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Hartz-IV Kürzungen sind möglich?

Der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichtes: Senkung der Hartz-IV-Sätze möglich!

(08.05.2010) Sind Hartz-IV Senkungen möglich? Wie die Presse berichtet, hält der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, auch eine Senkung der Hartz-IV-Sätze für möglich. Gegenüber dem "Hamburger Abendblatt" sagte Voßkuhle: "Das Verfassungsgericht habe in seinem Urteil zu Hartz-IV am 9 Februar eine "nachvollziehbare realitäts- und bedarfsgerechte" Berechnung der Regelsätze gefordert. Über deren Höhe habe das Gericht keine Aussage gemacht. Der Gesetzgeber habe daher auch die Möglichkeit, die Sätze zu senken. Sie dürften allerdings nicht "evident unzureichend" sein.

Hier rudert das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) offenbar gleich mehrere Schritte zurück. Man kann sich des starken Eindrucks nicht erwehren, dass das wegweisende Urteil, welches der kürzlich ausgeschiedene ehem. Präsident des BVerfG, Herr Papier, fällte, hier gegenüber der Bundesregierung rückwirkend abgemildert wird, indem Herr Voßkuhle sehr direkt andeutet, dass es das BVerfG mit der im Urteil angekündigten Prüfung der bis Ende 2010 neu zu berechnenden Regelsätze nicht allzu genau nehmen und auch eine Kürzung akzeptieren wird, solange die Regelsätze dabei nicht "evident unzureichend" werden.

Werden damit alle Hoffnungen von ALG II-Empfängern und Wohlfahrtsverbänden auf eine gerechte und bedarfsdeckende Regelsatzberechnung zunichte gemacht? Es ist zu befürchten. Wenn das BVerfG sich der Staatsräson unterwirft und sich damit zum Handlanger politischer und wirtschaftlicher Interessen von Parteien und Lobbyisten macht, statt als unabhängige Institution allein den Bürger- und Menschenrechten verpflichtet zu sein, ist alles möglich. Dann geht die Demokratie am Stock. Ist die Macht des Bundesverfassungsgerichtes gebrochen? (fm)

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