Viele Erwerbslose sofort auf Hartz IV angewiesen

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Rahmenfrist für Arbeitlosengeld I-Bezug soll auf drei Jahre verlängert werden

26.08.2015

Einer Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zufolge rutschte mehr jeder Fünfte beim Verlust seines Job im ersten Halbjahr 2015 direkt in Hartz IV und erhielt zuvor kein Arbeitslosengeld I. Demnach stellt vor allem die kurze Rahmenfrist von zwei Jahren, in denen Arbeitnehmer mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein müssen, um Anspruch auf ALG I zu haben, die größte Hürde dar.

Rahmenfrist für ALG I-Anspruch stellt eine hohe Zugangshürde vor allem für prekär Beschäftigte dar
Der DGB hatte Arbeitsmarktzahlen für das erste Halbjahr 2015 ausgewertet. Dabei kamen die Experten zu dem Ergebnis, dass von insgesamt rund 1,2 Millionen Menschen, die zwischen Januar und Ende Juni ihren sozialversicherten Job verloren, 264.000 oder 21,3 Prozent direkt in Hartz IV rutschten statt zunächst Anspruch auf ALG I zu haben. Viele seien an den hohen Zugangshürden zum Versicherungssystem für Arbeitslose gescheitert. Entweder erhielten sie kein ALG I oder der Betrag war so gering, dass sie zusätzlich Hartz IV beantragen mussten.

Aufgrund zu kurzer Beitragszahlungen oder einer zu lange zurückliegenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung würden viele Menschen sofort in das Hartz IV-System rutschen, heißt es dazu in einem Papier des Leiters der DGB-Fachabteilung Arbeitsmarktpolitik, Wilhelm Adamy. Insbesondere Leiharbeiter und prekär Beschäftigte würden nicht von der Arbeitslosenversicherung aufgefangen. Von den insgesamt 183.000 Leiharbeitern, die in der ersten Hälfte von 2015 ihren Job verloren, seien 68.000 unmittelbar auf Hartz IV angewiesen gewesen.

„Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung hat Lücken, die geschlossen werden müssen", forderte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will nun die sogenannte Rahmenfrist beim ALG I-Anspruch von zwei auf drei Jahre verlängern, um mehr Menschen den Bezug von ALG I ermöglichen. „Die Ausweitung der Rahmenfrist auf drei Jahre ist dringend notwendig. Mehr als ein Fünftel der Arbeitslosen landet heute direkt im Hartz-IV-System", so Buntenbach. „Dabei haben viele von ihnen zuvor Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt." Die Rahmenfrist hatte bis 2006 bei drei Jahren gelegen, wurde dann aber auf zwei Jahre verkürzt. (ag)

Bild: Gina Sanders – fotolia

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