgeübten Beruf. Dieser Unterschied führt in der Praxis zu völlig unterschiedlichen Leistungsentscheidungen.

Praxisbeispiele: So unterschiedlich fallen die Entscheidungen aus

Beispiel 1: Altenpflegerin mit Rückenleiden (BU ja, EM nein)
Miriam (45) kann keine körperliche Pflegearbeit mehr leisten. BU greift – EM nicht, da leichte Tätigkeiten möglich wären.

Beispiel 2: IT-Projektleiter mit Burnout (BU ja, EM nein)
Jonas (38) kann seinen hochstressigen Job nicht mehr ausüben. BU greift – EM nicht, da theoretisch leichtere Tätigkeiten möglich wären.

Beispiel 3: Verkäuferin nach Unfall (BU ja, EM nein)
Sandra (52) kann nicht mehr stehen. BU greift – EM nicht, da sitzende Tätigkeiten machbar wären.

Beispiel 4: Lagerarbeiter mit schweren Herzerkrankungen (volle EM)
Thomas (58) kann selbst leichte Tätigkeiten kaum noch ausüben. Weniger als drei Stunden täglich möglich – volle Erwerbsminderung.

Beispiel 5: Büroangestellte mit chronischen Schmerzen (teilweise EM)
Kathrin (49) kann nur eingeschränkt arbeiten. Drei bis unter sechs Stunden möglich – teilweise Erwerbsminderung.

Kann ich Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente gleichzeitig beziehen?

Ja. Beide Renten basieren auf unterschiedlichen Systemen und werden unabhängig voneinander geprüft. Die BU-Rente wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Voraussetzung ist jedoch, dass sowohl die gesetzlichen EM-Kriterien als auch die vertraglichen BU-Kriterien erfüllt sind.

Checkliste: Was Betroffene jetzt tun sollten

Klären Sie erstens die Gesundheitslage. Holen Sie Diagnosen, Arztberichte und  Prognosen ein. Beginnen Sie zweitens mit Dokumentation: Erstellen Sie ein Tätigkeitsprofil, notieren Sie Ihre Einschränkungen und sammeln Sie AU-Bescheinigungen.

Prüfen Sie drittens Ihre versicherungsrechtlichen Ansprüche wie Reha-Optionen, Wartezeiten für EM-Renten und vertragliche Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit.

Bereiten Sie viertes die Anträge vor. Beachten Sie dabei Fristen und reichen die Unterlagen vollständig ein. Suchen Sie Unterstützung. Diese bieten Sozialverbände (VdK, SoVD), Fachanwälte, und auch der Arbeitgeber.

FAQ: Häufige Fragen zu Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit

1. Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente?
Die EM-Rente bewertet die allgemeine Arbeitsfähigkeit, die BU-Rente den zuletzt ausgeübten Beruf.

2. Kann ich berufsunfähig sein, aber keine Erwerbsminderungsrente erhalten?
Ja, das ist sehr häufig der Fall.

3. Wie viel Geld gibt es bei Erwerbsminderung?
Meist rund dreißig bis vierzig Prozent des letzten Nettogehalts.

4. Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders?
Belastete Berufsgruppen, Selbstständige und alle, die ihr Einkommen absichern möchten.

5. Wie hoch ist die Ablehnungsquote bei EM-Anträgen?
Zwischen vierzig und fünfzig Prozent der Erstanträge werden abgelehnt.

Fazit: Warum es so wichtig ist, beide Systeme zu kennen

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist streng, knapp bemessen und orientiert sich ausschließlich an theoretischer Arbeitsfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt dagegen den individuellen Beruf und bietet deutlich bessere finanzielle Sicherheit.

Wer beide Systeme versteht und rechtzeitig vorsorgt, schützt sich wirksam vor Risiken im Krankheitsfall. Es ist sogar möglich, beide Renten zugleich zu beziehen und so die monatlichen Bezüge deutlich zu steigern.