Hartz IV Verfahren: Kläger wird angepöbelt

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Hartz-IV-Verfahren am 20. Oktober 2009 vor dem Bundesverfassungsgericht: Kläger Thomas Kallay aus Eschwege fährt nicht nach Karlsruhe
von Thomas Kallay

Am 20. Oktober 2009 um 10 Uhr findet das von meiner Familie und mir ins Rollen gebrachte Verfahren wegen der Verfassungswidrigkeit der
sogenannten Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt (Az.: 1 BvL 1/09). Obwohl ich seit Oktober 2004 die Klage gegen Hartz-IV, gegen die verfassungswidrig zu niedrigen Regelsätze betreffend Kinder und Erwachsene betreibe und wir diesbezüglich vor dem Landessozialgericht Hessen (Az.: L 6 AS 336/07) am 29. Oktober 2008 schon Recht bekamen, werde ich an dem daraus erfolgten Termin am 20. Oktober 2009 vor dem Bundesverfassungsgericht nicht persönlich teilnehmen, sondern mich von unserem Rechtsanwalt, Herrn Hubertus Brondke aus Wehretal, vertreten lassen.

Die Gründe
Aufgrund mehrfacher Berichterstattung in der hiesigen Tageszeitung betreffend meiner jahrelangen sozialen Aktivitäten und eben wegen meiner
Hartz-IV-Klage und dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht war meine Familie in letzter Zeit vermehrt heftigen verbalen Angriffen in
der Öffentlichkeit ausgesetzt.

Meine Frau und meine Tochter kamen heute nach Hause und haben beide geweint, weil sie, zum wiederholten Male wegen der Berichterstattung
über mich, von, ihnen völlig fremden Personen angepöbelt und diesmal sogar auf der Straße verfolgt und lauthals beschimpft wurden. Beiden rappeln immer noch die Knochen und sie sind völlig fertig.

Dahinter steckt Methode
Wir haben dann hier lange geredet, Freunde angerufen und deren Rat und Meinung eingeholt und sind vor allem auch wegen dem weiteren schulischen und beruflichen Werdegang und Wohls unserer Tochter zu dem gemeinsamen Schluß gekommen, daß spätestens der Termin 20. Oktober 2009 in Karlsruhe für neuen und dann wohl noch heftigeren, wohl sogar bundesweiten Pressewirbel mit ggf. noch schlimmeren Folgen für uns sorgen würde, so daß ich deshalb nicht hinfahre, um dem nicht neue Nahrung zu geben.

Unser Rechtsanwalt bedauert das zwar, weil er meint, daß ich in Karlsruhe anwesend sein sollte, sieht es aber aufgrund der Vorfälle genauso, wie wir. RA Brondke fährt am 20. Oktober 2009 nach Karlsruhe, wird aber dem Bundesverfassungsgericht auch vorab mitteilen, warum ich trotz vorheriger Zusage, zu erscheinen, jetzt definitiv nicht hinkommen werde.

Ich werde absolut nichts mehr öffentlich machen und ziehe mich auch aus der Erwerbslosensozialarbeit weitgehend zurück. Das Wohl meiner Familie ist mir weitaus wichtiger, als irgendwelche ohnehin vergängliche und letztendlich sachlich kaum nützliche Bekanntheit wegen Hartz-IV.
Medienvertreter bitte ich aus vorgenannten Gründen höflichst, ab sofort und künftig keinerlei Berichterstattung mehr über mich zu tätigen. (Thomas Kallay, 14.09.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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