Häufige Fragen zum ALG II

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In den letzten Wochen haben uns wieder viele Fragen rund um das Thema ALG II erreicht. Die fünf am häufigsten gestellten Fragen möchten wir Ihnen nun beantworten.

Wann beantrage ich ALG I und wann ALG II?

Arbeitslosengeld I kann derjenige beantragen, der in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Die Dauer des ALG I Bezugs hängt dabei vom Alter und von der Einzahlungsdauer des Leistungsbeziehers ab. Das ALG I wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt

Ist der Anspruch auf ALG II abgelaufen oder wurde in den vergangen 24 Monaten weniger als 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, steht dir das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV zu Wahrung des Existenzminimums zu. Das ist die Grundsicherung, die jedem Bürger zusteht. Die zuständige Behörde ist das Jobcenter und die Bezugsdauer ist unbegrenzt.

Wie lang ist der Bewilligungszeitraum?

Der Bewilligungszeitraum eines ALG II Bescheides beträgt in der Regel 12 Monate. Häufig werden die Bescheide auch ohne vorliegende Gründe für nur sechs Monate ausgestellt. Als Leistungsbezieher hast du das Recht in solch einem Fall Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums muss ein Folgeantrag für ALG II Leistungen beim Jobcenter gestellt werden. Geschieht dies nicht werden dem Leistungsberechtigten nach Ablauf des BWZ keine Leistungen mehr ausgezahlt.

In welcher Höhe werden ALG II Leistungen ausgezahlt?

Der aktuelle Regelsatz für einen Alleinstehenden Erwachsenen beträgt derzeit 416 €. Je nach Größe und Zusammensetzung deiner/eurer Bedarfsgemeinschaft (Personenzahl und Kinder im Haushalt) und der Kosten ihrer Unterkunft variiert die Höhe Ihres ALG II. Zusätzlich können dir Mehrbedarfe zustehen die deinen Leistungsanspruch erhöhen. Darüber hinaus gewährt das Jobcenter in gewissen Fällen auch Einmalzahlungen, zum Beispiel bei Schwangerschaften.

ALG II trotz Job. Geht das?

Das hängt vom Gehalt ab. Auch Menschen die arbeiten gehen, aber nur wenig verdienen, können hilfsbedürftig sein. Nämlich dann wenn du mit deinem Gehalt unter dem Existenzminimum leben würdest. Dann besteht ebenfalls ein Anspruch auf ALG II, aber es wird nicht der volle Regelsatz ausgezahlt wie jemandem der gar nicht arbeiten geht. Du bist in einem solchen Fall Aufstocker.

Veränderte Lebensumstände und die Auswirkungen auf die Leistungen

Natürlich wirken sich veränderte Lebensumstände auf die dir monatlich zustehenden Leistungen aus. Zum Beispiel wenn die Kinder ausziehen oder du heiratest. Wichtig ist, dass du das Jobcenter rechtzeitig informierst, damit du nicht mit weniger Leistungen dastehst als dir zusteht. Außerdem bist du vor Rückforderungen des Jobcenters sicher. Auch unerwartete Einkünfte, zum Beispiel ein Erbe oder Lottogewinn, müssen dem Jobcenter gemeldet werden. Das wiederum hat Auswirkungen auf die dir monatlich zustehenden Leistungen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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