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Hartz IV Urteil: Keine größere Wohnung wg. Tiere

Kein Anspruch auf eine größere Wohnung, trotz Besitz eines Hundes

Das Sozialgericht Dessau-Roßlau (SZ Dessau Aktenzeichen: S4 AS 652/08) hat in einem neuerlichen Gerichtsverfahren entschieden, dass Hundebesitzer die Empfänger von Arbeitslosengeld II Leistungen sind, keinen Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen haben. Ferner sah das Sozialgericht Dessau es nicht gerechtfertigt, dass man aufgrund eines Tierbesitzes eine größere Wohnung zugesprochen bekommen sollte.

Die Klägerin hatte argumentiert, dass sie sich gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern offensichtlich benachteiligt sieht. Das Gericht verwarf jedoch diese Ansicht und machte deutlich, dass Hartz IV Leistungen keine Sonderleistungen aufgrund von Tierbesitz vorsieht. (30.05.2008)

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