Hartz IV: Jobcenter handelt ohne Rechtsgrundlage?

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Das Jobcenter Jüchen handelt nach Ansicht des Sozialen Bündnisses Jüchen e.V. rechtswidrig. Mit Hilfe eines Gutachtens will die Hartz IV Behörde de Facto eine Absenkung der bisherigen Mietobergrenzen erreichen.

25.02.2011

Jüchen. In einem Rechtsstaat darf die Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen tätig werden. Ohne eine gesetzliche Ermächtigung bzw. im kommunalen Bereich einer Satzung durch die zuständigen demokratisch legitimierten Gremien, ist das geltende Recht anzuwenden.

Im vorliegenden Fall geht es um die "angemessenen" Kosten der Unterkunft für SGB-Leistungsbezieher. Die betreffende Person wurde aufgefordert, einen "angemessenen Wohnraum" zu suchen. Nach langer Suche wurde im Februar diesen Jahres eine "angemessene" Wohnung gefunden. Nach den Planungen des Sozialdezernenten des Kreises, J. S., soll auf Grund eines "Gutachtens" ein sogenannter "grundsicherungsrelevanter Mietspiegel" im Kreisgebiet eingeführt werden.

Dies würde eine de Facto Absenkung der bisherigen Mietobergrenzen bedeuten. Der Kreis-Sozialausschuss sollte, so die Planung der Kreisverwaltung, im März über diese Sache beraten. Im Klartext heißt dies: Eine Änderung der Rechtsgrundlage ist noch nicht vollzogen worden und damit sind die geltenden Vorschriften anzuwenden. Doch das Job-Center Jüchen verweigerte dem Antragsteller auf Grund einer eventuellen Änderung der rechtlichen Grundlage die Umzugsgenehmigung. Ein klassischer Verstoß gegen die Verfassung! Erst nach dem massiv mit rechtlichen Konsequenzen gedroht und der Petitionsausschuss eingeschaltet wurde, lenkte das Job-Center ein. (pm)

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