Ab Januar 2026 steigt der Preis des Deutschlandtickets auf 63 Euro. Gleichzeitig bleiben die Regelsätze im Bürgergeld und in der Grundsicherung 2026 unverändert. Für Alleinstehende sind weiterhin 563 Euro vorgesehen.
Der im Regelbedarf eingeplante Anteil für „Verkehr“ deckt damit den Ticketpreis nicht ab. Betroffene müssen die Differenz aus anderen Bedarfen finanzieren.
Inhaltsverzeichnis
Deutschlandticket: Preisanhebung auf 63 Euro ab 2026
Die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder haben sich in einer Sondersitzung in München auf eine Preisanpassung des Deutschlandtickets verständigt. Das Abo soll ab 1. Januar 2026 63 Euro pro Monat kosten. Nach Angaben aus Länderkreisen erfolgte die Einigung einstimmig.
Ab 2027 soll ein Kostenindex den Preis automatisch fortschreiben, um politische Ad-hoc-Runden zu vermeiden.
Bürgergeld 2026: Zweite Nullrunde in Folge
Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfe beschlossen: 2026 bleibt es bei den bisherigen Sätzen. Für Alleinstehende gelten damit weiter 563 Euro monatlich. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Medienberichte sprechen von der zweiten Nullrunde in Folge.
Rechenwirklichkeit: Regelbedarfsanteil Verkehr vs. Ticketpreis
Im Regelbedarf eines alleinstehenden Erwachsenen sind für den Ausgabenbereich „Verkehr“ 50,49 Euro veranschlagt. Bereits die Erhöhung auf 58 Euro zu Jahresbeginn 2025 führte zu einer Lücke. Mit 63 Euro wächst die Differenz auf 12,51 Euro monatlich.
Diese Summe muss aus anderen Bedarfsanteilen (z. B. für Nahrung, Wohnen, Kommunikation) aufgefangen werden.
Sozialrabatte: Wo es Vergünstigungen gibt – und wo nicht
Ein bundesweit einheitliches „Deutschlandticket Sozial“ existiert nicht. Einige Länder und Kommunen bieten jedoch vergünstigte Varianten an. Verbandsangaben zufolge gibt es Sozial-D-Tickets u. a. in Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie zahlreiche kommunale Modelle.
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Bescheid prüfenDie Preisnachlässe und Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich deutlich nach Ort. Wer Anspruch haben könnte, sollte lokale Websites von Verkehrsverbünden prüfen oder sich bei Sozialberatungen informieren.
Stimmen aus der Praxis: Belastungen für Haushalte mit wenig Geld
Verbraucherschützer bewerten die Erhöhung kritisch. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt, die Verteuerung treffe Menschen mit geringem Einkommen besonders hart.
Auch ÖPNV-Aufgabenträger betonen zwar die Sicherung des Angebots, verweisen jedoch auf fortbestehende Finanzierungslücken und die Notwendigkeit eines tragfähigen, transparenten Systems ab 2027.
Hintergrund: Preisentwicklung seit Einführung
Zum Start 2023 kostete das Deutschlandticket 49 Euro. Zum 1. Januar 2025 wurde auf 58 Euro erhöht. Mit 63 Euro ab 2026 folgt die zweite Anhebung. Ziel ist u. a., Mehrausgaben der Verkehrsunternehmen aufzufangen; Bund und Länder beteiligen sich weiterhin jeweils mit 1,5 Milliarden Euro jährlich an der Finanzierung.
Was bedeutet das konkret für Betroffene?
Für Beziehende von Bürgergeld oder Grundsicherung reicht der veranschlagte Verkehrsanteil nicht für das Deutschlandticket aus. Wer auf Bus und Bahn angewiesen ist, sollte prüfen, ob vor Ort Sozial-D-Tickets oder kommunale Rabatte verfügbar sind.
In vielen Regionen existieren zudem ermäßigte Varianten für Auszubildende, Schüler oder bestimmte Einkommensgruppen. Ohne lokale Vergünstigung bleibt die Deckungslücke bestehen – sie kann nur durch Einsparungen in anderen Regelbedarfspositionen geschlossen werden.
Ausblick 2027: Index statt politischer Preisrunden
Ab 2027 soll ein einheitlicher Mechanismus den Ticketpreis bestimmen. Maßgeblich werden Kostenfaktoren wie Löhne und Energiepreise. Das soll Planungssicherheit für Nutzer und Unternehmen schaffen – und zugleich transparente Preisschritte ermöglichen. Wie stark das Ticket dadurch künftig steigt oder stabil bleibt, hängt von der tatsächlichen Kostenentwicklung ab.