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Unterlassungsklage wegen Hartz IV Sozialfahnder

Nun klagen die zu Unrecht durch die Sozialermittler denunzierten gegen die Berichterstattung der Medienanstalten Sat.1, Bild- Zeitung sowie "Bild-Online". Der TV Sender Sat.1 hat vorsorglich eine rechtsbewährte Unterlassungserklärung abgegeben.

Der TV Sender Sat.1 gab aufgrund der Realitiy Show "Gnadenlos gerecht-Sozialfahnder ermitteln" eine Unterlassungserklärung ab. Geklagt hatten die in der Sendung gezeigten Hartz IV Sozialleistungsempfänger sowie deren Angehörige.

Schon zu Beginn der Senderreihe "Gnadenlos gerecht- Sozialfahnder ermitteln" hagelte es heftige Kritik. Zwei Mitarbeiter des Landkreises Offenbach wurden mit der Kamera bei ihren Ermittlungen gegen vermeintliche "Sozialbetrüger" begleitet. Die Bildzeitung nutzte diese Sendereihe, um ihrerseits eine Woche lang sogenannte Vorabmeldungen zu publizieren. Die Sendung sowie die begleitenen Artikel der "Bild" vermittelten dem "Konsumenten", dass die Mehrheit der Hartz IV Empfänger den Staat und somit den Steuerzahler "betrügen" würde. Doch entsprachen überhaupt die dargestellten Szenen der Realität?

Nun klagen die zu Unrecht denunzierten gegen die Berichterstattung durch die Medien Sat.1, Bild sowie "Bild-Online". Der TV Sender Sat.1 hat vorsorglich eine rechtsbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Die Betroffenen erwägen auch gegen den Landkreis Offenbach Klage zu erheben. Doch die Anwältin betont gegenüber der "Frankfurter Rundschau", dass dies noch "außen vor" sei.

Konkret geht es um die Folge vom 27 August 2008. Hier wurden Sachverhalte höchst wahrscheinlich falsch dargestellt. Die gezeigte Familie betreibt nicht, wie behauptet, eine Pizzeria und unterhält auch keine 100 Quadratmeter große Luxuswohnung. Die Wohnung hat eine Größe von 80 Quadratmetern und ist dem Kreis Offenbach aktenkundig. Auch sei es unwahr, dass die Mutter des Dargestellten eine Wohnung in Italien vermietet. Die Sozialfahnder hatten extra eine Dienstreise unternommen, um dies zu n


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