Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Jobsuche Hartz IV Forum Hartz IV Newsletter Fragen & Antworten Hartz IV Anti Hartz IV Termine Hartz IV Links Hartz IV Download Bewerbungshilfe Hartz IV & Kind GEZ Befreiung bei Hartz IV ALG II Probleme Hartz IV Musterwidersprüche Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Presse zu Hartz IV Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen
Startseite Hartz IV News

Hartz IV News


Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Suchen Günstigen Strom suchen Henrico Frank, Kurt Beck und das Leben danach Hartz IV Chat Bedarfsgemeinschaft Hartz IV Übersicht Hartz IV Beratungsstellen Was bekommt man bei Hartz IV / Regelleistung Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns RSS News einbinden Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Sitemap Heizkosten Check Impressum Kontakt

Widerspruch gegen 1 Euro Job

Widerspruch gegen 1 Euro Job

Wenn Sie einen Widerspruch gegen eine Ihnen angebotenes 1 Euro Job Angebot stellen möchten, können Sie sich kostenlos einen Widerspruchs Muster bei uns downloaden [52 KB] .

Zur Ansicht:


Widerspruch gegen „1-€-Job“
Der Beispieltext muss jeweils an den konkreten Fall angepasst werden.



Absender:
Name ........................................................
Straße .......................................................
PLZ/Ort .....................................................
Kunden-Nummer und/oder Nummer der Bedarfsgemeinschaft: ...................................................................

An
..........................................................
..........................................................
..........................................................
..........................................................

.............................[Ort], den ...........................[Datum]

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom .........................................................

Sehr geehrte Damen und Herren!

Gegen Ihren Heranziehungsbescheid zu einer Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II vom ...................................., mir zugegangen am ....................................,

lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.

Begründung:
Arbeitgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II sind nachrangig gegenüber anderen Eingliederungshilfen. Seit dem Inkrafttreten des SGB II wurden mir aber noch keine anderen Hilfen wie etwa Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Stellenangebote in reguläre Arbeit habe ich auch nicht erhalten.
Arbeitsgelegenheiten sind nach SGB II vorgesehen für „Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können“ (§16 Abs. 3 S. 1 SGB II). Seit Inkrafttreten des SGB II wurde mir nicht ausreichend Zeit eingeräumt, um über Eigenbemühungen eine reguläre Arbeit finden zu können.
Arbeitsgelegenheiten sind Eingliederungsleistungen und somit nur zulässig, soweit sie erforderlich sind (§ 3 Abs. 1 SGB II). Die von mir geforderten Tätigkeiten
[ hier konkret beschreiben] erhöhen aber nicht meine Chancen auf Eingliederung in Arbeit. Ich verfüge bereits über entsprechende [bzw. höherwertige] Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen [hier konkret benennen].
Ein Training meiner Beschäftigungsfähigkeit ist ebenfalls nicht erforderlich. [durch Aktivitäten belegen, z.B: Durch meine zuverlässige und gewissenhafte ehrenamtliche Tätigkeit bei .... bin ich mit den allgemeinen Anforderungen einer Erwerbsarbeit vertraut und diesen gewachsen.]
Darüber hinaus bestehen Bedenken, ob die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II in Verbindung mit den Sanktionen mit dem Verbot von Zwangsarbeit kollidiert, „wenn die Arbeitskraft nicht zu marktnahen Bedingungen eingesetzt werden soll“ – so Prof. Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, in „info also“ 5/2003, S. 206“.

Ich beantrage daher die Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit zurückzunehmen und mir eine geeignete Eingliederungsleistung anzubieten.



Mit freundlichen Grüßen

....................................
[Unterschrift]

Keine Änderungen bei Hartz IV Abwrackprämie bei Hartz IV Bezug abgewrackt